Wem gehört die Natur?
13.03.2026
Was ist Natur wert – und wem gehört sie eigentlich? Wie lässt sich der Verlust an Biodiversität bemessen? Und haben Tiere, Pflanzen oder Flüsse eigene Rechte? Diese Fragen sind drängende politische Herausforderungen. Die öffentliche Tagung „Die Werte der Natur. Recht, Gerechtigkeit und der Preis der Zerstörung“, zu der die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) am 19. und 20. März 2026 einlädt, diskutiert das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Eine der Teilnehmer:innen der Tagung ist Alice Vadrot. Die Professorin für Umweltpolitik und Internationale Beziehungen an der Universität Wien und Mitglied der Jungen Akademie der ÖAW erklärt, warum der Wert der Natur endlich in politische Entscheidungsprozesse einfließen muss.
Naturschutz und Bewusstsein
Frau Vadrot, warum müssen wir über die Werte der Natur sprechen – und welche Bedeutung hätte es politisch und gesellschaftlich, wenn wir Natur nicht länger als bloße Ressource denken würden?
Alice Vadrot: Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Übernutzung von Ressourcen zerstören Ökosysteme und die Leistungen, die sie erbringen. Deshalb müssen wir über den Wert der Natur nachdenken – einerseits um innovative Instrumente für den Naturschutz zu entwickeln, andererseits um die Frage nach dem Wert der Natur für jetzige und zukünftige Generationen noch stärker im öffentlichen Diskurs und der politischen Entscheidungsfindung zu verankern.
Ein aktueller Bericht Weltbiodiversitätsrats fordert: die unterschiedlichen Werte der Natur systematisch zu erfassen und zu messen, damit nicht nur ökonomische, sondern auch nicht-ökonomische Wertevorstellungen in politischen Entscheidungsfindungsprozessen – etwa einer Umweltverträglichkeitsprüfung – berücksichtigt werden.
Langfristige Perspektiven und Planungsprozesse könnten wichtige Hebel sein.
Wie erklärt man das den Menschen in einer Phase der globalen Transformationen, die eher Angst als Hoffnung auslöst?
Vadrot: Man muss hier zwei Ebenen unterscheiden: den globalen Diskurs über Nachhaltigkeit und Umweltschutz einerseits – und konkrete Entscheidungen, die das Leben der Menschen vor Ort betreffen, andererseits. Ein Beispiel: Im Kaunertal in Tirol soll ein Wasserkraftwerk gebaut werden. Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen fließen ökologische und ökonomische Daten ein, aber kaum Werte wie der Erholungswert des Ökosystems, seine Artenvielfalt, seine spirituelle Bedeutung, die Rechte der Natur oder intergenerationelle Gerechtigkeit, also die Anerkennung bestimmter Lebensräume als gemeinsames Erbe der Menschheit und den Erhalt dieser nicht nur für jetzige, sondern auch für zukünftige Generationen. Langfristige Perspektiven und Planungsprozesse, die die Auswirkungen unserer Entscheidungen für die nächste oder übernächste Generation sichtbar machen, könnten wichtige Hebel sein, um Naturzerstörung, die aus kurzfristigem Gewinndenken entspringt, vorzubeugen.
Erbe der Menschheit
Die Weltmeere gelten rechtlich als gemeinsames Erbe der Menschheit. Braucht es klarere Regeln, wem das Meer gehört und wie der Reichtum an Natur in den internationalen Gewässern für die Zukunft erhalten werden kann?
Vadrot: Der Begriff „gemeinsames Erbe der Menschheit" klingt umfassend, ist es rechtlich aber nicht. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 beschränkt diesen Status auf mineralische Ressourcen im Meeresboden und Meeresuntergrund jenseits der nationalen Hoheitsgebiete, die sich über 335 Millionen km² erstrecken, etwa 66% der gesamten Erdoberfläche ausmachen und den Großteil des weltweiten Tiefseebodens umfassen. Für deren Verwaltung wurde 1994 die Internationale Meeresbodenbehörde eingerichtet. Sie überwacht, wer unter welchen Bedingungen Anträge auf Erkundung oder künftigen Tiefseebergbau stellen darf. Einen kommerziellen Tiefseebergbau in internationalen Gewässern gibt es bislang noch nicht, da sich Staaten zunächst auf den sogenannten „Mining Code“ einigen müssen. Die Internationale Meeresbodenbehörde sieht Umweltverträglichkeitsprüfungen vor, die die Auswirkungen von Tiefseebergbau auf marine Ökosysteme messen sollen.
Ob der Multilateralismus als Prinzip trägt oder nationale Interessen die Oberhand gewinnen, ist derzeit offen.
Im Jänner 2026 trat das UN-Hochseeschutzabkommen in Kraft, das zwei Drittel unserer Ozeane, in denen bisher kaum Regeln galten, schützt. Ein Wendepunkt für den internationalen Meeresschutz?
Vadrot: Ja. Bislang fehlte ein Verfahren, um Meeresschutzgebiete auf der Hohen See überhaupt etablieren zu können, also in einem Raum, der keinem Staat gehört und über den kein Staat allein entscheiden darf. Das neue Abkommen regelt, wie solche Schutzgebiete ausgewiesen werden, welche Aktivitäten dort erlaubt sind. Darüber hinaus umfasst es Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Auf Druck vieler Staaten des Globalen Südens wurde das Prinzip des „gemeinsamen Erbes der Menschheit" explizit im Abkommen verankert. Sie erhoffen sich darüber eine gerechtere Beteiligung an Gewinnen, die etwa aus der Nutzung genetischer Ressourcen für Medikamente oder Kosmetika entstehen. Letztlich steht und fällt das Abkommen damit, ob Staaten die Regeln tatsächlich einhalten. Ob der Multilateralismus als Prinzip trägt oder nationale Interessen die Oberhand gewinnen, ist derzeit offen.
Es fehlen also wirksame Sanktionen und Kontrollmechanismen?
Vadrot: Es ist immerhin ein rechtlich bindendes Abkommen, und es gibt den Internationalen Seegerichtshof – also eine Institution, an die man sich bei nachgewiesenen Verstößen wenden kann. Im Klimabereich ist bereits zu beobachten, dass internationale Gerichte eine wachsende Rolle übernehmen.
Globale Krisen
Droht in einer Zeit der geopolitischen Krisen der Schutz der Biodiversität aus dem Blickfeld zu geraten?
Vadrot: Das World Economic Forum – bekanntlich keine Umweltorganisation, sondern eine Institution, die oft für ihren kapitalistischen Zugang kritisiert wird – listet Biodiversitätsverlust regelmäßig unter den Top-3-Risiken der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre. Die Notwendigkeit eines transformativen Wandels wird von vielen Seiten anerkannt.
Der Weltbiodiversitätsrat etwa – das Pendant zum Klimarat IPCC – hat im Dezember 2024 einen Sachstandsbericht zum transformativen Wandel verabschiedet. Dieser identifiziert neben direkten und indirekten Treibern des Biodiversitätsverlusts die zugrundeliegenden Ursachen: ungleiche Ressourcenverteilung, ungleiche Machtverhältnisse, die Nicht-Anerkennung der Werte der Natur und eine zunehmende Entfremdung zwischen Gesellschaft und Natur.
Ein zentraler Hebel ist derzeit die EU-Renaturierungsverordnung.
Was sind die vordringlichen Maßnahmen, damit Biodiversität nicht nur dokumentiert und ihr Verlust beklagt wird, sondern damit die Artenvielfalten in ihren zahllosen regionalen Ausprägungen auch wirksam für kommende Generationen erhalten bleiben?
Vadrot: Dem Biodiversitätsverlust zu begegnen bedeutet auch kritisch auf politische Entscheidungsprozesse und zugrundeliegende Werte zu blicken. Als Mitglied des österreichischen Biodiversitätsrats setze ich mich für eine Stärkung der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik ein. Erst kürzlich haben wir unser Barometer zur österreichischen Biodiversitätspolitik veröffentlicht. Das Ergebnis ist ernüchternd – die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um den Artenschutz voranzutreiben. Wir haben konkrete Empfehlungen vorgelegt
Ein zentraler Hebel ist derzeit die EU-Renaturierungsverordnung. Sie verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einen Multi-Stakeholder-Dialog zu führen – also gemeinsam zu identifizieren, welche Gebiete renaturiert werden könnten. Wenn man das gut macht, dann stärkt das nicht nur den Naturschutz. Es stärkt auch partizipative Entscheidungsprozesse auf lokaler Ebene. Das ist für mich eine der größten Chancen, die man jetzt nutzen sollte.
Auf einen Blick
Alice Vadrot ist Professorin für Umweltpolitik und Internationale Beziehungen an der Universität Wien und Mitglied der Jungen Akademie der ÖAW. Sie forscht zu internationaler Biodiversitätspolitik und multilateralen Meeresschutzverhandlungen. 2025 erhielt sie den Henrik Enderlein Preis für ihre sozialwissenschaftliche Forschung und ihr Engagement in der Umweltdiplomatie. Zudem ist sie stellvertretende Obfrau der ÖAW-Kommission Biodiversität in Österreich.
