
FWF-Projekt: P16611-G06
Laufzeit: 2003-2006
Projektleitung: Dr. Ulrike Jenni I Dr. Maria Theisen
Mitarbeiterin: Dr. Maria Theisen
Nationale Kooperationspartner: Österreichische Nationalbibliothek, Sammlung von Handschriften und alten Drucken I Institut für Kunstgeschichte, Universität Wien
Internationale Kooperationspartner: Institut für Kunstgeschichte, Tschechische Akademie der Wissenschaften
Die Österreichische Nationalbibliothek ist im Besitz einer großen Zahl an königlichen Codices, die zudem über eine Periode von etwa 20 Jahren das künstlerische Schaffen ihrer Illuminatoren dokumentieren. Dazu zählen die sogenannte „Wenzelsbibel“ in 6 Bänden (Cod. 2759–2754), der Willehalm-Codex (Ser. n. 2643), das Bergrecht für Böhmen (Cod. 2264), eine Astronomische Handschrift (Cod. 2352), die Paulusbriefe (Cod. 2789), die Goldene Bulle (Cod. 338) und andere, auch dem Fachpublikum kaum oder nicht bekannte Handschriften.
Die genannten Codices sind nicht nur durch die Embleme Wenzels verbunden und als solches zweifelsfrei der ehemaligen königlichen Bibliothek zuzuordnen, sondern auch durch die Illuminatoren, die an ihrem Buchschmuck mitgearbeitet haben. Abgesehen von der Wenzelsbibel und der Goldenen Bulle, von denen bereits Faksimile-Bände vorliegen, stellt dieser Band erstmals die Miniaturen sämtlicher Prachtbände sowie einige weitere Werke der Hofilluminatoren und Floratoren, die nicht unmittelbar für den König bestimmt waren, vor. Auf diese Weise wird ein umfassendes Bild über die Buchkünstlerdes Rex Romanorum und deren Umkreis gezeichnet. Der Textband erläutert die stilistische Provenienz der Künstler, die Zusammenarbeit ihrer Werkstätten und gibt umfassende Werklisten für jeden Illuminator, außerdem genaue kodikologische Angaben, Inhalt und Provenienz der betreffenden Handschriften, komplette Miniaturenlisten mit Kurzbeschreibungen, Ausführungen zum Fleuronnée und Angaben zur neuesten Literatur. Beziehungen zu den bereits im Band Mitteleuropäische Schulen III publizierten, repräsentativen Codices kirchlicher Würdenträger werden hierbei berücksichtigt.