Wem gehören die Habsburg-Juwelen?
20.11.2025
Es klingt wie das Gegenstück zum Louvre-Raub: In einem Safe in Kanada sind die verschollenen Schmuckstücke der Familie Habsburg aufgetaucht. Um den Besitz der Juwelen entfacht jetzt eine hitzige Debatte. William D. Godsey vom Institut für die Erforschung der Habsburgermonarchie und des Balkanraumes der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) erklärt im Interview, welchen Weg die Habsburg-Juwelen bis zur ihrer Wiederentdeckung genommen haben, wann Staats- und Familienfinanzen der Habsburger getrennt wurden und welche Lösungen dafür in anderen Ländern gefunden wurden. Außerdem: Warum war die Verwendung von minderwertigen Edelsteinen durchaus keine Seltenheit?
Welche Bedeutung hatten die Juwelen der Habsburger hinsichtlich der Repräsentation von Herrschaft?
William D. Godsey: In der vormodernen sozialen Ordnung war die Sichtbarmachung von Herrschaft und Status durch äußere Zeichen unerlässlich, damit sie ihre volle Wirkung entfalten und für die Bevölkerung verständlich werden konnten. Prachtvolle Juwelen manifestierten den Anspruch auf eine herausragende Stellung und politische Legitimation. Zudem visualisierten sie die historische Kontinuität, etwa wenn sie von weit entfernten Vorfahren oder Herrschaftsvorgängern über Generationen weitervererbt wurden. Als aktuelles Beispiel denke ich etwa an den sogenannten „Rubin des Schwarzen Prinzen“. Dieser Edelstein steht an prominenter Stelle in der britischen Staatskrone, die unter dem Namen „Imperial State Crown“ bekannt ist. Der Stein gehörte dem legendären ältesten Sohn (dem „Black Prince“) von König Edward III., der im 14. Jahrhundert zur Zeit des Hundertjährigen Kriegs regierte. Noch im 21. Jahrhundert trug König Charles III. die genannte Krone – und damit auch den Stein aus der Tiefe der englischen Geschichte – am Ende seines Krönungsrituals (2023). Allenfalls gehörte der in Kanada nun glücklicherweise aufgetauchte und wundervolle „Florentiner“ Diamant in diese erlesene Kategorie von Edelsteinen.
Juwelen im Staatseigentum oder Familieneigentum?
Wie sieht es mit den Vermögensverhältnissen der Habsburger vor 1918 in Bezug auf die Juwelen aus?
Godsey: Mit der zunehmenden Komplexität des Staatswesens im Laufe des 18. Jahrhunderts erfuhren zum ersten Mal die Staatsfinanzen und die Familienfinanzen der Habsburger eine erste erkennbare Trennung. Es entstand allmählich die Idee, dass auch ein Herrscherhaus Eigentum getrennt vom „Staat“ besitzen konnte. Dieser Vorgang, der sich auch in anderen europäischen Staaten beobachten lässt, wird in der Forschung vor allem mit Franz Stephan von Lothringen (Kaiser Franz I.), dem Mann von Kaiserin Maria Theresia, in Verbindung gebracht, der durch seine geschickten Investitionen und wirtschaftlichen Unternehmungen ein großes Privatvermögen schaffen und seiner Familie hinterlassen konnte. Ein beträchtlicher Teil dieses Vermögens wurde aber bald von Maria Theresia bzw. Joseph II. an den Staat überwiesen, um den erdrückenden Zinssatz der explodierenden Staatsschuld infolge des Siebenjährigen Kriegs zu senken.
Die Grenzen zwischen Privat- und Staatseigentum waren damals noch fließend?
Godsey: Ja, immerhin betrachteten die Habsburger weiterhin ihre Staaten als Teil des Familienerbes. Im Laufe der Zeit wurde der Rest von Franz Stephans Vermögen durch Kapital, Güter, städtische Zinshäuser, aber auch Pretiosen, ergänzt – und es diente dem Erhalt und der wirtschaftlichen Absicherung der Angehörigen der kaiserlichen Familie, nicht zuletzt auch, um den Staat von entsprechenden Zahlungen zu entlasten. Später kam allerdings eine Zivilliste, wie sie in einem parlamentarischen Staat üblich war, dazu. Das gebundene Familienvermögen, das zunehmend eine institutionalisierte Gestalt annahm, erhielt die Bezeichnung „Privat- und Familienfonds“ oder auch „Familienversorgungsfonds“. Dieser Fonds unterschied sich wiederum vom reinen Privateigentum einzelner Familienangehörigen.
Kronjuwelen vs. Hausjuwelen
Welche Rollen spielten dabei die Juwelen der Habsburger? Und die Schatzkammer?
Godsey: Die in Frage stehenden Juwelen der Habsburger sind eindeutig dem gebundenen Familienvermögen zuzuordnen – sie bildeten also vor 1918 keinen Teil eines allfälligen Staatschatzes, wie etwa die Rudolfskrone oder die Krone des Heiligen Römischen Reichs, Objekte mit staatspolitischem Charakter, die heute noch in der Schatzkammer zu bewundern sind, verstanden werden könnten. In manchen Staaten war oder ist es üblich, zwischen „Kronjuwelen“ und Hausjuwelen der betreffenden Herrscherfamilien zu differenzieren. Um auf das britische Beispiel zurückzukommen: Die berühmten Kronjuwelen, die heutzutage dauerhaft im Tower of London ausgestellt sind und nur zu großen Staatsanlässen hervorgeholt werden, gehören klar dem britischen Staat, während manche überaus prachtvollen Diademe und Geschmeide, die etwa Königin Elisabeth II. bekannterweise trug, zum gebundenen Privatschatz des Hauses Windsor gehören, auch wenn sie praktisch nur mehr zu öffentlichen Repräsentationszwecken getragen werden. In der Spätzeit der Habsburgermonarchie scheint dieser rechtliche Unterschied in Hinblick auf die Pretiosen in der Schatzkammer indessen nicht gegolten zu haben. Denn Kaiser Franz Joseph hatte in den 1870er-Jahren verfügt, dass der gesamte Inhalt der Schatzkammer als Hauseigentum zu betrachten sei.
Kaiser Franz Joseph hatte in den 1870er-Jahren verfügt, dass der gesamte Inhalt der Schatzkammer als Hauseigentum zu betrachten sei.
Ist bekannt, was mit den Schätzen am Ende der Monarchie passiert ist?
Godsey: Nach heutigen Erkenntnissen verstand Kaiser Karl den Unterschied zwischen dem gebundenen Hausvermögen und dem Staatseigentum. Nach dem Umsturz im November 1918 hatte er gesagt, dass er und seine Familie nicht in Schönbrunn bleiben durften, da das Schloss nicht ihm gehörte. Die Kaiserfamilie zog sich bekanntlich auf das Jagdschloss Eckartsau im Marchfeld zurück, das als Teil des kaiserlichen Hausvermögens firmierte. Kurz nach der Ausrufung der deutschösterreichischen Republik Ende Oktober 1918, ließ der Kaiser angesichts des sich abzeichnenden Zusammenbruchs und Kontrollverlusts die in Frage stehenden Juwelen aus der Schatzkammer, ihrem gewöhnlichen Aufbewahrungsort, entnehmen und in die Schweiz bringen. Dabei wurde allfälliges Staatseigentum (etwa Kronen, die als Staatssymbole dienten) nicht angetastet. Erst mit den zwei Enteignungsgesetzen in Bezug auf das Haus Habsburg im Jahr 1919 gingen mit gewissen Ausnahmen die Gegenstände, die sich noch in der Schatzkammer befanden, sowie das gesamte ansonsten gebundene Hausvermögen, das sich seit dem 18. Jahrhundert herausgebildet hatte, in Staatseigentum über. Zu dieser Zeit befanden sich allerdings die nun aufgetauchten Juwelen nicht mehr auf österreichischem Territorium, wo die Gesetze ihre Wirksamkeit entfalteten.
Die Reise der Habsburg-Juwelen
Wohin kamen die Juwelen in der Schweiz?
Godsey: Sie wurden zunächst in einer Bank in Bern deponiert. Später wurden sie zum Teil zur Bestreitung des Lebensunterhaltes des nunmehr im Exil lebenden und enteigneten Kaiserpaares, dessen zahlreicher Kinder und der kleinen Restentourage verwendet. Auch dürften die bekannten Versuche Karls 1921, wieder auf den ungarischen Thron zu gelangen, zum Teil mit den Erlösen aus Juwelenverkäufen finanziert worden sein. Nach den mir bekannten Informationen lagen die restlichen, unverkauften Juwelen zeitweise in Schweizer Banksafes bevor sie mit der nunmehr verwitweten Kaiserin Zita, die von ihrem damaligen Wohnort in Belgien aus, die Flucht vor den Nationalsozialisten ergreifen musste, nach Kanada gelangten. Dort deponierte sie die Schätze in einem Banktresor, wo sie offenbar seitdem liegen.
Das Vermögen des Hauses Habsburg
Wie gestalteten sich die Vermögensverhältnisse des letzten Kaiserpaares nach dem Ersten Weltkrieg im Vergleich zu anderen Herrscherhäusern?
Godsey: Die Regelung der Vermögensverhältnisses der Habsburger nach dem Ende der Monarchie unterschied sich deutlich von der Lösung, die etwa in der benachbarten deutschen Weimarer Republik gefunden wurde. Dort wurden Vereinbarungen zwischen den einzelnen Ländern und ihren ehemaligen Herrscherhäusern abgeschlossen. Diese Vereinbarungen ermöglichten eine vergleichsweise saubere und dauerhafte Trennung von Staatsschatz und Hauseigentum (etwa bisher gebundenes Hausvermögen) und regelten die Vermögensverhältnisse und die Versorgung der betreffenden Familien, aber auch den Verbleib von Kunstschätzen. Obwohl damals durchaus umstritten, hat sich diese Lösung mit der Zeit bewährt.
Die gänzliche Enteignung des österreichischen Kaiserpaares dürfte im europäischen Vergleich einmalig gewesen sein.
Wie sah das konkret aus?
Godsey: Ein bekanntes Beispiel dafür bildet der „Wittelsbacher Ausgleichfonds“, der eine Stiftung öffentlichen Rechts darstellt, die den Unterhalt der Angehörigen des ehemaligen bayerischen Königshauses sichert. Selbst der abgesetzte deutsche Kaiser Wilhelm II., der von den Alliierten als Kriegsverbrecher zeitweise angesehen und gesucht wurde, profitierte von einem solchen Abkommen. Die gänzliche Enteignung des österreichischen Kaiserpaares dürfte dagegen im europäischen Vergleich außerhalb des kommunistischen Machtbereichs einmalig gewesen sein. Diese lässt sich wohl aus den politisch verhärteten Fronten erklären, die lange auf beiden Seiten herrschten. Auf der einen Seite lehnte Kaiser Karl die von der politisch noch nicht gefestigten Ersten Republik verlangte formale Abdankung ab. Die Landesverweisung und Enteignung von Seite der Republik war die beinahe unausweichliche Folge. Sein früher Tod 1922 änderte nichts an der Pattsituation, die letztendlich den historischen Hintergrund der noch heute – mehr als 100 Jahre später – erstaunlich hitzigen Diskussionen über die Eigentumsrechte an dem nun zum Vorschein gekommenen Schatz bilden.
Bei manchen Schmuckstücken der Habsburger hat sich später herausgestellt, dass es sich um Steine minderer Qualität handelt. War das denn Herrschern bewusst?
Godsey: Historisch gesehen stellt die Verwendung von minderwertigen Edelsteinen keine Seltenheit dar. Diese Praxis dürfte durchaus den betreffenden Fürstlichkeiten bekannt gewesen sein. Selbst bei Krönungsfeierlichkeiten, wie etwa zur Zeit von Kaiser Franz II./I., kamen derartige Steine oder gar Imitationen zum Einsatz, einerseits weil das Geld fehlte, andererseits weil aus der Entfernung die Zuschauer schwer den Unterschied zu Steinen besserer Qualität ausmachen konnten. Zudem unterlagen kaiserlicher oder königlicher Schmuck wie Colliers und Ohrringe, aber auch selbst Kronen, den Modetrends ihrer Zeit, wurden daher auch immer wieder überarbeitet oder auch auseinandergebrochen, um Neues zu kreieren. Daher besitzen Exemplare, die unversehrt die Zeit überstehen, wie manche Stücke, die vor kurzem am helllichten Tag aus dem Louvre Museum in Paris gestohlen wurden, einschließlich einer Schmuckgarnitur aus Smaragden und Diamanten, die Napoleon seiner zweiten Frau, Erzherzogin Marie Louise, schenkte, einen unschätzbaren historischen und kulturellen Wert. Es wird sich vielleicht zeigen, ob sich solche Stücke auch unter den in Kanada liegenden Schätzen befinden.
Auf einen Blick
William D. Godsey ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die Erforschung der Habsburger Monarchie und des Balkanraumes der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). Er studierte Neuere Geschichte an der University of Virginia mit Promotion 1995 (mit Forschungsstipendien u.a. der Fulbright Commission). Er war 1997–2000 Postdoktorand am Institut für Europäische Geschichte in Mainz im Rahmen des Projektes „Kontinuität oder revolutionärer Bruch: Eliten im Übergang vom Ancien Regime zur Moderne (1750–1850)“ und 2000–20002 Lise-Meitner Stipendiat am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien. 2007 habilitierte er sich in Neuerer Geschichte an der Universität Wien. Er ist Fellow of the Royal Historical Society.
