Emil (ursprünglich Samuel) Tuchmann wurde als Sohn des Industriellen (nach anderen Angaben Beamten) Berl (Bernhard) Tuchman(n) und der Mancie (Mina), geborene Krumholz, am 5. Dezember 1899 in Jablonitza in der Bukowina geboren. Nach seinem Fronteinsatz im Ersten Weltkrieg nahm er entgegen dem Wunsch des Vaters das Studium der Medizin auf und promovierte 1927 an der Universität Wien. Seine weitere Ausbildung erhielt er im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien. Danach arbeitete er als beamteter Arzt der Versicherungskasse der kaufmännischen Angestellten. Die gegen Ärzte jüdischer Herkunft und Gegner des austrofaschistischen Regimes gerichtete Kündigungswelle in der Folge des Februaraufstands 1934 erfasste auch Emil Tuchmann, der sich anschließend als praktischer Arzt in Wien-Leopoldstadt niederließ. Außerdem war er als Anstaltsarzt u. a. in der Heilanstalt Grimmenstein in Niederösterreich beschäftigt.
Mit dem „Anschluss“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutschland setzte eine beispiellose Verfolgung der jüdischen Ärztinnen und Ärzte ein. Ende September 1938 erloschen ihre Approbationen, was einem Berufsverbot gleichkam. Lediglich einer geringen Anzahl von Medizinerinnen und Medizinern war unter der diskriminierenden Bezeichnung „Krankenbehandler“ die Berufsausübung ausschließlich zur Behandlung von Personen, die nach den „Nürnberger Rassegesetzen“ als Juden galten, erlaubt, sei es im niedergelassenen Bereich oder in den Gesundheitseinrichtungen der Israelitischen Kultusgemeinde (ab November 1942 Ältestenrat der Juden), wie etwa dem Rothschild-Spital in Wien-Währing (später in Wien-Leopoldstadt), dem Altersheim in Wien-Alsergrund (später Wien-Leopoldstadt) oder dem 1941 eröffneten Kinderspital (ebenfalls im 2. Wiener Gemeindebezirk). Im Besitz einer solchen „Gestattung“, war Emil Tuchmann zunächst als Fürsorgearzt der Kultusgemeinde für die medizinische Versorgung der wachsenden Zahl mittelloser jüdischer Patientinnen und Patienten zuständig. 1940 wurde er zum „Vertrauensarzt“ der Kultusgemeinde bestellt, der mit der Beaufsichtigung und Kontrolle ihrer sämtlichen Fürsorgeeinrichtungen betraut war. Als solcher war Tuchmann der Gestapo rechenschaftspflichtig und hatte monatliche Berichte über die Vorgänge in diesen Einrichtungen vorzulegen. Dank seines organisatorischen Geschicks gelang es ihm trotz der permanenten Einschränkungen und Schikanen vonseiten der NS-Behörden auf legalen wie auch illegalen Wegen, den Betrieb des jüdischen Gesundheitswesens bis Kriegsende aufrechtzuerhalten. Wie sich ehemalige Beschäftigte des Rothschild-Spitals erinnerten, fuhr Tuchmann selbst frühmorgens mit dem Spitalsdiener zum Naschmarkt, um frisches Gemüse für seine Patientinnen und Patienten zu besorgen. Bei der Beschaffung medizinischer Bedarfsgüter sowie von Lebensmitteln, Brennholz etc. für die ihm unterstellten Einrichtungen erhielt Tuchmann gegen Ende des Krieges auch Unterstützung vom Roten Kreuz und vom JOINT (American Jewish Joint Distribution Committee). Nicht zuletzt konnte er auf Hilfeleistungen von Gegnern des NS-Regimes zählen.
Unter Tuchmanns Aufsicht standen auch ins Spital eingelieferte jüdische Häftlinge. Er wurde dafür haftbar gemacht, dass diese keinerlei Möglichkeit zur Flucht erhielten. Immer wieder fanden im Spital Razzien der SS statt, um die Spitalsbedürftigkeit der Patientinnen und Patienten zu prüfen. Durch Interventionen beim Arbeitsamt für Juden konnte Tuchmann in vielen Fällen die Befreiung arbeitsunfähiger Jüdinnen und Juden von der ihnen zugewiesenen Tätigkeit erwirken. Große Verdienste erwarb er sich auch bei der medizinischen Versorgung der 1944 nach Österreich verschleppten ungarisch-jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern in Wien und dem Umland untergebracht waren. Tuchmann gelang es, zusätzliche Bettenkapazitäten für diese Patientengruppe zu organisieren. Zudem setzte er die Unterbringung von Kindern im Kinderheim der Kultusgemeinde und die Versorgung schwangerer und stillender Frauen durch. Die Ausbreitung von Infektionskrankheiten konnte er mittels Einrichtung von Isolierabteilungen in Wiener Spitälern und Durchführung von Schutzimpfungen eindämmen.
Im April 1945 wurde Emil Tuchmann verhaftet, und es wurden Vorerhebungen nach dem Kriegsverbrechergesetz (KVG § 3, Abs. 2) gegen ihn eingeleitet. Die Anschuldigungen wogen schwer: Nach Aussagen von Zeuginnen und Zeugen habe er die Deportation ihm missliebiger Beschäftigter des jüdischen Spitals veranlasst, darunter eine Krankenschwester, während deren Dienst ein Gestapohäftling geflohen sei. Einige dieser Personen hatten ihre Deportation nicht überlebt. Zudem warf man Tuchmann vor, durch Einschüchterung und Bespitzelung des Personals eine Atmosphäre der Angst im Spital geschaffen zu haben. Die Vorwürfe gipfelten darin, er sei ein Handlanger der Gestapo gewesen. Tuchmann bestritt diese Anschuldigungen. In seinem „Bericht über meine Tätigkeit bei der Wiener Kultusgemeinde in den Jahren des Naziregimes 1938–1945“ schrieb er: „Mein Prinzip war vom ersten Moment, mit allen Mitteln diese Kranken den Klauen der Gestapo solange wie möglich zu entreissen. Ich habe mit Hilfe der Abteilungsärzte immer wieder Anträge zur dauernden Asylierung wegen unheilbarer Leiden gestellt. Ich habe bei jedem Falle immer wieder Transportunfähigkeit mit dem betreffenden Abteilungsarzt bestätigt […]. So konnte ich viele Patienten bis zur Befreiung durch die Rote Armee im Spital behalten.“ Tatsächlich bestätigten etliche Zeuginnen und Zeugen, dass Personen mit Hilfe Tuchmanns mitunter jahrelang im Spital Schutz fanden. Nicht immer gelangen diese Rettungsversuche; Menschen wurden trotz Einspruchs ungeachtet ihres Gesundheitszustandes von der Gestapo aus dem Spital abtransportiert. Sein oft autoritäres Auftreten rechtfertigte Tuchmann damit, dadurch den äußeren Anschein vor den Behörden gewahrt zu haben, auch räumte er ein, „leicht reizbar“ zu sein.
Andere, wie die Belegschaft des jüdischen Spitals in einem Bittgesuch um die Enthaftung Tuchmanns, setzten sich dagegen für Emil Tuchmann ein: Er habe es verstanden, sich mit einigen Gestapoleuten „auf einen halbwegs guten Fuss zu stellen“ und aufgrund dieser Verbindungen vielen Hunderten Menschen das Leben retten können. „Es ist wohl die grösste Ironie des Schicksals, dass ein Mensch, der jahrelang für seine Glaubensgenossen mit grösstem Erfolg gekämpft hat, letzten Endes selbst eingesperrt wird.“ Tuchmann verbrachte zwei Mal mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Zu einer Anklage kam es schließlich nicht, die Ermittlungen wurden 1946 eingestellt.
Über die nach Kriegsende erhobenen Vorwürfe gegen Mitglieder der jüdischen Gemeinde, die oft auch eine juristische Verfolgung nach sich zogen, schrieb der Historiker Doron Rabinovici in seinem Buch „Instanzen der Ohnmacht“: „Vielen Opfern wurde vorgeworfen, mit den totalitären Verbrechern in Tatzusammenhang geraten zu sein. Die Verantwortung für dieses Nahverhältnis wurde nicht dem Täter, sondern dem Opfer angelastet, als wäre es an dieser tödlichen Konstellation vorrangig interessiert gewesen. Auf merkwürdige Weise triumphierte so die Logik der Mörder, wonach bloß ein toter Jude ein guter Jude sei, denn der Überlebende schlechthin galt als suspekt.“ Tuchmann selbst entging der Deportation nur, weil sich Mitglieder des Ältestenrates der Juden für ihn einsetzten. Diese machten von der Möglichkeit Gebrauch, für den Fortgang des Betriebes unabkömmliche Personen aus den jeweils bevorstehenden Transporten in die Konzentrationslager „herauszureklamieren“. Für jeden Namen, der von der Deportationsliste gestrichen wurde, musste freilich ein Ersatz eingetragen werden. Angesichts der Perfidie der nationalsozialistischen Machthaber, die jüdische Administration zur Mitwirkung an ihrem Vernichtungswerk zu zwingen, blieb den Opfern, wie Rabinovici es auf den Punkt brachte, kein Ausweg aus ihrem moralischen Dilemma. Auch Emil Tuchmann musste als Funktionär eine Gratwanderung zwischen den Bedürfnissen der ihm anvertrauten Patientinnen und Patienten und den Vorgaben der NS-Behörden bewerkstelligen. Unter diesen extremen Bedingungen war es oft nicht mehr möglich, den ethischen Standards des Ärzteberufs gemäß zu handeln. Wer es dennoch versuchte, brachte sich selbst in Lebensgefahr.
Im Sommer 1945 nahm der flüchtige stellvertretende Leiter des Sondereinsatzkommandos für die ungarisch-jüdischen Zwangsarbeiter Siegfried Seidl, der sich von dem jüdischen Arzt einen „Persilschein“ erhoffte, Kontakt zu Tuchmann auf. Diesen Gefallen tat ihm Tuchmann nicht: Er verständigte stattdessen die Polizei und sagte in der Folge als einer der Hauptzeugen in Seidls Prozess vor dem Volksgericht im Herbst 1946 über die unter dessen Verantwortung begangenen Verbrechen aus. Wie die Wiener Zeitung berichtete, unterstellte ihm der Staatsanwalt, seine ausführlichen Darlegungen wären von dem Bestreben geleitet worden, sich selbst – aufgrund des gegen ihn anhängigen Verfahrens – zu verteidigen.
Nach der Einstellung seines Verfahrens begann Emil Tuchmanns Laufbahn als einer der bedeutendsten Sozialmediziner der Zweiten Republik. Seine herausragenden organisatorischen Fähigkeiten stellte er nun in den Dienst des Wiederaufbaus des nach dem Krieg vor enormen Herausforderungen stehenden Wiener und österreichischen Gesundheitswesens. Ab 1947 Chefarzt der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte, war er maßgeblich an der Errichtung und dem Ausbau der kasseneigenen Ambulatorien und Spitäler – u. a. des Jugendambulatoriums und des Hanusch-Krankenhauses – beteiligt. Auch am Aufbau der Betriebsfürsorge mit arbeitsmedizinischer Beratung und der Erhebung von Berufsschädigungen hatte Tuchmann wesentlichen Anteil. Als Mitglied des Fachbeirates für Alkoholfragen beim Ministerium für soziale Verwaltung war er gemeinsam mit dem Psychiater Hans Hoff Initiator und Mitbegründer des Genesungsheims Kalksburg (heute Anton Proksch Institut) und setzte die Anerkennung des Alkoholismus als Krankheit durch die Krankenversicherungsträger durch. Er war beratender Arzt des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und wurde 1953 in den Landessanitätsrat von Wien sowie 1955 in den Obersten Sanitätsrat berufen. Fragen der öffentlichen und individuellen Gesundheit erläuterte der überzeugte Sozialdemokrat nicht nur auf Fachkongressen, sondern auch in zahlreichen Vorträgen vor einem Laienpublikum, u. a. an Volkshochschulen. 1958 wurde er mit dem Berufstitel Hofrat geehrt, 1965 erhielt er das Große Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, 1969 verlieh ihm die Universität Wien die Ehrenbürgerschaft. Tuchmann starb am 14. September 1976 in Wien.
Werke (Auswahl): Österreichische Tagung für Arbeitsmedizin, Tagungsbericht hg. vom Arbeitsausschuß der Tagung unter Mitw. des Red. Komitees Josef Gratzer, Emil Tuchmann, Fritz Vering, 1952–54; Das Altersproblem vom Gesichtspunkt der Sozialversicherung, in: Medizinische und soziale Altersprobleme. Vorträge des 2. Österreichischen Fortbildungskurses für Geriatrie, ed. W. Doberauer, 1958, S. 437–443; Bekämpfung des Alkoholismus, in: Gesundheitspolitik. Unabhängige Zeitschrift für das öffentliche Gesundheitswesen 2, 1960, H. 3, S. 129–139; Der ärztliche Dienst im Jugendambulatorium der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte. Eine Übersicht über Entwicklung und Ausbau des Gesundheitsdienstes für die arbeitende Jugend Wiens, 1962 (gemeinsam mit Oskar Lachner); Das Sanitätswesen, in: Mensch und Staat. Handbuch der österreichischen Politik 2, ed. Bruno Pittermann, 1962, S. 536–540; Die Betriebsfürsorge der Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte [1946–1966], ed. Emil Tuchmann – Ludwig Popper, (XVìème Congrès International de Médecine du Travail, Wien, 19.–24.9.1966, Suppl. 2), 1966.
Literatur: Wiener Zeitung, 2. 10. 1946, S. 5; Doron Rabinovici, Instanzen der Ohnmacht, Wien 1938–1945. Der Weg zum Judenrat, 2000, passim; Doron Rabinovici, Mignons Überleben. Im Kontext von Geschichte, in: Mignon. Tagebücher und Briefe einer jüdischen Krankenschwester in Wien 1938–1949, ed. Elisabeth Fraller – George Langnas, 2010, S. 465; Daniela Angetter – Christine Kanzler, „… sofort alles zu veranlassen, damit der Jude als Arzt verschwindet“. Jüdische Ärztinnen und Ärzte in Wien 1938–1945, in: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Jahrbuch 2017, ed. Herwig Czech – Paul Weindling, 2017, S. 47–66; Daniela Angetter – Christine Kanzler, „… und jetzt fängt die Zukunft an.“Nachkriegskarrieren ehemaliger jüdischer „Krankenbehandler“ und ihr Beitrag zum Aufbau des Wiener Gesundheitswesens nach 1945, in: Strukturen und Netzwerke – Medizin und Wissenschaft in Wien 1848–1955, ed. Daniela Angetter u. a. (= 650 Jahre Universität Wien – Aufbruch ins neue Jahrtausend, ed. Fritz Stadler, 5), 2018, S. 706-718; UA Wien, Nationale der medizinischen Fakultät; DÖW Wien, Landesgericht Wien, Vg 3e Vr 1955/45, DÖW 17142 a, 17142 b; ÖStA/AdR, AT-OeStA/AdR AuS BMfsV Präs PA Tuchmann Emil; WStLA, Personalakt Ärztekammer: Dr. Emil Tuchmann, geboren 05.12.1899, 2.10.2.A1. Tuchmann Emil. 5.12.1899; czernowitz.geneasearch.net (Zugriff: 9.9.2026); freundliche Auskunft Univ. Prof. Dr. Albert Tuchmann, Wien.
(Christine Kanzler)
Wir danken Univ. Prof. Dr. Albert Tuchmann sowie dem Bildarchiv der Österreichischen Nationalbibliothek für die Bereitstellung von Bildmaterial sehr herzlich.