Die ÖAW übt ihren Auftrag, „die Wissenschaft in jeder Hinsicht zu fördern“ (Bundesgesetz über die Österreichische Akademie der Wissenschaften / ÖAW-Gesetz – ÖAWG i.d.g.F.) auf Basis einer Satzung aus. Diese legt die Grundzüge der Verfahrensweisen und der Organisationsstruktur der Akademie fest.

Detaillierte Bestimmungen, zum Beispiel zu Gremien oder Forschungseinrichtungen, finden sich in der Geschäftsordnung der ÖAW.

Satzung und Geschäftsordnung werden von der Gesamtsitzung der Mitglieder der ÖAW beschlossen, die Satzung wird zudem durch den Bundespräsidenten bestätigt.

Die im Frühjahr 2016 von der Gesamtsitzung beschlossenen Neufassungen von Satzung und Geschäftsordnung sind nunmehr in Geltung, nachdem die ÖAW am 24. Juni 2016 von der durch den Bundespräsidenten erfolgten Bestätigung der Satzung Kenntnis erlangt hat. Mit den neuen Regelungen in Organisationsstruktur und Verfahrensweisen der Akademie wurde eine Grundlage für schlankere Strukturen sowie mehr Flexibilität und Transparenz im institutionellen Handeln geschaffen.