Ein Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und des
Österreichischen Wissenschaftsfonds

Gesellschaftlicher Fortschritt lebt von wissenschaftlichen Durchbrüchen. Disruptive Innovation – völlige neuartige Ideen, Denkrichtungen, Experimente, die zur Zeit ihrer Entstehung kaum wissenschaftliche und gesellschaftliche Anschlussfähigkeit besitzen – stehen typischerweise am Beginn solcher Durchbrüche, getragen häufig von jungen, herausragend kreativen und produktiven Wissenschaftler:innen in der Frühphase ihrer Karriere. Die Bedeutung disruptiver Ideen erweist sich oft erst nach Jahr(zehnt)en; konventionellen Förderinstrumenten sind in der Identifikation und Unterstützung Grenzen gesetzt. Neue disruptive Ideen und Ansätze können auch durch Transfer von neuen Technologien und Know-how aus dem Ausland in bestehende Forschungsgebiete entstehen und stellen daher auch eine Fördermöglichkeit durch dieses Programm dar.

„Disruptive Innovation – Early Career Seed Money” ist ein gemeinsames Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und des Österreichische Wissenschaftsfonds (FWF) um unkonventionellen, innovativen und gegebenenfalls sehr risikoreichen Ideen mit ungewissem Ausgang die Umsetzung zu ermöglichen. Es wird von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung, aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich (FZÖ), finanziert. Die Förderung ist fächer- und themenübergreifend, vergeben wird Seed Money („Startkapital“) im Sinne flexibler und völlig frei verwendbarer Fördersummen. Niederschwellige Antragstellung und ein unkonventionelles Auswahlverfahren entsprechen dem Ziel, radikal neuen Ideen zum Durchbruch zu verhelfen.

Geförderte Projekte 2024

Ausschreibung

Zielgruppe

Zielgruppe sind herausragende junge Forschende maximal 3 Jahre nach dem Doktorat, deren Vorhaben außergewöhnliches Potential zu disruptiver Innovation erkennen lassen. Es besteht völlige disziplinäre und thematische Freiheit. Förderbar sind Projekte aus allen Wissenschaftsdisziplinen aus dem Bereich der Grundlagenforschung. Insbesondere interdisziplinäre oder transdisziplinäre Forschungsansätze sowie künstlerisch-wissenschaftliche Ansätze werden eingeladen, einzureichen (Ansätze dieser Art sind allerdings keine Voraussetzung für eine Einreichung).
 

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Die Antragstellung erfolgt individuell (in personam der projektleitende:n Forscher:in).
  • Pro Person kann nur ein Antrag gestellt werden.
  • Ausschluss von Mehrfachförderung: Das eingereichte Projekt darf nicht bereits gefördert werden. Einreichungen bei anderen Förderträgern sind offen zu legen. Bewilligungen durch einen anderen Förderträger sind unverzüglich bekanntzugeben und haben den Ausschluss des Antrages aus dem weiteren Verfahren zur Folge.
  • Antragsberechtigt sind:
    • Wissenschaftler:innen mit abgeschlossenem und max. 36 Monate zurückliegendem Doktorat (anerkannt werden: wissenschaftliches, medizinisches und künstlerisches Doktorat; gerechnet vom Tag des Rigorosums, Stichtag 31. Oktober 2023). Karenzzeiten oder Auszeiten bis zu max. 36 Monaten durch Krankheit, Pflege etc. können gemäß Richtlinien des FWF für die Berechnung geltend gemacht werden.
    •  mit Affiliation an einer Forschungsstätte in Österreich.
  • Die Antragsteller:innen müssen die Zustimmung der Forschungsstätte, an der das Projekt durchgeführt werden soll, bei Antragstellung vorlegen (Einverständniserklärung). Im Falle eines Wechsels im Laufe des Verfahrens ist die Zustimmung der neuen Forschungsstätte durch Vorlage einer Einverständniserklärung nachzuweisen.
  • Die Antragsteller:innen sind bereit, aktiv an der öffentlichen Darstellung des Programms mitzuwirken und an diesbezüglichen Veranstaltungen teilzunehmen.
     

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung beträgt maximal 12 Monate.
 

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt 25.000 EUR bis 75.000 EUR je Projekt. Die Gesamtfördersumme beläuft sich auf EUR 2,0 Mio. Die Mittelverwendung ist frei gestaltbar, finanziert werden können z. B. Reise- und Aufenthaltskosten im In- und Ausland, Materialkosten, Gebühren für die Nutzung von Laboren, Forschungsequipment („bench fees“) u. ä. oder eigene Personalkosten (letztere beschränkt auf max. 6 Monate, gemäß Personalkostensätzen der jeweiligen Forschungsstätte).
 

Ablauf des Verfahrens

Die Ausschreibung ist themenoffen und erfolgt österreichweit. Antragstellung und Auswahlverfahren inklusive Auswahlwochenende erfolgen in englischer Sprache. Das Programm wird von ÖAW und FWF gemeinsam umgesetzt.

Start der Ausschreibung:  8. September 2023
Einreichfrist:  31. Oktober 2023

Info-Webinare:                    
Dienstag, 19. September 2023, 14 bis 15 Uhr (Deutsch, Zoom-Link)
Dienstag, 3. Oktober 2023, 14 bis 15 Uhr (Englisch, Zoom-Link)
 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch die antragstellende Person per E-Mail an die Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme der ÖAW (programmmanagement(at)oeaw.ac.at).

Einzureichen sind:

  1. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular „Proposal“ (Deckblatt, Projektbibliographie, max. 3-seitige Beschreibung des Vorhabens (Vorlage siehe Antragsunterlagen)
    Im Kern muss die Beschreibung des Vorhabens die folgenden Fragen adressieren:
    • What question/problem does your research address?
    • How does your idea challenge/overcome conventional approaches/methods or techniques?
    • How could your research idea potentially lead to transformative change and be paradigm shifting?
    • Are ethical, sex & gender-related aspects sufficiently considered?
  2. Das vollständig ausgefüllte Budgetblatt.
  3. Unterlagen der antragstellenden Person, bestehend aus:
    • standardisiertem Lebenslauf (Vorlage siehe Antragsunterlagen),
    • Doktoratsurkunde inkl. Rigorosumsangabe
    • 1-seitige Stellungnahme zu Antragsteller:in und der beantragten Projektidee durch eine:n Mentor:in (einer von der antragstellenden Person ausgewählte und gegenüber dieser auf der Karrierestufe weiter fortgeschrittenen Person), aus der hervorgeht, wie eine Förderung die Karriereentwicklung der antragstellenden Person positiv beeinflussen würde (Vorlage siehe Antragsunterlagen)
    • unterzeichnete Einverständniserklärung der Forschungsstätte (Vorlage siehe Antragsunterlagen),
      = in 1 Datei im pdf-Format je Antragsteller:in.
       

Auswahlprozess

  • Die Auswahl erfolgt durch eine internationale Jury mit breiter fachlicher Expertise und Erfahrung in der Beurteilung von hochinnovativen bzw hochoriginellen Forschungsideen.
  • Vorauswahl durch die Jury von höchstens 70 Anträgen aus allen fristgerecht eingelangten Anträgen, die die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllen (siehe Voraussetzungen für die Antragstellung), zum Auswahlwochenende. Auswahlkriterien: Potential der Projektidee und der antragstellenden Person in Hinblick auf ihre Karriereentwicklung.
  • Auswahlwochenende mit Antragsteller:innen und Jury vom 8. bis 10. März 2024 in Form von Kurzpräsentationen der Vorhaben sowie ausführlichem Austausch im Rahmen von strukturierten Diskussionen.
  • Jury-Entscheid über etwa 20 Projekte, die direkt zur Förderung vorgeschlagen und etwa 20 weiteren Projekte, die für einen Lotterietopf nominiert werden, aus dem Projekte zufällig gezogen werden, bis die Fördersumme von EUR 2,0 Mio. aufgebraucht ist.
  • Bekanntgabe der Vergabeentscheidung und Information an die Antragsteller:innen voraussichtlich Mitte März 2024.
     

Datenschutz und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die Antragsteller:innen nehmen mit ihrer Beteiligung an der Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Jurymitglieder weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung (siehe auch Datenschutzinformation der ÖAW). Die ÖAW ist den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verpflichtet. Alle Anträge werden unter Verwendung der Software Similarity (Turnitin) auf Plagiate überprüft. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben den sofortigen Ausschluss des Antrages zur Folge.
 

Modalitäten der Förderung (Auszug)

  1. Die ausgewählten Projekte müssen spätestens 3 Monate nach Übermittlung des Bewilligungsschreibens beginnen und haben eine Projektlaufzeit von max. 12 Monaten. Die Förderung beruht auf dem Abschluss einer Fördervereinbarung mit der ÖAW.
  2. Über eine Änderung des Projektplans muss das Programmmanagement umgehend informiert werden. Nicht gemeldete Änderungen haben die Einstellung des Projekts zur Folge. Es liegt im Ermessen des Programmmanagements, Änderungen zu akzeptieren oder auch extern evaluieren zu lassen und im schlimmsten Fall abzulehnen.
  3. Nach Abschluss der Förderung ist ein Projektendbericht vorzulegen, der einer Evaluation unterzogen wird.
     

Downloads

Ausschreibungstext

Webinar-Präsentation


Antragsunterlagen

  1. Antragsformular
  2. Budget
  3. a) Lebenslauf/CV
    b) Einverständniserklärung
    c) Stellungnahme Mentor:in/Letter of Reference

 

Kontakt

Für Fragen zur Ausschreibung, Antragstellung und zur Umsetzung der Förderung im Fall der erfolgreichen Antragstellung:

Österreichische Akademie der Wissenschaften
Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme
Dr. Alexander Nagler
M: programmmanagement(at)oeaw.ac.at
T: +43 1 51581-1272; -1270