Für Angelegenheiten, die Kraftfahrzeuge des Instituts betreffen, ist das KfZ-Referat der Einheit Technik zuständig. Seine Aufgaben umfassen:
- Koordination der kontinuierlichen Wartung aller Instituts-KfZ (Instandhaltung, saisonale Reifenwechsel, §57a-Begutachtung)
- Zuweisung der Instituts-KfZ auf Basis der eingelangten, von der ÖAI-Direktion genehmigten Bedarfsmeldungen
- Bereitstellung aller notwendigen allgemeinen KfZ-Dokumente für Dienstreisen
- Koordination der ÖAI-Parkplätze
- Überprüfung der folgenden allgemeinen Benutzungsbedingungen
Was muss ich tun, wenn ich ein Instituts-KfZ benutzen möchte?
- Bitte schreiben Sie ein Email mit allen Details an oeai-technik(at)oeaw.ac.at, um weitere Informationen zu erhalten.
- Lesen Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzung eines Instituts-KfZ setzt die vorherige Kenntnisnahme und Zustimmung zu den nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen voraus.Eine Vergabe der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich an Kolleg:innen, die diesen Bedingungen zustimmen.
Mit der Übernahme von Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapieren erklären die Nutzer:innen, dass sie die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und diesen zustimmen.
Nutzungsbedingungen
1. Ad-hoc-Benutzung
Anfragen zur ad-hocBenutzung von KfZ sind frühzeitig und schriftlich per E-Mail an das oeai-technik(at)oeaw.ac.at zu richten und können nur dann stattgegeben werden, wenn keine Vormerkungen im gewünschten Zeitraum eingetragen sind.
2. Vollmacht | Legitimation
Für Auslandsreisen mit den Instituts-KfZ wird dringend ersucht, sich zeitgerecht eine von der ÖAI-Direktion unterzeichnete Vollmacht für die Benutzung des jeweiligen KfZ in der ÖAI-Verwaltung zu besorgen. Entsprechende Vorlagen liegen im Sekretariat im 4. Stock auf.
3. Fahrzeugschlüssel | Fahrzeugpapiere
Fahrzeugschlüssel und -papiere sind nach Freigabe durch das KfZ-Referat ausschließlich während der Öffnungszeiten im Sekretariat im 4. Stock zu beheben und nach Rückkehr persönlich zu retournieren.
4. Fahrtüchtigkeit | Fahrzeugmängel | Verbrauchsmaterialien
Fahrzeugmängel bzw. -schäden an Instituts-KfZ sind umgehend schriftlich an das KfZ-Referat zu melden.
Vor Fahrtantritt
Es ist erforderlich, dass die lenkenden Personen rechtzeitig vor Fahrtantritt das KfZ auf die StVO-konforme technische Fahrtüchtigkeit überprüfen (Reifen, Licht, Batterie etc.), die KfZ-Papiere auf Vollständigkeit kontrollieren und gegebenenfalls fehlende notwendige Ausstattung für die jeweilige Dienstreise beim KfZ-Referat anfragen.
Nach der Fahrt
Die Benutzer:innen eines Instituts-KfZs sind verpflichtet, das Fahrzeug nach der Fahrt auf sichtbare Schäden zu kontrollieren (Licht, Parkschaden, Scheibenwischanlage, Reifen etc) und diese umgehend bei Retournierung zu melden.
Zudem müssen die Benutzer:innen dafür Sorge tragen, dass eine nachfolgende Verwendung uneingeschränkt möglich ist – dies betrifft insbesondere die Sauberkeit und die Ergänzung von benutzten Verbrauchsmaterialien.
5. Parkplätze
Die Instituts-KfZ sind in Wien in der Tiefgarage Radetzky (Hintere Zollamtsstraße 2A, 1030 Wien) geparkt.
Der Hauptzugang für Fußgänger befindet sich in der Radetzkystraße 2. Bei einer der Rundschleusen im Foyer gibt es ein APCOA-Lesegerät. Dort halten Sie die Dauerparkkarte (ParkAboCard) vor die Lesezone, um die Schleuse zu öffnen. Die Dauerparkkarte ist sicher in der Papieremappe zu verwahren, da sie als Zu- und Ausgangsmedium und im Störfall für die Ein- und Ausfahrt zu verwenden ist. Sie ist vor Hitze zu schützen und darf nicht geknickt werden.
Das KfZ-Kennzeichen gilt als Parkberechtigung und öffnet das Tor sowie in Folge den Schranken automatisch. Im Störfall wird die Dauerparkkarte vor das NFC Feld gehalten bis der Schranke sich öffnet (Nicht in den Kartenschlitz der Schrankenanlage stecken!).
Nach dem Abstellen des KfZ, bitte die Stellplatznummer im Fahrtenbuch vermerken, um dem nächsten Lenker das Auffinden zu erleichtern.
6. Treibstoff
Das Fahrzeug muss mit vollem Treibstofftank zurückgegeben werden. Ausnahmen stellen kurze Fahrten im Wiener Stadtbereich dar.
Sollte eine größere Tankbefüllung bei der nächsten Inbetriebnahme erforderlich sein, so werden die Kosten der Projektkostenstelle der letzten Benutzer:in verrechnet.
Beim Tanken, Auffüllen von Schmiermitteln etc. ist auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu achten!
Vor der Abfahrt von und bei der Rückkehr in die Tiefgarage Radetzky bitte ein Foto machen, auf dem Kilometerstand und Treibstoffanzeige sichtbar sind, und an oeai-technik(at)oeaw.ac.at schicken.
7. Fahrtenbücher | Haftung
Die Fahrtenbücher sind streckengenau (Datum, Fahrstrecken, km-Entfernung, leserlicher Name der Lenker:in {keine unleserlichen Unterschriften}), korrekt, leserlich und lückenlos zu führen!Tankbefüllungen, Öl- oder Wasserstandkontrollen sind unter Anführung des km-Standes und Datums zu vermerken.
Eine Refundierung von Treibstoffrechnungen kann nur in Abgleich mit den Fahrtenbucheintragungen erfolgen.
Die Fahrer:innen haften persönlich für erhaltene oder nachfolgend eingehende Organverfügungen für den Zeitraum der Benutzung. Kann die betreffende Fahrer:in nicht ermittelt werden, haftet jene Person, auf deren Namen das KfZ für die jeweilige Dienstreise oder Dienstfahrt entliehen wurde.
