Einreichung

Angestrebte Kooperationsvereinbarungen sind vorab von der geschäftsführenden Direktorin genehmigen zu lassen. Danach ist auf Basis der entsprechenden Vorlage ein Vertragsentwurf zu erstellen, der dann digital an Ulrike Kousek-Lang zu übermitteln ist.

 


Prüfung und Genehmigung

Der Vertragsentwurf muss in weitere Folgen die internen Prüfinstanzen der ÖAW durchlaufen. Die Veranlassungen zum Start des Prüflaufes werden von Frau Kousek-Lang getroffen.
Erst nach erfolgter Freigabe durch die ÖAW kann der Vertrag von allen Vertragspartnern unterzeichnet werden. Eine Kopie wird an die ÖAW-Rechtsabteilung übermittelt.


Aufgrund des zu erwartenden langen Zeitlaufes (durchschnittlich vier Wochen von der Einreichung bis zur Genehmigung), wird dringend empfohlen, Verträge zeitgerecht vor Projektbeginn einzubringen!