Lombard Law-Books and Book Culture, ca 850-1025

Das Interesse an langobardischen Gesetzbüchern, das bei ihren Herstellern und Benutzern von der Mitte des 9. bis zum frühen 11. Jahrhundert zu beobachten ist, zeigt deren anhaltende Bedeutung für historische und rechtliche Fragestellungen weit über das Ende der langobardischen Herrschaft (568-774) hinaus. Die langobardischen Gesetze beinhalten mit dem Edictus Rothari (643 die früheste verschriftlichte Gesetzessammlung der Langobarden und weitere Gesetze, die von nachfolgenden langobardischen Königen bis zur Mitte des 8. Jahrhundert ergänzt wurden. Heute existieren noch neun Handschriften, die zwischen ca. 830 und 1025 hergestellt wurden, die langobardische Gesetze zusammen mit einer Auswahl karolingischer und ottonischer Kapitularien und von leges der frühmittelalterlichen gentes (Burgunder, Salfranken, Ribuaren, Alemannen und Bajuwaren) sowie Formelsammlungen, historiographische Texte usw. enthalten. Jedoch hat die Herstellung und Verwendung dieser langobardischen Gesetzescodices bislang kaum Aufmerksamkeit von Seiten der  Kodikologie, der Rechtsgeschichte oder der Geistesgeschichte erhalten.

Ziel des Forschungsprojektes ist eine  handschriftengestützte Studie zu den langobardischen Gesetzbüchern, die sich mit den verschiedenen Methoden auseinandersetzt, welche die Schreiber und Leser anwandten, um die Gesetze innerhalb des Rahmens der sich entwickelnden rechtliche Kontexte des langes 10. Jahrhunderts zu adaptieren. Erforscht werden soll, wie die Schreiber die Gesetze auf der Seiten der Handschriften organisiert, adaptiert und den aktuellen Umständen angepasst haben, um die Interaktion der Leser mit dem rechtliche Inhalt zu leiten und zu erleichtern. Ein weiterer Fokus liegt darauf, wie langobardische Gesetze, karolingische und ottonische Kapitularien angeeignet und im Laufe des 10. Jahrhunderts adaptiert wurden, und wie dies die Basis für das Studium des langobardischen Rechts im 11. und 12. Jahrhunderts gelegt hat. Mit diesem Projekt werden die langobardischen Gesetzebücher sowohl auf der Mikroebene der Schreiber, Leserschaft und lokalen Gemeinschaften als auch auf der Makroebene von Schrift- und Rechtskultur in Italien und Westeuropa kontextualisiert. Diese Grundlagenforschung führt nicht nur zu einer nuancierten wie aktualisierten Perspektive auf die Rolle der langobardischen Gesetzgebung im 10. Jahrhundert, sondern eröffnet auch eine neue Sicht auf die weitere rechtliche Entwicklung im Früh- und Hochmittelalter.

Projektleiter:
Thomas Gobbitt

Finanzierung:
FWF Standalone project,
SeniorPostdoc

Projektnummer: P 29968

Laufzeit: 01.05.2017 - 30.04.2020