Das von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich finanzierte Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) wird nach der ersten Ausschreibung 2024 zum zweiten Mal ausgeschrieben und dient erneut der mehrjährigen Förderung von Heritage Science-Forschungsprojekten an Forschungs- und Kulturerbeeinrichtungen in Österreich mit dem Ziel, weitere nachhaltige Forschungsimpulse im Bereich der österreichischen Heritage Science Community zu setzen, in dieser spezifischen Form gleichermaßen Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung zu stärken und die Verankerung in der diesbezüglichen europäischen Forschungsinfrastruktur (E-RIHS) zu festigen.
Zielsetzung
Heritage Science ist ein geistes- und natur- bzw. technikwissenschaftliche Ansätze und Methoden verbindender inter- und multidisziplinärer Forschungsbereich von hoher Relevanz. Er schließt Forschung zu Verständnis, Kommunikation, Bewahrung, Dokumentation, Management, Konservierung und Restaurierung des kulturellen Erbes ein und ist angesichts der Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit der Schonung seiner vielfach einzigartigen und unersetzlichen Objekte in besonderer Weise gefordert, innovative und im weitesten Sinne nachhaltige Lösungen aufzuzeigen.
Die Heritage Science Austria 2.0 Ausschreibung konzentriert sich ausdrücklich auf Forschung am materiellen (greifbaren) Kulturerbe, die sowohl in Österreich durchgeführt wird als auch deren Objekte (etwa Artefakte, Denkmäler und Sammlungen, archäologische Funde und Fundstätten sowie paläontologische Fundstätten von Kulturerbebedeutung) sich in Österreich befinden bzw. zumindest in Österreich verwahrt werden.
Das Förderprogramm soll die Qualität und Vielfalt der in Österreich durchgeführten Heritage Science Forschung steigern und insbesondere zur Schaffung neuer oder Verbesserung bestehender Forschungsinfrastruktur sowie zu Sicherung und Aufbau von Kompetenzfeldern beitragen, die über Projektende hinaus wirken können.
Die interdisziplinär ausgerichteten Projekte müssen ein klares Forschungsziel verfolgen, in dem sowohl geistes- als auch natur- bzw. technikwissenschaftliche Ansätze und Methoden Anwendung finden oder entwickelt werden. Sie müssen von mehreren Institutionen umgesetzt werden, idealerweise als Zusammenarbeit von Forschungs- und Kulturerbeeinrichtungen, um gemeinsam wissenschaftsbasierte Lösungen zu erarbeiten und zu Vernetzung und Wissenstransfer zwischen den Stakeholdern des Kulturerbes und der wissenschaftlichen Community beizutragen.
Die Erkenntnisse aus den Projekten werden open access zur Verfügung gestellt.
Digital Humanities-Projekte oder kulturwissenschaftliche Projekte, die keine Methoden aus den Natur- bzw. Technikwissenschaften (d. h. Heritage Science) einbeziehen, werden nicht gefördert.
Zielgruppe
Das Förderprogramm richtet sich an Institutionen aller Disziplinen in Österreich, an denen Forschung am kulturellen Erbe betrieben wird (Archive, Bibliotheken, Ausgrabungsstätten, Gedenkstätten, Museen, Sammlungen, universitäre und außeruniversitäre Forschungsinstitutionen). Das Projekt muss an mindestens zwei Forschungs-/Kulturerbeinstitutionen in Österreich umgesetzt werden. Die Projektteams müssen interdisziplinär zusammengesetzt sein, auf die Beteiligung wissenschaftlichen Nachwuchses und eine geschlechtergerechte Verteilung geachtet werden. Weitere, Partnerschaften in und außerhalb Österreichs sind erwünscht.
Voraussetzungen für die Antragstellung
- Einreichung als Team von zwei bis fünf Antragsteller:innen mit abgeschlossenem Studium in unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen und von mindestens zwei unterschiedlichen Forschungsinstitutionen (orientiert am Forschungsstättenkatalog der Statistik Austria ) bzw. Kulturerbeinstitutionen in Österreich.
- Die disziplinäre Zusammensetzung des Projektteams steht frei, jedoch sollte mindestens eine der antragstellenden Personen einen natur- oder technikwissenschaftlichen Abschluss und mindestens eine der antragstellenden Personen einen geisteswissenschaftlichen Abschluss aufweisen.
- Eine der antragstellenden Personen ist Projektleiter:in (principal investigator), die anderen Ko-Projektleiter:innen (co-principal investigator). Projektleiter:in und Ko-Projektleiter:innen müssen einer Forschungs- bzw. Kulturerbeeinrichtung in Österreich angehören.
- Jede:r Projektleiter:in und jede:r Ko-Projektleiter:in darf sich nur an einem Antrag beteiligen.
- Die Antragsteller:innen sind bereit, aktiv an der öffentlichen Darstellung des Heritage Science Austria 2.0-Förderprogramms mitzuwirken und an den Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.
- Das Projekt muss an zumindest zwei Forschungs-/Kulturerbeinstitution in Österreich durchgeführt werden. Die Zustimmung der Vertretung der antragstellenden Institutionen ist dem Antrag beizulegen. In der Vollantragsphase ist die Zustimmung aller beteiligten Institutionen erforderlich.
- Partnerschaften mit ausländischen Forschungs-/Kulturerbeinstitutionen sind möglich, jedoch keine Ko-Antragstellungen.
- Eine Forschungs-/Kulturerbeinstitution kann mehrere Anträge unterstützen.
Dauer der Förderung
- mindestens 2 Jahre, maximal 4 Jahre
Höhe der Förderung
Das Budget kann zwischen min. EUR 300.000,- und max. EUR 550.000,- bemessen sein. Die zur Verfügung stehende Gesamtvergabesumme beträgt EUR 4,5 Mio.
Der Förderbetrag soll Overheadkosten in Höhe von 10 % der direkten Projektkosten enthalten.
Die folgenden Arten direkter Kosten sind förderbar:
- Personalkosten
- Sachkosten
- Forschungsinfrastruktur
- Kosten für Verbrauchsmaterial
- Reisekosten
- Sonstige Kosten (etwa Lizenzen, Software, Beauftragung externer Dienstleistungen)
Das Verhältnis zwischen Personal- und Sachkosten sollte ausgewogen sein. Kosten für ausländische Partner:innen können beantragt werden, dürfen jedoch ein Viertel der Antragssumme nicht überschreiten.
Antragsverfahren
Das Verfahren ist zweistufig: Stufe 1 der Antragstellung (Short Proposal/Kurzantrag) ist offen für alle Antragsteller/innen, die die Voraussetzungen für eine Antragstellung (siehe oben) erfüllen; Stufe 2 der Antragstellung (Full Proposal/Vollantrag) ist nur nach Einladung möglich.
Start der Ausschreibung: 4. November 2024
Antragstellung Stufe 1:
- Durch die:den Projektleiter:in sind bis 15. Jänner 2025 per E-Mail an die Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme, (programmmanagement(at)oeaw.ac.at) einzureichen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular „Short Proposal“ (Vorlage siehe Antragsunterlagen),
- Unterlagen der Antragsteller:innen (Projektleiter:in und Ko-Projektleiter:innen), bestehend aus CV, Liste der bis zu 10 wichtigsten Forschungsleistungen inkl. Publikationen, Kopie des wissenschaftlichen Abschlusses, unterzeichneter Einverständniserklärung der Institutionen, der die Antragsteller:innen angehören (Vorlage siehe Antragsunterlagen) = in 1 Datei je Antragsteller:in.
Der Eingang der Unterlagen wird per E-Mail bestätigt.
- Alle Einreichungen, die die notwendigen formalen Antragsvoraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Antragstellung) erfüllen, werden einer unabhängigen internationalen Jury vorgelegt. Die Jury lädt im Sinne der Zielsetzung des Programms und auf Basis von wissenschaftlicher Exzellenz und Originalität des Forschungsvorhabens ausgewählte Projektteams bis Ende März 2025 ein, Vollanträge einzureichen. In dieser Phase werden keine Fachgutachten eingeholt. Nicht erfolgreiche Antragsteller:innen werden umgehend über die Ablehnung informiert.
- Zu Beginn von Stufe 1 veranstaltet das Programmmanangement jeweils ein deutsch- und ein englischsprachiges Informations-Webinar, in dem Fragen zur Antragstellung besprochen werden können. Die Teilnahme ist optional und potentiellen Antragsteller:innen empfohlen.
Webinare
Webinar (deutschsprachig) – Montag, 11. November 2024, 16:00-17:00 Uhr
Webinar (englischsprachig) – Mittwoch, 13. November 2024, 16:00-17:00 Uhr
Webinar (englischsprachig) – Mittwoch, 4. Dezember 2024, 16:00-17:00 Uhr
Antragstellung Stufe 2 (nur auf Einladung):
- Voraussichtliche Einreichfrist für die Vollantragstellung ist der 15. Juni 2025.
- Die Vollantragstellung besteht im Wesentlichen aus einer Konkretisierung des Kurzantrages in inhaltlicher, methodischer, technologischer und projektorganisatorischer Hinsicht (Arbeits- und Budgetplanung). Der Vollantrag (Full Proposal) muss mit dem Kurzantrag (Short Proposal) vereinbar sein. Über etwaige Änderungen ist die Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme in Kenntnis zu setzen. Antragsteller:innen und durchführende wissenschaftliche Institutionen betreffende Änderungen müssen die Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllen.
- Für alle Vollanträge werden externe Fachgutachten eingeholt.
- Ende September/Anfang Oktober 2025 findet ein Hearing vor der Jury statt, bei dem die Projekte präsentiert und mit der Jury diskutiert werden. Zu dem Hearing können alle vollantragstellenden Projektteams eingeladen werden.
- Die Vergabeentscheidung durch die unabhängige internationale Jury wird voraussichtlich im Oktober 2025 bekannt gegeben. Die Antragsteller:innen werden über das Ergebnis informiert.
Datenschutz und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Die Antragsteller:innen nehmen mit ihrer Beteiligung an der Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Jurymitglieder und Gutachter:innen weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung (siehe auch Datenschutzinformation der ÖAW).
Die ÖAW ist den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verpflichtet. Alle Anträge werden unter Verwendung der Software Similarity (Turnitin) auf Plagiate überprüft. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben den sofortigen Ausschluss des Antrages zur Folge.
Modalitäten der Förderung (Auszug)
- Die ausgewählten Projekte müssen spätestens 6 Monate nach Übermittlung des Bewilligungsschreibens starten und haben eine Projektlaufzeit von max. 48 Monaten. Mit den Projektleiter:innen und und den Forschungs-/Kulturerbeinstituten wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit ist für einen Zeitraum von max. 6 Monaten möglich, muss allerdings begründet werden.
- Jährlich ist über den Projektfortschritt und die Mittelverwendung Bericht zu legen. Über eine Änderung des Projektplans muss das Programmmanagement umgehend informiert werden. Nicht gemeldete Änderungen haben gegebenenfalls die Einstellung des Projekts zur Folge. Es liegt im Ermessen des Programmmanagements, Änderungen zu akzeptieren oder auch extern evaluieren zu lassen und im gegebenenfalls abzulehnen.
- Nach Abschluss ist ein umfassender Projektendbericht vorzulegen, der einer Evaluation unterzogen wird. Erst nach erfolgter erfolgreicher Evaluation der Ergebnisse des Projekts gilt das Projekt als abgeschlossen.
Antragsunterlagen
Kontakt
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme
Dr. Alexander Nagler
alexander.nagler(at)oeaw.ac.at
T +43 1 51581 -1272; -1270