Einreichung

Angestrebte Kooperationensvereinbarung sind vorab vom geschäftsführenden Direktor sowie von der/dem wissenschaftlichen Abteilungsleiter:in bzw. genehmigen zu lassen.

Danach ist auf Basis der entsprechenden Vorlage ein Vertragsentwurf zu erstellen und digital an Frau Kousek-Lang  weiter zu leiten.

 

Prüfung und Genehmigung

In weitere Folgen wird der Vertragsentwurf an die ÖAW mit der Bitte um rechtliche, wirtschaftliche und sachliche Prüfung/Durchsicht übermittelt. Details zum Prüflauf können Sie auf der Website der ÖAW nachlesen: Vertragsprüfung ÖAW

Erst nach erfolgter Freigabe durch die ÖAW kann der Vertrag von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden. Eine Kopie des vollständig unterzeichneten Vertrages ergeht an die ÖAW.

 

Aufgrund des erforderlichen Prüflaufs sowie gegebenenfalls notwendiger Korrekturen in Abstimmung mit dem Vertragspartner, werden Sie ersucht, das Vertragskonzept mindestens vier Wochen vor Kooperations-/Projektbeginn einzubringen!