Nationalkomitee des UNESCO Man and the Biosphere Programms an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Ausschreibung 2025

Präambel

Das 1971 gegründete UNESCO Man and the Biosphere (MAB) Programm wurde in Österreich bereits 1972 ratifiziert und es handelt sich um das erste zwischenstaatliche Umwelt Programm zur Erforschung der Erde unter Einbeziehung der menschlichen Nutzung.

Derzeit umfasst das Programm ein globales Netzwerk von 759 Biosphärenreservaten in 136 Ländern, welche als „lebende Laboratorien“ fungieren, um eine nachhaltige Transformation im gesunden Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Natur und deren Nutzung zu erproben.
Zur Steuerung und Koordination des Programms auf nationaler Ebene und als Schnittstelle zwischen den derzeit vier Biosphärenparks in Österreich und dem MAB Sekretariat der UNESCO in Paris wurde an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften ein MAB-Nationalkomitee (NK) eingerichtet. Das NK ist mit einem Budget zur wissenschaftlichen Begleitung der Parks ausgestattet und im Sinne der Transdisziplinarität im Earth System Sciences Forschungsförderungsprogramm waren die Managements der Parks in die Themenfindung dieses Calls eingebunden.

Zielsetzung

Bedingt durch seine föderaleStruktur hat Österreich vielfältige Modelle für Governance, Finanzierung und Management von Biosphärenparkshervorgebracht. Diese bieten gute Möglichkeiten für vergleichende Forschungsansätze. Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen bzw. Diskurse (Klimawandel, Renaturierung undBiodiversität, Digitalisierung, Wissenschaftsskepsis etc.) stellen an die Modellregionen neue Anforderungen. Hier kann und soll Wissenschaft einen Beitrag zur Analyseund Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Prozesse leisten.        
Die Projekte müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse für gesellschaftlich relevante Fragestellungen in den Biosphärenparks generieren und die Ergebnisse sollen in internationalen wissenschaftlichen Journals publiziert werden. Die Ergebnisse sollen dem Management der Parks nützlich sein und die weitere Etablierung, aber auch die Gründung neuer MAB Schutzgebiete begünstigen.

In dieser Ausschreibung sind Projekte zur Einreichung aufgerufen, die sich mit Fragen der Governance sozial-ökologischer Systeme beschäftigen. Konkret soll eines der beiden für Biosphärenparks besonders relevanten Themen adressiert werden:

  1. Analysen zur Governance und Finanzierung sowie zu strukturellen Rahmenbedingungen bestehender oder zukünftiger Biosphärenparks

  2. Analysen zur Governance und Finanzierung im Kontext von Klimawandelanpassungen und Hochwasserschutz bei Extremwetterereignissen in den Biosphärenparks.

Ein internationaler Vergleich und eine Betrachtung auf allen relevanten Verwaltungsebenen (Gemeinden, Bundesländer, Nationalstaaten und international) sind explizit gewünscht. Ziel dieses Calls ist das Schließen einer facheinschlägigen Lücke in der internationalen  Forschungslandschaft.     

Zielgruppe

Die Ausschreibung wendet sich an Wissenschaftler:innen in Österreich, die eine natur-, sozial- und/oder geisteswissenschaftliche Forschungsperspektive einnehmen. Die transdisziplinäre Einbindung mindestens eines Biosphärenpark-Managements ist Voraussetzung für eine Förderung.

Dauer der Förderung

  • 24 Monate

Höhe der Förderung

Das Budget kann zwischen min. EUR 120.000 und max. EUR 270.000 bemessen sein. Im Falle einer nachweislichen Kooperation mit einem Biosphärenreservat in der Schweiz kann ein zusätzliches Budget von CHF 10.000 beantragt werden, welches von der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt stehen EUR 540.000,- zur Verfügung und die folgenden Arten direkter Kosten sind förderbar:

  • Personalkosten (wenn beantragt, auch für die Projektleitung)
    Zur Berechnung der Personalkostensätze ist der an der Forschungsstätte gültige Kollektivvertrag zu verwenden. Falls ein solcher nicht existiert, sind die Kostensätze des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zu verwenden.
  • Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Reisekosten
  • Sonstige Kosten (z. B. Nutzungsentgelte für Infrastrukturen, Workshops, Dienstleistungen)
  • Es werden keine Geräte finanziert und keine Overheads bezahlt.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Das Projekt muss an einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
  • Unterstützungserklärungen von mindestens einem österreichischen Biosphärenpark und allen weiteren am Projekt beteiligten MAB Schutzgebieten müssen dem Antrag beiliegen
  • Eine Forschungsstätte bzw. ein Biosphärenpark kann mehrere Anträge unterstützen.
  • Antragstellende können jeweils nur einen Antrag einreichen.
  • Mehrere, max. 3, Antragstellende können gemeinsam einen Antrag einreichen. Eine der antragstellenden Personen ist Projektleiter:in (principal investigator), die anderen Ko-Projektleiter:innen (co-principal investigator). Projektleiter:in und Ko-Projektleiter:innen müssen einen akademischen Abschluss vorweisen können und einer Forschungsstätte in Österreich angehören.
  • Die Antragstellenden sind bereit, aktiv an der öffentlichen Darstellung des Programms mitzuwirken und an den diesbezüglichen Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.
  • In begründeten Ausnahmefällen ist eine Beteiligung ausländischer Partner:innen mit maximal 25% des Projektbudgets möglich

Antragstellung

Die Anträge sind bis längstens 31. August 2025 an folgende E-Mailadresse zu richten: ess-calls(at)oeaw.ac.at.

Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache durch Übermittlung folgender Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Bezeichnung: Projektakronym_Applicationform),
  • vollständig ausgefülltes Budgetformblatt (Bezeichnung: Projektakronym_Costs),
  • der maximal 12 seitige Projektantrag inkl. eines Gantt Diagramms und kurz-CVs der Projektleiter:innen (Bezeichnung: Projektakronym_proposal)
  • ANNEX: long-CVs, Liste der zitierten Publikationen und Unterstützungserklärungen

Downloads

Ablauf des Verfahrens

Start der Ausschreibung: 17. März 2025

  • Alle Einreichungen, die die notwendigen formalen Antragsvoraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Antragstellung) erfüllen, werden einer unabhängigen internationalen Jury vorgelegt.
  • Die Jury trifft auf Basis ihrer Expertise und gegebenenfalls der weiteren Einholung von Fachgutachten eine Vergabeempfehlung.
  • Die Vergabeentscheidung durch das Präsidium der ÖAW wird voraussichtlich im Oktober/November 2025 getroffen. Die Antragsteller:innen werden umgehend informiert.

Datenschutz und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis:

Die Antragsteller:innen nehmen mit ihrer Beteiligung an der Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Jury und ggf. an Gutachter:innen weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung (siehe auch Datenschutzinformation der ÖAW).

Die ÖAW ist den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verpflichtet. Alle Anträge werden unter Verwendung der Software Similarity (Turnitin) auf Plagiate überprüft. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben den sofortigen Ausschluss des Antrages zur Folge.

Modalitäten der Förderung (Auszug)

  • Die ausgewählten Projekte müssen spätestens 6 Monate nach Übermittlung des Bewilligungsschreibens starten und haben eine Laufzeit von maximal 24 Monaten. Mit den Projektleiter:innen wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit ist in begründeten Fällen für einen Zeitraum von max. 6 Monaten möglich.
  • Änderungen des Projektplans und der Projektleitung sind zustimmungspflichtig.
  • Jährlich erfolgende Abrechnungen und Berichte sind vorzulegen und nach Abschluss des Projektes ist ein umfassender Projektendbericht inklusive einer Endabrechnung der verwendeten Fördermittel anzufertigen.

Kontakt

Österreichische Akademie der Wissenschaften
Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme
Jörg Böckelmann
E-Mail: ess-calls(at)oeaw.ac.at
T +43 1 515 81-2772