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4. JuliRechtsgeschichte

US-Verfassung: Wie stabil ist die älteste Demokratie der Welt?

Vor 250 Jahren wurde die US-amerikanische Unabhängigkeitserklärung unterzeichnet. Rechtshistoriker Thomas Olechowski über die Geburtsurkunde der modernen Demokratie, die wenige Jahre später unterzeichnete Verfassung der USA – und deren Grenzen.

03.07.2026
"We the people": Die 1787 unterzeichnete Verfassung der USA ist eines der berühmtesten und einflussreichsten Dokumente der Welt. Sie festigte die 11 Jahre zuvor erklärte Unabhängigkeit der USA.

Kein Königreich, keine Diktatur, keine Unterbrechung: Die USA blicken auf eine beispiellose demokratische Kontinuität zurück. Doch wie belastbar ist dieses Fundament wirklich? Der Wiener Rechtshistoriker Thomas Olechowski, Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), analysiert die 250 Jahre alte US-amerikanische Unabhängigkeitserklärung sowie die wenige Jahre danach unterzeichnete Verfassung.

Unabhängigkeitserklärung mit Naturrecht

Die Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776 gilt als Gründungsurkunde der USA. Was macht diesen Text aus rechtshistorischer Sicht so außergewöhnlich?

Thomas Olechowski: Die Bedeutung ist in zweierlei Hinsicht zu sehen. Zum einen konkret für die USA: Sie führen ihre Staatlichkeit auf diesen Text zurück und haben bis heute keinen staatsrechtlichen Umbruch erlebt. Von der Unabhängigkeitserklärung über die Konföderationsartikel bis zur Verfassung, die bis heute gilt, gibt es eine kontinuierliche Entwicklung – keine Diktatur liegt dazwischen, kein Königreich. Auf diese alte Rechtsstruktur beziehen sich auch heute noch amerikanische Jurist:innen, Staats- und Regierungschefs. Zum anderen war diese Unabhängigkeitserklärung natürlich auch für die ganze Welt erstaunlich, weil sie ein damals neues, revolutionäres Gedankengut enthält: eine unmittelbare Berufung auf das Naturrecht, auf die von Gott gegebenen Rechte. Das hatte auch großen Einfluss auf die Entwicklungen in Europa.

"Originalism" konservativer Kräfte

In welcher Weise prägt die Gründerzeit die US-amerikanische Demokratie bis heute?

Olechowski: Die Verfassung wurde von „alten weißen Männern“ gemacht, die in einer Sklavenhaltergesellschaft lebten. Zwar wollte Thomas Jefferson auch ein Verbot der Sklaverei einbauen, das wurde dann von anderen Mitgliedern des Komitees verhindert, um die sklavenhaltenden Staaten nicht zu verprellen. Seither hat sich die Gesellschaft unglaublich stark gewandelt und mit ihr auch das Verständnis des Verfassungstextes. Allerdings gibt es in den USA derzeit eine Strömung, die sich „Originalism“ nennt: Die Verfassung solle wieder so verstanden werden, wie sie ursprünglich gemeint war. Das birgt gewisse Gefahren, dass man zurück zu einer Gesellschaft finden will, die Frauen und Schwarze strukturell benachteiligt und weiße Männer bevorzugt. Diese sehr intensiv diskutierte Problematik wird in den Vereinigten Staaten aktuell von extrem konservativen Kräften geführt.

Die Verfassung hat (...) Schutzmechanismen enthalten, damit keine Monarchie entstehen sollte.

Die 1789 in Kraft getretene US-Verfassung sollte einen König verhindern. Wie königsfest ist sie tatsächlich?

Olechowski: Da fallen uns natürlich auch die „No Kings“-Demonstrationen ein, die sich in Opposition zu US-Präsident Donald Trump gebildet haben. Die Verfassung hat für damalige Maßstäbe ganz große Schutzmechanismen enthalten, damit keine Monarchie entstehen sollte. Diese wurden später noch gestärkt. Zwar war es von Anfang an üblich, dass ein Präsident nicht öfter als zweimal gewählt werden sollte, doch bestand im Urtext der Verfassung noch kein Verbot für eine weitere Amtszeit. Es kam gelegentlich vor, dass ein Präsident ein drittes Mal kandidieren wollte. Tatsächlich ist Franklin D. Roosevelt viermal gewählt worden und kurz nach seiner vierten Wahl gestorben. Man hat das zum Anlass genommen, anschließend in der Verfassung festzuschreiben, dass niemand öfter als zweimal gewählt werden dürfe. Das ist ein ganz bedeutsamer Grundsatz. Dass ausgerechnet Donald Trump, der sich ja schon 2021, am Ende seiner ersten Amtszeit, geweigert hat, aus dem Amt zu scheiden, nunmehr mit einer dritten Amtszeit liebäugelt, sollte uns allen Sorge bereiten.

Donald Trump und die Verfassung

Donald Trump gilt nicht als erster, aber als radikalster Präsident, der die Verfassung „frei interpretiert“. Wo verläuft für Sie die Grenze zwischen legitimer Auslegung und Verfassungsbruch?

Olechowski: Das Problem ist, dass man juristisch keinen Satz streng wissenschaftlich „beweisen“ kann. Es gibt – anders als in den Naturwissenschaften – kein Experiment, das man durchführen könnte, um eine These zu verifizieren. Entscheidend ist letztlich die Akzeptanz in der Öffentlichkeit, und dann gibt es sogenannte Grenzorgane, also Organe, die eine Letztentscheidung treffen. Wenn deren Autorität in Frage gestellt wird, ist der Boden der Verfassungsmäßigkeit verlassen. Das Grenzorgan in den USA ist ganz klar der Supreme Court. Solange er funktionsfähig ist und klare Grenzen für den Präsidenten oder das Parlament setzt, ist die Verfassungsmäßigkeit noch gegeben – so möchte ich es formal formulieren.

Die US-Verfassung ist die erste demokratische Verfassung im modernen Wortsinn.

Welche Elemente haben europäische Rechtssysteme, insbesondere das österreichische, beeinflusst?

Olechowski: Die US-Verfassung ist die erste demokratische Verfassung im modernen Wortsinn. Wenn man die mangelnde Mitwirkung von Frauen und Sklaven, die sich im Wortlaut kaum widerspiegelt, bewusst beiseitelässt, so ist sie die erste Verfassung im Sinne einer repräsentativen Demokratie. Bis dahin konnte man sich Demokratie eigentlich nur als direkte Demokratie vorstellen, bei der Menschen auf einem Platz zusammenkommen und durch Handheben Gesetze beschließen, wie es in einigen Schweizer Kantonen noch heute der Fall ist. Aber eine moderne Demokratie mit mehreren Millionen Einwohner:innen, die ein Parlament benötigt, war keine Selbstverständlichkeit. Jean-Jacques Rousseau hat so etwas klar abgelehnt. Es waren dann die Founding Fathers, namentlich Alexander Hamilton, James Madison und John Jay, die die sogenannten Federalist Papers verfassten, in denen sie genau dieses Element verteidigt haben. Sie argumentierten, dass ein Parlament nicht nur eine Notlösung, sondern ein gutes Element sei und dass Parlamentarismus und Demokratie einander ergänzen. Das wirkt natürlich auf alle parlamentarisch-demokratischen Staaten nach. Und noch ein Detail: Auch die Gliederung des US-Kongresses in zwei Häuser – von denen das eine aus direkten Volkswahlen hervorgeht und das andere die Bundesstaaten repräsentiert – findet sich in vielen Staaten wieder, auch im österreichischen Nationalrat und Bundesrat.

Streben nach Glückseligkeit

Zurück zur Unabhängigkeitserklärung: Was fasziniert Sie besonders?

Olechowski: Trotz der genannten Mängel ist es ein sprachlich sehr schönes Dokument, das sich gleich am Anfang darauf beruft, dass der Mensch mit bestimmten Rechten ausgestattet ist. Das ist, finde ich, gar nicht so selbstverständlich – vor allem die Aufzählung: Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit. Dieser dritte Punkt ist besonders bemerkenswert. Leben und Freiheit findet man auch anderswo. Aber das Streben nach Glückseligkeit – also das Menschenrecht, auf ein besseres Leben hoffen zu dürfen – das ist ein Aspekt, der viel zu oft in Vergessenheit gerät und den man heute wieder in Erinnerung rufen sollte: the Pursuit of Happiness.

 

Auf einen Blick

Thomas Olechowski ist stv. Leiter der Forschungsstelle „Hans Kelsen und sein Kreis“ der Universität Wien und Universitätsprofessor für Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte ebendort. Er ist wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und Obmann der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der ÖAW. Im Sommersemester 2025 lehrte er als Gastprofessor an der Stanford University in den USA.