Thu, 08.04.2021 – 09.04.2021

Die Rechtspflicht Schaden zu verhindern

Die jährliche Wiener Konferenz zum Schadenersatzrecht in Europa nimmt nationale und europäische Entwicklungen der Judikatur – diesmal online – in den Blick. Darüber hinaus wird diskutiert, inwieweit den einzelnen oder den Staat Verpflichtungen zur Schadensverhinderung treffen, was etwa auch im Zusammenhang mit der Pandemie bedeutsam ist.

© Unsplash/Martin Sanchez
© Unsplash/Martin Sanchez

Inwiefern ist es die Pflicht eines Staates aber auch jene von Privatpersonen, Schaden zu verhindern?  Und wird diese Verpflichtung europaweit vergleichbar wahrgenommen? Die „20th Annual Conference on European Tort Law” nimmt Fragen wie diese in ihrer Special Session zum Thema „Duty to Prevent Harm“ aus der Perspektive des Schadenersatzrechts in den Blick. 

Darüber hinaus ist die jährliche Konferenz, zu der das Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW zusammen mit dem Europäischen Zentrum für Schadenersatz- und Versicherungsrecht einlädt, für die Teilnehmer/innen ein wichtiges Forum, um aktuelle europäische Entwicklungen und Tendenzen im Schadenersatzrecht mit internationalen Kolleg/innen zu diskutieren. Coronabedingt findet die Konferenz heuer online statt.

Programm

ACET@home - Registrierung  Anmeldung bis 2. April erforderlich, Teilnahme kostenlos

 

Information

 

Termin:
 8. bis 9. April 2021

ACET@home - Registrierung

Kontakt:
Lisa Zeiler
T: +43 1 4277-29650
Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW