Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) fördert mit dem ÖAW-Innovationsfonds außergewöhnlich innovative Forschungsvorhaben. Ziel ist die Unterstützung von Projekten, die bei hohem Risiko einen hohen Erkenntnisgewinn versprechen.
Förderung
Anträge auf Förderung aus dem Innovationsfonds können themenoffen gestellt werden für forschungsbezogene Investitionen, die sich durch ihre Schlüsselrolle für die Konzeption bzw. Durchführung hochinnovativer, wagnisorientierter Forschungsvorhaben auszeichnen. Übernommen werden können Investitionskosten inkl. der Anschaffung, allfälligen Aufstellung, allfälliger (baulicher) Adaptionen, Schulungen, Wartungsverträge sowie vergleichbarer Vorbereitungs- und Begleitkosten. Personalkosten, Mietkosten sowie vergleichbare im Zuge der Investition anfallende Dauer- und Folgekosten können nicht übernommen werden. Investitionsvorhaben mit Zusagen oder laufenden Förderungen aus anderen Programmen erhalten keine Förderung aus dem Innovationsfonds (= keine Doppelfinanzierung). Es können Anträge im Rahmen von € 100.000,- bis € 300.000,- Gesamtkosten gestellt werden.
Anschaffungen aus den Mitteln des Innovationsfonds bleiben der antragstellenden ÖAW-Forschungseinrichtung zugeordnet.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Einrichtungen des Forschungsträgers sowie die wissenschaftsorientierten Einheiten der ÖAW.
Durchführung
Die Förderentscheidung erfolgt in einem von der Abteilung für Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme begleiteten Prozess. Den formalen Anforderungen entsprechende Anträge (siehe Abschnitt „Antragstellung“) werden einer externen fachlichen Begutachtung sowie einer verwaltungsinternen Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die Entscheidung über die Vergabe trifft das Präsidium der ÖAW. Im Fall der Antragsbewilligung ist der Beschaffungsprozess zeitnah, spätestens jedoch 40 Werktage nach Bekanntgabe der Bewilligung einzuleiten und raschestmöglich abzuschließen.
Die Anschaffung muss bis 31.12.2023 erfolgt sein, sonst verfällt die bewilligte Förderung.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache. Die Einreichung mehrerer Anträge pro ÖAW-Forschungseinrichtung sowie auch die gemeinsame Antragstellung von zwei oder mehr ÖAW‑Forschungseinrichtungen sind möglich. Die Antragstellung erfolgt durch den/die Leiter:in der Forschungseinrichtung bzw. bei gemeinsamen Anträgen durch die jeweiligen Leiter:innen.
Bestandteile des Antrags:
1. Formloser Antrag (max. 4.500 Wörter), bestehend aus:
Wissenschaftliche Darstellung
- Beschreibung der beabsichtigten Investition und ihrer innovationstreibenden Bedeutung, auch mit Blick auf den österreichischen und internationalen Forschungskontext.
- Plausibilisierung der in 6. bzw. 7. beantragten Kosten.
- Darlegung der im ersten Jahr nach Anschaffung sowie der mittel- und langfristig geplanten Verwendung (u. a. für den Betrieb vorgesehenes Personal), auch in Bezug auf die vorhandene Ausstattung und bestehende/geplante Forschungsschwerpunkte an der/den antragstellenden Forschungseinrichtung/en.
- Begründung der Notwendigkeit der Finanzierung im Wege des Innovationsfonds.
- Darstellung des Zeitplans für die Anschaffung und die Verwendung im ersten Jahr.
Beantragte Kosten (begleitend zum Kostenblatt; Angabe jeweils inkl. USt):
- Gesamtkosten
- Aufschlüsselung nach Kategorien (wie z. B. Aufstellung, evt. bauliche Adaptionen, Schulungen, Wartung, Hardware, Software, Systemkomponenten über € 1.500,- etc.)
2. Kostenblatt
Einreichfrist
Anträge sind in untenstehender Form elektronisch bis spätestens 28.02.2023 (Datum des elektronischen Versands) an die Österreichische Akademie der Wissenschaften (Alexander Nagler, programmmanagement(at)oeaw.ac.at , T: +43 1 51581-1272) zu übermitteln.
Download
Bezeichnung der elektronischen Dokumente (Word-Files, keine geschützten Dokumente, keine Passwörter):
- Proposal_Kürzel des/der Forschungseinrichtung/en.docx (= formloser Antrag)
- Costs_Kürzel des/der Forschungseinrichtung/en.xlsx (= Aufstellung der beantragten Kosten)
Datenschutz und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis:
Die Antragsteller:innen nehmen mit ihrer Beteiligung an der Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Gutachter:innen weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung (siehe auch Datenschutzinformation der ÖAW).
Die ÖAW ist den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verpflichtet. Alle Anträge werden unter Verwendung der Software Similarity (Turnitin) auf Plagiate überprüft. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben den sofortigen Ausschluss des Antrages zur Folge.
Kontakt
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme
Dr. Alexander Nagler
E-Mail: programmmanagement(at)oeaw.ac.at
T: +43 1 51581-1272; -1270