Studien zum Kanzlei- und Urkundenwesen Kaiser Heinrichs VI.

Thomas Ertl (Wien 2002)


Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich auf die kaiserliche Kanzlei und ihre Urkunden und weist fünf Schwerpunkte auf:

  1. Die Abnahme von feierlichen, aufwändig gestalteten Diplomen.
  2. Die rechtliche Dauerhaftigkeit kaiserlicher Urkunden.
  3. Die kaiserlichen Siegel.
  4. Die Behandlung zweifelhafter Stücke.
  5. Die Vorstellung und Interpretation eines bisher unbekannten Urkundentextes.

Während des 12. Jahrhunderts nahm die Anzahl von ungeschmückten, häufig kurzen Kaiserurkunden stark zu. Diese Entwicklung vollzog sich parallel zu einer generellen Zunahme der Schriftlichkeit im Abendland.

Urkundenschreiber sahen sich veranlasst, Urkunden nach rationelleren Gesichtspunkten herzustellen, um die expandierende Schreibarbeit in den Griff zu bekommen. Die Notare der kaiserlichen Kanzlei folgten auf diesem Gebiet einem Weg, den die päpstliche und andere westeuropäische Kanzleien vorgezeichnet hatten.

Daneben führt der enge Kontakt mit Oberitalien zur Frage nach dem Einfluss des Notariatsinstrumentes, das ebenfalls seine Spuren in der Kaiserurkunde hinterließ. Neue Formeln, wurden erstmals oder verstärkt eingesetzt, um die Rechtskraft der Urkunden zu betonen. Die kaiserliche Kanzlei unter Heinrich VI. griff Tendenzen der Zeit auf und zeigte sich v. a. offen gegenüber den Vorstellungen der Empfänger.

Es waren meist italienische Empfänger, deren Diplome rechtssichernde Formulierungen wie die non-obstantibus-Formel enthielten. Der Kaiser stand dieser Entwicklung positiv gegenüber, unterstrich sie doch seine gesetzgeberische Kompetenz.