Tue, 15.03.2022 13:30

Die automatisierte Sprachanalyse im Asylverfahren

Angelika Adensamer von der Universität Graz geht bei einem Online-Seminars am Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW der Frage nach, ob bei Algorithmeneinsatz im Beweisverfahren ein ausreichender Rechtsschutz gewährleistet ist.

© Universität Graz/Öffentliches Recht
© Universität Graz/Öffentliches Recht

In Deutschland wird die automatisierte Spracherkennung zur Herkunftslandbestimmung im Asylverfahren schon eingesetzt, die österreichische Regierung lässt sie prüfen. Durch diese Software soll anhand von Sprachbeispielen der Asylwerbenden ihre Staatsangehörigkeit festgestellt werden. An den Sprachanalysen und an ihrer Automatisierung gibt es viel Kritik, die u.a. Annahmen über den Zusammenhang zwischen Sprache und Staatsangehörigkeit, die Fehlerrate der Software und ihre Transparenz betrifft.

Bei einem Online-Seminar am Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW diskutiert die Juristin Angelika Adensamer von der Universität Graz diese Problematik. Bei ihrem Vortrag „Die automatisierte Sprachanalyse im Asylverfahren – Rechtsschutz beim Einsatz von Algorithmen“ erörtert sie die Lücken der Rechtsschutzmöglichkeiten und analysiert, wie diese gefüllt werden könnten. Adensamers Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der polizeilichen Überwachung, Datenschutzrecht und Algorithmenregulierung.

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Termin:
15. März 2022, 13:30 Uhr

Online

Kontakt:
Denise Riedlinger, M.A., Mag. Thomas Bayer
presse.ita(at)oeaw.ac.at
T: +43 1 51581-6577
Institut für Technikfolgen-Abschätzung der ÖAW