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Rückführung oder Abschiebung? Migrationspolitik am post-osmanischen Balkan

Nach dem Zerfall des Osmanischen Reichs und mit der Entstehung von Nationalstaaten auf dem Balkan änderten sich die Bedingungen für Migration: Die jungen Staaten verhandelten ihren Umgang mit der Bevölkerung nach ethnischen beziehungsweise religiösen Kriterien. Türken etwa sollten in die Türkei emigrieren, Serben sollten Südjugoslawien besiedeln. In diesem Sinne wurde im Jahr 1938 ein Abkommen zwischen der Türkei und dem Königreich Jugoslawien ausgehandelt, das zwar niemals in Kraft trat, heute aber für die Forschung aufschlussreich ist.
Die Sozialwissenschaftlerin Elif Becan hat die Verhandlungen rund um dieses Abkommen untersucht. Die Ergebnisse präsentiert sie auf Einladung des Instituts für die Erforschung der Habsburgermonarchie und des Balkanraumes der ÖAW bei einem Online-Vortrag zum Thema „Repatriation or Transfer? The Negotiations behind the 1938 Convention between the Kingdom of Yugoslavia and the Republic of Turkey“. Sie wird zeigen, dass dabei das „Türkisch-Sein“ migrationspolitisch instrumentalisiert wurde, weil damit einerseits Türkisch sprechende Personen gemeint sein konnten, andererseits aber Muslime – auch wenn sie beispielsweise Albaner waren. Elif Becan stand bislang verschlossene türkische Archive zur Verfügung, die zudem ein neues Licht auf die sozialen und ökonomischen Beweggründe der Türkei für die Verhandlungen mit dem Königreich Jugoslawien werfen.
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