Nationalkomitee Geo/Hydro-Sciences an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften – Ausschreibung 2025 –

Präambel

Die UNESCO nimmt als Sonderorganisation der Vereinten Nationen eine zentrale Rolle in der Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kultur und Kommunikation ein. Im Bereich der Wissenschaft liegt der Fokus insbesondere auf der Stärkung internationaler Zusammenarbeit, dem Austausch von Wissen und der Entwicklung gemeinsamer Strategien zur Bewältigung globaler Herausforderungen. Durch ihre wissenschaftlichen Programme schafft die UNESCO Plattformen, in denen Forschungsergebnisse gebündelt, Standards erarbeitet und der Dialog zwischen Staaten und Fachgemeinschaften gefördert werden.

Zu diesen Programmen zählt das „International Geoscience and Geoparks Programme“ (IGGP) und das „International Hydrological Programme“ (IHP). Das IGGP unterstützt die internationale Zusammenarbeit in den Geowissenschaften und fördert Forschungsprojekte zur nachhaltigen Nutzung von Erdressourcen, globalem Wandel und der Evolution des Lebens, Georisiken, Hydrogeologie sowie Geodynamik im Kontext eines verantwortungsvollen Umweltmanagements. Das IHP widmet sich der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen und verbindet wissenschaftliche Grundlagenforschung, Kapazitätsaufbau und Politikberatung, um globale wasserbezogene Herausforderungen zu adressieren.

In Österreich werden beide Programme vom UNESCO-Nationalkomitee Geo/Hydro-Sciences koordiniert, das autonom an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) angesiedelt ist und ein Teil des Earth System Sciences Programms ist. Es fungiert als Schnittstelle zwischen den internationalen Aktivitäten der UNESCO und der nationalen Wissenschaftsgemeinschaft und trägt so dazu bei, globale Forschungsinitiativen in Österreich zu stärken.

Zielsetzung

Zur Ausschreibung kommen Fördermittel für Projekte, welche zur Umsetzung der Ziele mindestens eines dieser beiden Programme auf nationaler Ebene beitragen. Der Beitrag zu den Programmen muss im Antrag dargelegt werden.

Zielgruppe

Die Ausschreibung wendet sich an einzelne, oder Teams von bis zu drei Nachwuchswissenschaftler:innen. Der korrespondierende PI muss an einer österreichischen Forschungsstätte affiliiert sein. Antragsberechtigt sind Personen bis zu fünf Jahre nach dem abgeschlossenen Doktorat (gerechnet vom Tag des Rigorosums, Stichtag Deadline des Calls). Dabei können Karenzzeiten oder Auszeiten bis zu insgesamt max. 36 Monaten durch Krankheit, Pflege etc. für die Berechnung geltend gemacht werden. Diese Auszeiten sind im Zuge der Antragsstellung nachweispflichtig.   
Außerdem antragsberechtigt sind Personen, welche sich in einem Doktoratsstudium in einer österreichischen Forschungsstätte befinden und deren Dissertation nachweislich eingereicht wurde.        

Dauer der Förderung

  • Zwölf Monate

Höhe der Förderung

Das Budget kann zwischen min. EUR 20.000 und max. EUR 50.000 bemessen sein, wobei ab EUR 25.000 der Antrag einer internationalen Begutachtung unterzogen wird.           
Insgesamt stehen bis zu EUR 300.000 zur Verfügung und die folgenden Arten direkter Kosten sind förderbar:

  • Personalkosten (wenn beantragt, auch für die Projektleitung; im Falle von Prae-Docs maximal 75%ige Anstellung möglich)
    Zur Berechnung der Personalkostensätze ist der an der Forschungsstätte gültige Kollektivvertrag zu verwenden. Falls ein solcher nicht existiert, sind die Kostensätze des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zu verwenden.
  • Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Reisekosten
  • Sonstige Kosten (z. B. Nutzungsentgelte für Infrastrukturen, Workshops, Dienstleistungen)

Es werden keine Großgeräte finanziert und keine Overheads bezahlt.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Das Projekt muss an einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
  • Eine Forschungsstätte kann mehrere Anträge unterstützen.
  • Antragstellende können jeweils nur einen Antrag einreichen.
  • Mehrere, max. 3, Antragstellende können gemeinsam einen Antrag einreichen. Eine der antragstellenden Personen ist Projektleiter:in (principal investigator), die anderen Ko-Projektleiter:innen (co-principal investigator). Projektleiter:in und Ko-Projektleiter:innen müssen einen akademischen Abschluss vorweisen können und wenigstens die Projektleiter:in muss einer Forschungsstätte in Österreich angehören. Alle Projektleiter:innen müssen die die Kriterien des Calls erfüllen.
  • Die Antragstellenden sind bereit, aktiv an der öffentlichen Darstellung des Programms mitzuwirken und an den diesbezüglichen Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.
  • In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beteiligung ausländischer Partner:innen mit maximal 25% des Projektbudgets möglich
  • Ausschluss von Mehrfachförderung: Das eingereichte Projekt darf nicht bereits gefördert werden. Einreichungen bei anderen Förderträgern sind offen zu legen. Bewilligungen durch einen anderen Förderträger sind unverzüglich bekanntzugeben und haben den Ausschluss des Antrages aus dem weiteren Verfahren zur Folge.

Antragstellung

Die Anträge sind bis längstens 31. März 2026 an folgende E-Mailadresse zu richten: ess-calls(at)oeaw.ac.at.

 

Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache durch Übermittlung folgender Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • vollständig ausgefülltes Budgetformblatt
  • der maximal acht seitige Projektantrag inkl. eines Gantt Diagramms und kurz-CVs der Projektleiter:innen
  • Annex: long-CVs, Liste der zitierten Publikationen und etwaige Unterstützungserklärungen

 

Downloads

Ablauf des Verfahrens

Start der Ausschreibung: 01. Dezember 2025

  • Alle Einreichungen, die die notwendigen formalen Antragsvoraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Antragstellung) erfüllen, werden den Mitgliedern des Nationalkomitees und ab einem Projektvolumen von EUR 25.000 internationalen Gutacher:innen  vorgelegt.
  • Die Mitglieder des Nationalkomitees treffen auf Basis ihrer Expertise und gegebenenfalls aufgrund der Fachgutachten eine Vergabeempfehlung.
  • Die Vergabeentscheidung der Mitglieder des Nationalkomitees wird dem Präsidium der ÖAW vorgelegt und  voraussichtlich im dritten Quartal 2026 an die Antragssteller:innen kommuniziert.

Datenschutz und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die Antragsteller:innen nehmen mit ihrer Beteiligung an der Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Jury und ggf. an Gutachter:innen weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung (siehe auch Datenschutzinformation der ÖAW).

Die ÖAW ist den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verpflichtet. Alle Anträge werden unter Verwendung der Software Similarity (Turnitin) auf Plagiate überprüft. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben den sofortigen Ausschluss des Antrages zur Folge.

Modalitäten der Förderung (Auszug)

  • Die ausgewählten Projekte müssen spätestens 6 Monate nach Übermittlung des Bewilligungsschreibens starten und haben eine Laufzeit von maximal 12 Monaten. Mit den Projektleiter:innen wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit ist in begründeten Fällen für einen Zeitraum von max. 6 Monaten möglich.
  • Änderungen des Projektplans und der Projektleitung sind zustimmungspflichtig.
  • Nach Abschluss des Projektes ist ein umfassender Projektendbericht inklusive einer Endabrechnung der verwendeten Fördermittel anzufertigen.

Kontakt

Österreichische Akademie der Wissenschaften
Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme
Dr. Jörg Böckelmann
E-Mail: ess-calls(at)oeaw.ac.at
Tel.: +43-1-515-81-2772