Forschungsgenehmigungen

Gemäß den Richtlinien des griechischen Ministeriums für Kultur müssen alle österreichischen Wissenschaftler:innen, die Objekte in griechischen Museen, Depots und archäologischen Stätten untersuchen oder wissenschaftliche Analysen durchführen möchten, einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung über das ÖAI Athen beim Griechischen Antikendienst stellen lassen. Anträge können das ganze Jahr über beim Direktionsassistenten eingereicht werden (oeai-athen(at)oeaw.ac.at).

Forschungsgenehmigungen fallen in die folgenden Kategorien:

1. Genehmigungen zum Studium und/oder Veröffentlichung von Objekten

1. Genehmigungen zum Studium und/oder Veröffentlichung von Objekten

Anträge zum Studium von Objekten in Museumssammlungen oder Depots werden vom ÖAI Athen zur Genehmigung an die zuständige Ephorie oder das betreffende Museum weitergeleitet. Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag mit Ihrer Adresse und jener der zuständigen Behörde und senden Sie ihn an den Direktionsassistenten (oeai-athen(at)oeaw.ac.at).
Ergänzen Sie bitte Informationen zu den folgenden Punkten und Fragen:

a) Zweck der Untersuchung

Geben Sie eine kurze Beschreibung Ihres Forschungsprojekts und des Ziels der geplanten Untersuchung an.

b) Material

Fügen Sie einen Katalog der Objekte mit Inventarnummern sowie Angaben zum Ausstellungs- bzw. Aufbewahrungsort der Objekte bei. Falls Sie keine Inventarnummern finden können, legen Sie bitte Fotografien der einzelnen Objekte bei.

Falls das Material bereits veröffentlicht wurde, geben Sie bitte eine bibliografische Referenz an (bitte beachten Sie, dass vorläufige Grabungsberichte, wie sie im Archaiologiko Deltio oder den Praktika der Archäologischen Gesellschaft veröffentlicht werden, NICHT als Publikationen gelten). Falls Sie unveröffentlichtes Material untersuchen möchten, muss Ihrem Antrag eine schriftliche Genehmigung des Ausgräbers beiliegen.

Wenn das Material aus einem Projekt/Grabung einer anderen ausländischen Schule in Griechenland stammt, muss dem Antrag ein Schreiben dieser Schule beigefügt werden, das dem Antragsteller die Erlaubnis zur Untersuchung und/oder Veröffentlichung des Materials erteilt.

c) Geplante Arbeiten

Beschreiben Sie genau, welche Arbeiten Sie mit den Objekten durchführen möchten (Untersuchung, Fotografie, Vermessung, Zeichnung, Herstellung eines Abklatsches, Scannen, etc.) und welche Geräte Sie dabei verwenden werden.

d) Zeitraum der geplanten Arbeiten

Geben Sie konkrete Daten an, z. B. 2.–17. September 2025.


Bitte beachten Sie, dass eine Genehmigung zum Studium von Objekten nicht automatisch die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Materials beinhaltet. Falls Sie die Ergebnisse Ihrer Untersuchung veröffentlichen möchten, beantragen Sie dies ausdrücklich und geben Sie bitte folgende Informationen an:

a) Titel | b) Auflage | c) Verlag | d) Sprache(n) der Publikation

Bearbeitungszeit für Studiengenehmigungen

Die Ausstellung von Studiengenehmigungen kann unterschiedlich lange dauern – von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Antragsteller müssen ihre Anträge daher mindestens zwei bis drei Monate vor dem geplanten Arbeitszeitraum am ÖAI Athen einreichen. Genehmigungen für die Untersuchung oder Veröffentlichung von unveröffentlichtem Material können BIS ZU EINEM JAHR in Anspruch nehmen.

2. Genehmigungen für die Analyse archäologischen Materials

2. Genehmigungen für die Analyse archäologischen Materials

Eine neue Richtlinie zu Genehmigungen für die Entnahme und Analyse archäologischen Materials trat im Juni 2017 in Kraft. Diese aktualisierte Regelung des Kulturministeriums unterscheidet die folgenden Kategorien von Anträgen:

a) Anträge auf Analysen, die eine Probenentnahme erfordern.

b) Anträge auf Analysen, die keine Probenentnahme erfordern, jedoch Beschädigung des Materials oder Eingriffe mit sich bringen.

c) Anträge auf Analysen mit nicht-invasiven Methoden.

d) Anträge aller Kategorien, die moderne bewegliche oder unbewegliche Denkmäler betreffen.

Hier finden Sie die Richtlinie in der griechischen und englischen Fassung.

In allen Fällen muss der Antrag folgende Informationen bzw. Unterlagen enthalten:

1. a) den übergeordneten Rahmen/Kontext des Antrags und den Zweck der Materialanalyse

    b) die Forschungseinrichtung, in der die Analyse stattfinden wird, das zuständige Labor sowie die  verantwortliche Person für die Analyse

2. Die schriftliche Genehmigung der Person, die das ausschließliche Veröffentlichungsrecht für das Material besitzt.

3. Eine Beschreibung der anzuwendenden Analysetechniken. Bei Probenentnahmen ist anzugeben, ob die Methode destruktiv oder nicht-destruktiv ist. Bei »in situ«-Analysen ist zu spezifizieren, ob die Methode invasiv oder nicht-invasiv ist.

4. Für alle Anträge: Ein detaillierter Katalog der beweglichen oder unbeweglichen Denkmäler, die beprobt oder »in situ« untersucht werden sollen, ergänzt durch die detaillierte fotografische Dokumentation (wenn möglich mit Angabe der Entnahmestelle der Probe)

5. Speziell für Anträge auf Probenentnahme:

  • Die Gesamtanzahl, Abmessungen, Menge und Form der Proben.
  • Falls erforderlich, die Methode der Probenaufbereitung und eine Beschreibung der Probenentnahmetechnik.
  • Die Größe und Anzahl der Proben müssen auf das für die Analyse erforderliche Minimum beschränkt sein.
  • Anträge mit einer hohen Anzahl an Proben müssen ausreichend begründet sein und sich nach der Gesamtmenge des Materials richten.

6. Speziell für Anträge auf »in situ«-Analysen mit invasiven oder materialschädigenden Methoden: Eine Beschreibung der Art und des Umfangs des Eingriffs oder der verursachten Beschädigung des Materials.

7. Anträge von Bachelor- oder Masterstudierenden müssen von einem Schreiben ihres betreuenden Professors begleitet werden.

Der Transport von Proben erfordert keine gesonderte Genehmigung. Der Transport archäologischer Objekte hingegen benötigt eine Transportgenehmigung.

Antragsteller füllen das Antragsformular aus und senden es an den Direktionsassistenten (oeai-athen(at)oeaw.ac.at).

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Genehmigung für Probenentnahmen BIS ZU SECHS MONATE dauern kann.

3. Transportgenehmigungen

3. Transportgenehmigungen

Falls Sie archäologische Objekte zum Zweck der Untersuchung oder für Probenentnahme/Analyse transportieren möchten, müssen Sie nach Erhalt einer entsprechenden Studien- oder Analysegenehmigung einen Antrag mit folgenden Informationen an den entsprechenden Antikendienst einreichen:

  • Katalog der Objekte
  • Aktueller Aufbewahrungs-/Standort der Objekte
  • Zielort des Transports
  • Genaue Datum und Uhrzeit des Transports
  • Kennzeichen des verwendeten Fahrzeugs
  • Name und Mobilnummer der begleitenden Person(en)

4. Genehmigungen zur Verwendung von Bildern archäologischer Funde und Denkmäler

4. Genehmigungen zur Verwendung von Bildern archäologischer Funde und Denkmäler

5. Genehmigungen zur Verwendung von Bildern aus Publikationen des griechischen Kulturministeriums (TAPA/ODAP)

5. Genehmigungen zur Verwendung von Bildern aus Publikationen des griechischen Kulturministeriums (TAPA/ODAP)

Antragssteller:innen richten einen formlosen Antrag an die zuständige Abteilung des Kulturministeriums für Publikationen (ekdoseis(at)tap.gr). In diesem muss der Verwendungszweck der beantragten Bilder sowie ein Verzeichnis der bibliografischen Referenzen mit Angabe der zu verwendenden Abbildungen und Tafeln enthalten sein.

6. Genehmigungen für Luftaufnahmen

6. Genehmigungen für Luftaufnahmen

Das Überfliegen archäologischer Stätten und Denkmäler mit einer Drohne erfordert eine Genehmigung der zuständigen Ephorie für Altertümer.

Sobald diese Genehmigung vorliegt, muss zusätzlich ein Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde eingereicht werden.

Bitte folgen Sie dem Verfahren zur Einreichung von Flugplänen und nutzen Sie das entsprechende Formular für die Antragstellung bei der Zivilluftfahrtbehörde.

Antragstellung für Bildungsreisen oder Exkursionen

Für Bildungsreisen zu archäologischen Stätten in Griechenland ist ein offizieller Antrag erforderlich. Dieser ist an die Direktion für Archäologische Museen und Bildungsaktionen (DAMEEP) des griechischen Kulturministeriums auf Englisch zu richten: dameep(at)culture.gr.

Für die folgenden Museen ist ein separater Antrag erforderlich:

Detaillierte Informationen

Detaillierte Informationen

Der Antrag muss folgende Dokumente enthalten:

  • Ein offizielles Schreiben der Instituts- oder Schulleitung mit Universitäts-, Instituts- oder Schullogo.
  • Einen detaillierten Exkursionsplan.
  • Eine Liste der Teilnehmer:innenmit Angabe der Funktionen der Professor:innen oder Lehrer:innen.
  • Falls Seminarpräsentationen geplant sind, ein ausführliches Programm mit:
    1. Den Monumenten, vor denen die Präsentationen stattfinden.
    2. Den vortragenden Studierenden oder Schüler:innen.
    3. Details zu Zeit und Ort der Präsentationen.

Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Präsentationen in großen archäologischen Stätten wie der Akropolis oder Delphi könnten als illegale Führungen interpretiert werden. Daher wird empfohlen, sie außerhalb der Stätten oder an weniger frequentierten Orten abzuhalten.

Freier Eintritt für Bildungsreisen

Freier Eintritt für Bildungsreisen

Alle Teilnehmer:innen von Bildungsreisen, einschließlich Universitäts- und Schulkursen (z. B. Gymnasien), haben unabhängig vom Alter das Recht auf freien Eintritt in archäologische Stätten und Museen. Dieses Recht wird automatisch gewährt, es ist jedoch ratsam, es ausdrücklich im Antrag zu erwähnen.

Ticketbuchung

Ticketbuchung

Auch wenn freier Eintritt für Bildungsreisen per Genehmigung gewährt wird, müssen Tickets für größere Stätten über die Buchungsplattform Hellenic Heritage Tickets reserviert werden. Hierbei ist die Option »Freier Eintritt bis 25 Jahre« zu wählen, da es keine separate Auswahlmöglichkeit für ältere Teilnehmende gibt. Bislang wird das ohne Schwierigkeiten akzeptiert.

Die Timeslots sind 1,5 bis 2 Monate im Voraus verfügbar und verpflichtend, insbesondere in der Tourismussaison (ab April). Wir empfehlen, ab Mitte Februar regelmäßig die Buchungsseite zu überprüfen.

Wichtige Hinweise zur Einreichung und zum Besuch

Wichtige Hinweise zur Einreichung und zum Besuch

  • Die Begleitdokumente des Antrags und die Genehmigung sind von den Exkursionsleitenden mitzuführen (elektronisches Ticket, Personaldokument).
  • Es ist hilfreich, uns in Kopie zu setzen (oeai-athen(at)oeaw.ac.at), falls Klärungen mit Museen oder Behörden erforderlich sind. Das ist vor allem bei kleineren Stätten der Fall, wo gelegentlich wetter- bzw. waldbrandgefahrbedingte Beschränkungen gelten.

Antragsvorlage

Antragsvorlage

Betreff: Application for free admission and authorisation for an educational trip

Dear DAMEEP members,

[As a professor at the University of …, together with Professor … / As a teacher at the X-Gymnasium in Austria], I am organising an educational excursion with [students from the University of Vienna / a school group from the … classes]. From … to …, we plan to visit archaeological sites and museums in various regions/cities of Greece.

We would like to submit the attached documents to request:

1. Free entry for the whole group to the sites and museums.

2. Permission for us, [the professors or teachers], to guide the group [and for the students to give presentations at the sites]. The guided tours [and presentations] are purely educational and do not imply any economic or tourist interest.

Please find attached:

  • An official letter from the Head of the Department or the School principal.
  • A list of all persons involved in the excursion.
  • A document describing the tour.

Thank you very much for considering our request.

Kind regards,

Sommer-Öffnungszeiten archäologischer Stätten

Sommer-Öffnungszeiten archäologischer Stätten

Das griechische Kulturministerium veröffentlicht jedes Jahr Ende März eine detaillierte Liste der Sommer-Öffnungszeiten (1. April – 31. Oktober):

Sommer-Öffnungszeiten

Große archäologische Stätten wie die Akropolis, die Agora, Olympia oder Delphi haben in der Regel von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Kleinere Stätten schließen üblicherweise früher (14:00 oder 15:00 Uhr), Abweichungen sind möglich.

Feldforschungsprojekte

Das griechische Kulturministerium stellt für archäologische Feldforschungsunternehmungen (Grabung und archäologischer Survey) österreichischer Institutionen sechs Lizenzen zur Verfügung, die sich auf drei Einzelforschungsprojekte und drei gemeinschaftliche griechisch-österreichische Projekte verteilen. Das ÖAI Athen vertritt und koordiniert diese Feldforschungen in Griechenland, die zumeist über mehrere Jahre laufen. Der/die Projektleiter:in plant dieses Projekt langfristig in Kontakt mit der Leitung des ÖAI Athen, um die Möglichkeit der Durchführung zu sondieren.

Gesetzliche Bestimmungen

Gesetzliche Bestimmungen

Die Regelungen für archäologische Feldforschungen in Griechenland sind im Antikengesetz 4858 aus dem Jahr 2021 »Über den Schutz der Antiken und generell des kulturellen Erbes« festgehalten, das das ältere Antikengesetz 3028 aus dem Jahr 2022 weitgehend übernimmt und bekräftigt. Die Bestimmungen für systematische Grabungen sind dort in Abschnitt 4, Kapitel A, Paragraph 36 dargelegt.

Die Regelungen für systematische Grabungen und Surveys ausländischer archäologischer Institute wurden durch die Rundschreiben zum Antikengesetz vom 27.11.2002 (griechisch | englisch) sowie den Ministerialbeschluss YΠΠΟΑ/ΑΤΝΕΚΕ/97550/263 (Absatz 4), ΦΕΚ Β' 970/19.3.2018  weiter spezifiziert (griechisch | deutsch).

Voraussetzungen für die Genehmigung archäologischer Feldforschungsprojekte

Voraussetzungen für die Genehmigung archäologischer Feldforschungsprojekte

Grabungsleiter:innen sollten eine mindestens fünfjährige Grabungserfahrung nachweisen und zwei Publikationen vorlegen, die Grabungen oder Funde zum Gegenstand haben. Ferner ist sowohl eine interdisziplinär ausgerichtete Zusammensetzung des Forschungsteams als auch eine fundierte fachliche Qualifikation der Beteiligten erforderlich. Ebenso muss eine adäquate Finanzierung gewährleistet sein, um die Durchführung der Grabung sowie erforderliche Konservierungsmaßnahmen sicherzustellen.

Bei Grabungen ist es in der Regel notwendig, dass das Grundstück, auf dem die Arbeiten erfolgen sollen, gekauft und anschließend in den Besitz des griechischen Staates überführt wird.

Für griechisch-österreichische Projekte (Synergasia) ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags obligatorisch, der die Aufteilung der finanziellen Lasten sowie die wissenschaftlichen Zuständigkeiten und Rechte der beteiligten Institutionen detailliert regelt.

Feldforschungsprojekte werden für einen Höchstzeitraum von fünf Jahren genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Antragstellung erforderlich. Bereits im Vorfeld eines fünfjährigen Projekts muss seit 2002 eine umfassende Planung vorgelegt werden, die sämtliche Kampagnen umfasst und an dessen zeitlichen Vorgaben sich das Forschungsvorhaben strikt orientieren muss.

Die Anträge auf Genehmigung archäologischer Feldforschungen unterliegen der Begutachtung und Bewertung durch den Zentralen Archäologischen Rat – KAS (Κεντρικό Αρχαιολογικό Συμβούλιο – ΚΑΣ). Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 3658/2008 (ΦΕΚ Α 70/22.4.2008, Absatz 4, Paragraph 15 ζ) ist es verpflichtend, bei der Einreichung eine detaillierte Kostenaufstellung für die Grabungsarbeiten sowie für konservatorische Maßnahmen vorzulegen.

Die Durchführung von Feldforschungen ist pro Projekt auf maximal sechs Wochen jährlich begrenzt. Die wissenschaftliche Nachbearbeitung sowie Materialstudien können nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Ephorie auch außerhalb dieses Zeitraums erfolgen.

Berichtslegung

Berichtslegung

Im Rahmen archäologischer Feldforschungsprojekte ist zum Jahresende, gemeinsam mit dem Antrag für das darauffolgende Forschungsjahr, ein umfassender Bericht in griechischer Sprache zu erstellen, der die Grabungsergebnisse sowie die dokumentierten Funde detailliert darlegt. Dieser Bericht ist vom ÖAI Athen spätestens bis zum 30. November beim Ministerium einzureichen und muss daher rechtzeitig in Athen, d.h. mindestens einen Monat vorher, vorliegen.

Aus administrativen Gründen ist es erforderlich, dass Berichte und Anträge nicht nur in gedruckter Form, sondern zusätzlich in digitalem Format übermittelt werden.

Ein zusammenfassender Bericht mit den zentralen Forschungsergebnissen begleitet von einer PowerPoint-Präsentation ist zudem vor dem öffentlichen Jahresbericht der Außenstelle Athen des ÖAI der Leitung vorzulegen.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2025