Die ÖAW übt ihren Auftrag, „die Wissenschaft in jeder Hinsicht zu fördern“ (Bundesgesetz über die Österreichische Akademie der Wissenschaften / ÖAW-Gesetz – ÖAWG i.d.g.F.) auf Basis einer Satzung aus. Diese legt die Grundzüge der Verfahrensweisen und der Organisationsstruktur der Akademie fest.

Detaillierte Bestimmungen, zum Beispiel zu Gremien oder Forschungseinrichtungen, finden sich in der Geschäftsordnung der ÖAW.

Satzung und Geschäftsordnung werden von der Gesamtsitzung der Mitglieder der ÖAW beschlossen, die Satzung wird zudem durch den Bundespräsidenten bestätigt.