Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Österreichische Akademie der Wissenschaften

Wien als Forschungsstandort

Präambel

Aus Anlass des 150-jährigen Bestehens der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) im Jahr 1997 gründete die Stadt Wien den Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Österreichische Akademie der Wissenschaften. Der Generalsekretär des Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die ÖAW, Mag. Daniel Löcker, und der Präsident der ÖAW, Univ.- Prof. Dr. Heinz Faßmann, laden zu Projekteinreichungen an den Jubiläumsfonds ein.

Zielsetzung

Wien ist insbesondere seit dem 19. Jahrhundert ein bedeutender Ort für Wissenschaft und universitäre Lehre und Forschung. Neun öffentliche, zwei private Universitäten, mehrere Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, darunter die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), beleben den Forschungsstandort in mannigfaltiger Weise. So bilden die Life Sciences einen stark wachsenden inhaltlichen Cluster. Die Vernetzung zwischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und internationalen Kooperationspartnern macht Wien zu einem attraktiven Standort für Wissenschaft und Forschung, nicht zuletzt wegen der hohen Lebensqualität in Wien.

Günstige Bedingungen für Forschung ergeben sich nicht zufällig, am Beispiel Wien kann auf vielfältige Weise erforscht und analysiert werden, welche Parameter für einen guten Forschungsstandort erreicht oder eventuell nicht erreicht wurden.

Im Fokus der Ausschreibung stehen geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftliche Forschungsprojekte, die die Potentiale, Chancen und Herausforderungen von Wien als Forschungsstandort unter Berücksichtigung vergleichender regionaler, nationaler, internationaler und/oder historischer Aspekte kritisch untersuchen, etwa am Beispiel Wiens die mannigfaltigen Voraussetzungen für einen guten Forschungsstandort analysieren, Entwicklungsoptionen und Gefahren unter den Bedingungen des 21. Jahrhunderts untersuchen, wissenschaftsbasierte Maßnahmen für Erhalt und Förderung des Forschungsstandortes Wien identifizieren.

Zielgruppe

Die Ausschreibung wendet sich an Wissenschaftler:innen in Österreich, die eine geistes-, sozial- oder kulturwissenschaftliche Forschungsperspektive annehmen. Die trans- oder interdisziplinäre Einbeziehung von Technik- und Naturwissenschaften ist möglich.

Dauer der Förderung

  • 1 Jahr

Höhe der Förderung

Das Budget kann zwischen min. EUR 50.000 und max. EUR 90.000 bemessen sein. Insgesamt stehen EUR 300.000,- zur Verfügung. Die folgenden Arten direkter Kosten sind förderbar:

  • Personalkosten (wenn beantragt, auch für die Projektleitung). Zur Berechnung der Personalkostensätze ist der an der Forschungsstätte gültige Kollektivvertrag zu verwenden. Falls ein solcher nicht existiert, sind die Kostensätze des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zu verwenden.
  • Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Sonstige Kosten (z. B. Nutzungsentgelte für Infrastrukturen, Reisekosten)
  • Es werden keine Geräte finanziert und keine Overheads bezahlt.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Das Projekt muss an einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
  • Eine Forschungsstätte kann mehrere Anträge unterstützen.
  • Antragstellende müssen einen akademischen Abschluss besitzen.
  • Antragstellende können jeweils nur einen Antrag einreichen.
  • Mehrere, max. 3, Antragstellende können gemeinsam einen Antrag einreichen. Eine der antragstellenden Personen ist Projektleiter:in (principal investigator), die anderen Ko-Projektleiter:innen (co-principal investigator). Projektleiter:in und Ko-Projektleiter:innen müssen einer Forschungsstätte in Österreich angehören.
  • Die Antragstellenden sind bereit, aktiv an der öffentlichen Darstellung des Programms mitzuwirken und an den diesbezüglichen Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.

Antragstellung

Die Anträge sind bis längstens 15. März 2025 an folgende E-Mailadresse zu richten: programmmanagement(at)oeaw.ac.at.

Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache durch Übermittlung folgender Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Bezeichnung: Projektakronym_Proposal),
  • vollständig ausgefülltes Budgetformblatt (Bezeichnung: Projektakronym_Costs),
  • Gantt Diagramm (Bezeichnung: Projektakronym_Workplan)
  • Unterlagen aller beteiligten Antragsteller:innen, bestehend aus CV, Liste der wichtigsten Publikationen und unterzeichneter Einverständniserklärung der Forschungsstätte (Vorlage siehe Antragsunterlagen) = in 1 Datei je Antragsteller:in.

Ablauf des Verfahrens

Start der Ausschreibung: 15. Jänner 2025

  • Alle Einreichungen, die die notwendigen formalen Antragsvoraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Antragstellung) erfüllen, werden einer unabhängigen internationalen Jury vorgelegt.
  • Die Jury trifft auf Basis ihrer Expertise und gegebenenfalls der weiteren Einholung von Fachgutachten eine Vergabeempfehlung.
  • Die Vergabeentscheidung durch das Kuratorium des Jubiläumsfonds wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 getroffen. Die Antragsteller:innen werden umgehend informiert.

Datenschutz und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis:

Die Antragsteller:innen nehmen mit ihrer Beteiligung an der Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Gutachter:innen weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung (siehe auch Datenschutzinformation der ÖAW).

Die ÖAW ist den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verpflichtet. Alle Anträge werden unter Verwendung der Software Similarity (Turnitin) auf Plagiate überprüft. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben den sofortigen Ausschluss des Antrages zur Folge.

Modalitäten der Förderung (Auszug)

  • Die ausgewählten Projekte müssen spätestens 4 Monate nach Übermittlung des Bewilligungsschreibens starten und haben eine Laufzeit von 12 Monaten. Mit den Projektleiter:innen wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit ist in begründeten Fällen für einen Zeitraum von max. 6 Monaten möglich.
  • Änderungen des Projektplans und der Projektleitung sind zustimmungspflichtig.
  • Nach Abschluss des Projektes ist ein umfassender Projektendbericht inklusive Abrechnung der verwendeten Fördermittel vorzulegen.

Kontakt

Österreichische Akademie der Wissenschaften
Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme
Dr. Alexander Nagler
E-Mail: programmmanagement(at)oeaw.ac.at
Tel.: +43-1-515-81-1272; -1270