Ethikkommissionen und Bürgerbeteiligung als Instrumente der Politikberatung in Deutschland und Österreich
Der biowissenschaftliche Fortschritt wirft heikle, ethische Fragen auf. Die Politik muss daher entsprechende Expertise entwickeln. In allen westlichen Demokratien wurden in den letzten Jahren nationale Ethikräte eingerichtet. Diese Beratungsgremien werden zuweilen mit großer Skepsis beobachtet: Etabliert sich ausgerechnet auf dem heiklen Gebiet ethischer Fragen eine Expertokratie? Ethikräte, so ein zentrales Ergebnis dieses Projekts, eröffnen der Politik neue Wege der Legitimation. Eine Art Politikersatz sind sie aber nicht.
Gerade in biomedizinischen Fragen wie der Stammzellforschung oder der Gendiagnostik greifen Politik und Gesellschaft mit Vorliebe auf wissenschaftliche Expertise zurück. Ethikräte, d.h. interdisziplinär zusammengesetzte Expertengremien, geben in ihren Stellungnahmen allerdings oft keine einheitlichen Empfehlungen ab. Im Gegenteil, häufig dokumentieren sie den gruppeninternen, unüberwindlichen Dissens.
Am Beispiel der Ethikräte lässt sich zum einen untersuchen, auf welche Art und Weise Ethikexpertise produziert wird, mit anderen Worten: wie Interdisziplinarität in der Praxis funktioniert; zum anderen stellt sich die Frage, welche Funktion einer Ethikexpertise im politischen Prozess zukommt.
Ethikräte ringen darum, wessen Wissen wirklich relevant ist und welche Argumente als legitim gelten, bevor Ergebnisse präsentiert werden. In der daraus entstehenden Hierarchie zwischen den einzelnen Fachvertretern haben die Juristen eine sehr starke Position, während die Ethiker überraschenderweise von marginaler Bedeutung sind.
Die Funktion der Ethikräte besteht nicht darin, der Politik die Entscheidung abzunehmen. Angesichts der oftmals divergierenden Empfehlungen ergeben sich für die Politik vielmehr neue Legitimationschancen. Der Dissens der Experten macht deutlich, dass es einer politischen Entscheidung bedarf: Auf diese Weise wird die Bedeutung der Politik hervorgehoben.
Alexander Bogner geht in diesem Beitrag der Frage nach, auf welche Weise die Institutionalisierung von Ethik auf den ethischen Diskurs selbst durchgreift. Die Produktion moralischer Expertise wird als ein mehrstufiger Aushandlungsprozess dargestellt, der die Konstruktion eines „Sachstands“ (als Referenz des ethischen Urteils) und – darauf aufbauend – die „eigentlichen“ Auseinandersetzungen um die Formulierung einer Stellungnahme umfasst. Am Beispiel der Verhandlungen der österreichischen Bioethikkommission zur Stammzellforschung wird gezeigt, dass dieser Aushandlungsprozess als ein mikropolitisches Handlungsgeflecht zu verstehen ist, in dem Akteursstrategien und Koalitionsbildungen die maßgeblichen Parameter sind. Mit anderen Worten: Fundamentalethische Fragen bleiben ausgeklammert, Ethik findet in Ethikkommissionen nicht statt. Dies eröffnet den Raum für Kompromisse, die im Hinblick auf die Stärkung der eigenen Position getroffen werden. Die Institutionalisierung von ethischer Expertise greift demnach auf die Struktur von deliberativen Prozessen in einer Weise durch, die Abweichungen vom normativen Ideal der Diskursethik nicht als kontingent und lokal, sondern als systematisch begreifbar macht. Allerdings reduziere sich Ethik in Kommissionen, so Bogner, nicht auf ein reines Verhandlungsprodukt. In der Auseinandersetzung mit der idealtypischen Unterscheidung zwischen Argumentieren und Verhandeln wird herausgearbeitet, dass der Aushandlungsprozess durch Kontextbedingungen geprägt ist, der die Kommunikation komplexer macht als es in der dargestellten Dichotomie fassbar ist.
Bogner, A. (Speaker), Menz, W. (Speaker) & Schumm, W. (Contributor)
Bogner, A. (Speaker)
Kastenhofer, K. (Speaker) & Wehling, P. (Contributor)
Torgersen, H. (Speaker)
Bogner, A. (Speaker)
Bogner, A. (Speaker)
Bogner, A. (Speaker)
Bogner, A. (Speaker)
Bogner, A. (Speaker)
Bogner, A. (Speaker)
09/2005 - 02/2007