Die Rechtspflicht Schaden zu verhindern

Inwiefern ist es die Pflicht eines Staates aber auch jene von Privatpersonen, Schaden zu verhindern? Und wird diese Verpflichtung europaweit vergleichbar wahrgenommen? Die „20th Annual Conference on European Tort Law” nimmt Fragen wie diese in ihrer Special Session zum Thema „Duty to Prevent Harm“ aus der Perspektive des Schadenersatzrechts in den Blick.
Darüber hinaus ist die jährliche Konferenz, zu der das Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW zusammen mit dem Europäischen Zentrum für Schadenersatz- und Versicherungsrecht einlädt, für die Teilnehmer/innen ein wichtiges Forum, um aktuelle europäische Entwicklungen und Tendenzen im Schadenersatzrecht mit internationalen Kolleg/innen zu diskutieren. Coronabedingt findet die Konferenz heuer online statt.
ACET@home - Registrierung Anmeldung bis 2. April erforderlich, Teilnahme kostenlos