Die Edition der Urkunden Kaiser Heinrichs VI. erfolgt in Zusammenarbeit der MGH Diplomata Wien am Institut für Mittelalterforschung mit dem Institut für Österreichische Geschichtsforschung (Universität Wien). Die ÖAW-Arbeitsgruppe war mit der Texterstellung und Kommentierung der Urkundentexte sowie der Erarbeitung der kanzleigeschichtlichen Einleitung und des Namenregisters befasst, während beim Institut für Österreichische Geschichtsforschung die Endredaktion und Fertigstellung der Edition liegt.

Die besondere Bedeutung der Urkunden Heinrichs VI. liegt vor allem in der Größe seines Herrschaftsgebiets, das sich durch seine Heirat mit der Tochter König Rogers II. von Sizilien, Konstanze, nach der Eroberung des normannischen Königreiches nicht nur über das Regnum Theutonicum, das Regnum Arelatense (Königreich Burgund) und das Regnum Italiae, sondern auch über ganz Süditalien und die Insel Sizilien erstreckte. 

In den einzelnen Reichsteilen waren damals ganz verschiedenartige Urkunden-, Verwaltungs- und Rechtstraditionen lebendig, die einerseits in den zahlreichen Empfängerausfertigungen, andererseits aber auch durch vielfältige wechselseitige Einflüsse zum Tragen kommen. Auf diese Weise zeigt sich eindrucksvoll die Arbeitsweise und Flexibilität der kaiserlichen Kanzlei, die sich sowohl den lokalen Gegebenheiten anzupassen vermochte als auch selbst kräftige Impulse auf das Rechts- und Urkundenwesen weiter Teile Europas übertragen konnte.