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Künstliche IntelligenzRegulierung

Digitale Souveränität: Wie Europa bei KI aufholen kann

Nicht nur die nötige Technologie fehlt Europa, sondern auch Kapital, Energie und kluge Regulierung. Juristin und ÖAW-Klassenpräsidentin Christiane Wendehorst erklärt die unterschätzten Baustellen.

29.06.2026

ChatGPT, Zahlungsdienste, Chips, Cloud-Speicher: Europa hat sich in eine digitale Abhängigkeit manövriert, die gefährliche Ausmaße annimmt. Was passiert, wenn ein US-Anbieter morgen den Stecker zieht? Christiane Wendehorst, Rechtswissenschafterin und Präsidentin der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, gibt eine ernüchternde Antwort: Juristisch hätte die EU kaum Handhabe. Und das ist erst der Anfang des Problems, erklärt sie im Interview.

Sie sprechen in Sachen KI von Europas Erpressbarkeit. Wie weit reicht die Abhängigkeit von US-amerikanischer KI-Infrastruktur heute tatsächlich?

Christiane Wendehorst: Sie ist enorm. Es geht ja nicht nur um KI im engeren Sinne, also die großen Sprachmodelle wie ChatGPT und Claude, über die wir gerade viel reden. Es geht umfassend um digitale Dienstleistungen: Zahlungsdienste, Office-Programme, Suchmaschinen, Messenger – und die zugehörige Hardware, also Chips, Rechen- und Speicherkapazität. All das hängt zum großen Teil von Drittstaaten ab, bei den Dienstleistungen vor allem von den USA. Diese Schieflage hat inzwischen gefährliche Ausmaße angenommen.

Die neue geopolitische Lage zeigt uns deutlich, wie sehr es auf faktische Durchsetzbarkeit ankommt und wie wenig darauf, was nach internationalem Recht eigentlich geboten wäre.

Welche juristischen Hebel hätte die EU, wenn ein US-Anbieter den Zugang zu kritischer KI-Infrastruktur kurzfristig einschränkt?

Wendehorst: Sehr wenige. Schon die Frage, ob es überhaupt juristische Mittel gibt, solche einseitigen Maßnahmen zu verhindern, ist offen und muss für jeden Fall gesondert analysiert werden. Aber selbst wenn es sie theoretisch gäbe, wäre es doch sehr fraglich, ob sie durchsetzbar wären. Die neue geopolitische Lage zeigt uns deutlich, wie sehr es auf faktische Durchsetzbarkeit ankommt und wie wenig darauf, was nach internationalem Recht eigentlich geboten wäre.

Europas digitale Souveranität

Häufig ist in diesem Zusammenhang die Rede von Europas digitaler Souveränität. Was steckt hinter dem Begriff?

Wendehorst: Damit meinen wir meistens die Fähigkeit europäischer Staaten und der EU, auch unter Bedingungen der Digitalisierung selbstbestimmt zu handeln. Das heißt, über Technologien, Daten und Infrastrukturen unabhängig zu entscheiden, sie zu betreiben und zu schützen, ohne zu viel einseitige Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Ländern.

Digitale Souveränität ist ein graduelles Konzept. Man erreicht sie etwa durch eigene Dienste, eigene Infrastrukturen und Diversifizierung.

Wie weit ist Europa von einer wettbewerbsfähigen eigenen KI-Infrastruktur entfernt? Reden wir hier von Jahren oder Jahrzehnten?

Wendehorst: Das hängt vor allem davon ab, was wir jetzt tun. Digitale Souveränität ist ein graduelles Konzept. Man erreicht sie etwa durch eigene Dienste, eigene Infrastrukturen und Diversifizierung. Aber man darf dabei nicht nur an die Technologie selbst denken. Dazu gehört beispielsweise auch die Energieversorgung und vor allem das Kapital. Das ist in Europa eigentlich vorhanden, fließt aber derzeit überwiegend in die USA. Wenn Sie heute zu einer Wiener Hausbank gehen und Geld anlegen wollen, wird man Ihnen sagen: Wir veranlagen vor allem in den USA, europäische Unternehmen mischen wir unseren Produkten nur zu einem kleinen Teil bei. Das ist seit Jahren gängige Praxis. Das Kapital, das wir dringend bräuchten, um eine europäische digitale Industrie aufzubauen, fließt also ins Silicon Valley.

Regulierung

 Schlechte Regulierung ist ein riesiges Problem für Europa, und sie kann unsere Souveränität untergraben. 

Sie sind Juristin. Ist nicht auch Überregulierung ein Problem für die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, und müsste hier nicht dereguliert werden?

Wendehorst: „Überregulierung“ und „Deregulierung“ werden häufig als Kampfbegriffe verwendet, und ich versuche, die Begriffe zu vermeiden. Sie sind deswegen irreführend, weil sie ein rein quantitatives Verständnis nahelegen, so als wäre „mehr“ oder „weniger“ Regulierung per se etwas Gutes oder etwas Schlechtes. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr gibt es gute und schlechte Regulierung. Gute Regulierung ist essenziell für eine funktionierende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, für Grundrechteschutz, Innovation und für digitale Souveränität. Schlechte Regulierung hingegen ist ein riesiges Problem für Europa, und sie kann unsere Souveränität untergraben. Solange die europäische Wirtschaft blühte, konnten wir über dieses Problem hinwegsehen – aber die Zeiten haben sich geändert, und unsere Wirtschaft kann schlechte Regulierung nicht mehr verkraften.

Können Sie uns ein Beispiel geben für schlechte Regulierung?

Wendehorst: Nehmen wir etwa den Data Act, den großen europäischen Rechtsakt von 2023 für die Datenwirtschaft. Er sieht unter anderem vor, dass Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienstleistungen – etwa die Automobil-, Flugzeug- und Maschinenindustrie, also gerade jene Industriezweige, in denen Europa traditionell stark war – die von den Produkten oder Diensten generierten Daten nur noch nutzen dürfen, wenn ihnen dies vertraglich erlaubt wird. Zudem müssen sie die Daten auf Wunsch des Nutzers kostenlos mit dem Rest der Welt teilen – selbst dann, wenn es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse handelt. Schon dabei kann man sich fragen, ob die Rechnung für Europa aufgeht und dies unserer Wirtschaft nicht weit mehr schadet als nützt. Noch schlimmer: Das Ganze gilt infolge von Redaktionsversehen kaum, wenn ein Unternehmen in einem Drittstaat Produkte und Dienstleistungen in der EU anbietet. Ein chinesischer Autohersteller kann daher wohl Fahrzeugdaten weiter unbekümmert nutzen und muss sie auch nicht teilen. Da sind wir ganz schnell wieder beim Thema europäische Souveränität.

AI Act

Müsste hier auch der AI Act angepasst werden?

Wendehorst: Der AI Act selbst ist ein Produktsicherheitsgesetz und wird in seinen tatsächlichen Auswirkungen oft überbewertet. Die eigentlichen Probleme liegen woanders, etwa im Datenschutzrecht und der zugehörigen Rechtsprechung des EuGH. Wer in Europa KI entwickeln will, stößt hier schnell auf enorme rechtliche Risiken und kaum lösbare Probleme – auch dann, wenn Grundrechte nicht gefährdet werden. KI wird deswegen vorwiegend außerhalb Europas entwickelt, teils mit Daten aus Drittstaaten oder sogar mit europäischen Daten unter Verletzung der DSGVO. Paradox ist dabei: sie kann dann trotzdem unproblematisch in Europa vermarktet und genutzt werden, solange das Endprodukt keine personenbezogenen Daten mehr enthält. Solche scheinbar kleinen Absurditäten haben enorme Wirkung und müssen offen diskutiert werden.

Wir brauchen das, was ich einen „European Sovereignty Check (ESC)“ genannt habe. 

Was sollte dann jetzt im Bereich Regulierung getan werden?

Wendehorst: Wir sollten uns offen gestanden gar nicht so sehr auf Regulierung konzentrieren, sondern die drängendsten Probleme liegen in anderen Bereichen, etwa beim dringend notwendigen Aufbau eigener technologischer Kapazitäten. Aber wenn Sie mich nach Regulierung fragen: Wir müssen die Probleme in unserer Regulierung beheben und die Regulierung verbessern, und wir brauchen auch das, was ich einen „European Sovereignty Check (ESC)“ genannt habe. Das heißt, jedes Gesetz muss daraufhin überprüft werden, was es für Europa eigentlich wirklich bewirkt, und zwar unter Berücksichtigung nicht nur irgendwelcher abstrakter Zielsetzungen, sondern ganz konkret auf rechtstechnischer Ebene. Nur dann, wenn sie europäischer Souveränität mehr nützt als schadet, darf Regulierung erlassen werden.

 

Auf einen Blick

Christiane Wendehorst ist Präsidentin der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). Die Juristin ist stellvertretende Vorständin des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht sowie Scientific Director des European Law Institute.