Back
PrideGerechte Gesellschaft

NS-Terror, Verbote und Kriminalisierung: Queeres Österreich musste lange auf Gerechtigkeit warten

Was bleibt, wenn Archive Akten vernichten, Opfer nicht mehr leben und Rehabilitierung zu spät kommt? Historiker Hannes Sulzenbacher spricht im Rahmen einer Gender & Diversity Lecture der ÖAW über juristische Pathologisierung und Erinnerungskultur, die immer auch Gegenwartspolitik ist. Vorab gibt er im Gespräch Einschätzungen dazu.

01.06.2026
Homosexuelle Menschen sahen sich in Österreich mit Verfolgung und Unterdrückung konfrontiert. Auf dem Weg zu einer gerechten Gesellschaft ist auch jetzt immer noch viel zu tun.
© AdobeStock

Regenbogenfahnen bei der Pride Parade, gleichgeschlechtliche Ehen, queere Kulturzentren: Wer heute durch Wien geht, könnte meinen, das sei schon immer so gewesen. Dabei liegt der letzte diskriminierende Sonderparagraf gegen homosexuelle Menschen gerade einmal gut zwei Jahrzehnte zurück. Und die offizielle Anerkennung homosexueller NS-Opfer – Menschen, die Konzentrationslager überlebt hatten und danach erneut ausgegrenzt wurden – kam erst 2005. Da waren viele von ihnen bereits tot.

Was heute selbstverständlich wirkt, wurde erkämpft: von Einzelpersonen, kleinen Parteien, Verfassungsgerichten und zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Qwien – Zentrum für queere Kultur und Geschichte. Dessen Co-Leiter Hannes Sulzenbacher, Historiker und Chefkurator des Jüdischen Museums Wien, hat die Jahrzehnte der Verfolgung, des Schweigens und der schrittweisen Anerkennung aufgearbeitet. Im Interview spricht er darüber, wie eng Recht, Erinnerung und gesellschaftliche Realität zusammenhängen.

Mehr über queere Geschichte und Rechtspolitik in Österreich erfahren Sie am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, im Rahmen der Gender & Diversity Lectures der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). Hannes Sulzenbacher diskutiert gemeinsam mit dem Qwien-Co-Leiter Andreas Brunner, dem Rechtsanwalt Helmut Graupner und Charlotte Rösel, Referentin für Gleichbehandlung der ÖAW, über Verfolgung und Sichtbarkeit – von der NS-Zeit über die Aids-Krise bis zu aktuellen Fragen der Gleichstellung.

Späte Entkriminalisierung der Homosexualität

Herr Sulzenbacher, das österreichische Strafgesetzbuch kriminalisierte homosexuelle Beziehungen über Jahrzehnte hinweg und wurde erst 2002 abgeschafft. Warum dauerte diese juristische Pathologisierung so lange an?

Sulzenbacher: Man muss früher ansetzen. In älteren Bestrafungssystemen ging es um die Aufrechterhaltung einer Norm – gleichgeschlechtliche Sexualität wurde von einem Strafrecht abgelehnt, das tief in der christlichen Religion verwurzelt war. Im 19. Jahrhundert, als die modernen Strafrechtssysteme entstanden, verschob sich der Fokus, wie Michel Foucault es beschrieben hat: Es ging nun um die Produktion von Wissen, neue Kategorien und neue Kontrollmechanismen.

Das führte zum österreichischen Strafrecht von 1852, das „gleichgeschlechtliche Unzucht“ im Paragraph 129 Ib unter Strafe stellte – bis 1971. Ungewöhnlich im europäischen Vergleich: Auch Frauen wurden bestraft. Es handelte sich nicht „nur“ um ein Vergehen, sondern um ein schweres Verbrechen, bestraft mit Kerkerstrafe.

Medizin, Strafrechtswissenschaft, Psychiatrie und Sexualwissenschaft konkurrierten darum, den Typus des Homosexuellen zu konstruieren. 

Welche Rolle spielten dabei medizinische und politische Diskurse?

Sulzenbacher: Im 19. Jahrhundert suchte man nicht mehr nur eine Tat, sondern ein Täterprofil. Medizin, Strafrechtswissenschaft, Psychiatrie und Sexualwissenschaft konkurrierten darum, den Typus des Homosexuellen zu konstruieren. Parallel stieg die Zahl der Inhaftierten stetig: Je mehr sie diese Figur erfanden, desto mehr bestraften sie sie auch – zur gesellschaftlichen Kontrolle im Dienst von Bevölkerungswachstum, Militarisierung und staatlicher Ordnung.

Verfolgung im Nationalsozialismus

Apropos Bevölkerungspoltik. Die biopolitische Kontrolle erreichte ihren Zenit dann im Nationalsozialismus?

Sulzenbacher: Entgegen meiner Erwartung trieb nicht der katholische Austrofaschismus ab 1933 die Zahlen besonders in die Höhe. Erst 1938 verdoppelten und verdreifachten sich Verhaftungen und Verurteilungen – durch das Zusammenwirken von Gestapo und Kripo, verbunden mit drastisch höheren Strafmaßen, Kastration, medizinischen Versuchen, KZ-Einweisung und Todesstrafe.

1945 hätte ein Umdenken einsetzen können – aber wie in vielen anderen Bereichen geschah es nicht. In den Jahrzehnten der Großen Koalition verhinderte die ÖVP alle Maßnahmen zur Gleichstellung, während der SPÖ bis auf Ausnahmen Persönlichkeiten fehlten, die das Thema wirklich vorangetrieben hätten. Die Leidtragenden waren jene Menschen, die man heute queer nennt.

Männer, die aus den Konzentrationslagern befreit wurden und geglaubt hatten, jetzt würde sich etwas ändern, standen oft fassungslos vor neuem Schmerz und erneutem Ausschluss.

Und sie wurden nach 1945 auch nicht rehabilitiert – und nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt.

Sulzenbacher: Das war noch weit entfernt. Homosexuelle waren gesellschaftlich derart geächtet, dass niemand die Stimme für sie erhob. Gerade die Männer, die aus den Konzentrationslagern befreit wurden und geglaubt hatten, jetzt würde sich etwas ändern, standen oft fassungslos vor neuem Schmerz und erneutem Ausschluss. Nicht einmal jetzt erkannte man ihr Leid an. Der erste Schritt in diese Richtung wurde 1996 mit der Gründung des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus gemacht, der Homosexuelle zum ersten Mal als NS-Opfer nannte und sie auch als berechtigt anerkannte, Entschädigungszahlungen zu empfangen. Leider kam es nur bei einer einzigen Person tatsächlich dazu, weil die meisten anderen bereits tot waren – und die übrigen in einem Mindset lebten, in dem sie sich vermutlich nicht getraut hätten anzusuchen oder sich selbst nicht als würdig genug betrachteten. Als das Opferfürsorgegesetz nach langem Druck schließlich reformiert wurde und homosexuelle Opfer 2005 offiziell als NS-Opfer anerkannt wurden, war schlicht niemand mehr da, der Ansprüche hätte stellen können.

Gleichheitswidrige Verbote ab den 70er Jahren

In den 1970er Jahren gab es eine schrittweise Entkriminalisierung. Wie verlief die?

Sulzenbacher: Das sogenannte Totalverbot – das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen sowohl unter Männern als auch unter Frauen – wurde 1971 unter Justizminister Christian Broda abgeschafft. Allerdings hatte man sich darauf geeinigt, dass man gleichgeschlechtliches Verhalten nicht einfach entkriminalisieren könne, ohne zu signalisieren, dass es gesellschaftlich nach wie vor höchst unerwünscht sei. Deshalb führte man vier Ersatzparagrafen ein: das Verbot, Vereine zu gründen; das Werbeverbot; das Verbot männlicher homosexueller Prostitution; und – der langlebigste – der Paragraph 209, der unter Strafe stellte, dass über 18-jährige Männer sexuelle Handlungen mit unter 18-jährigen Männern vornahmen – ein offenkundig gleichheitswidriger Paragraph.

Es gab immer nur einzelne Persönlichkeiten, aber nie eine größere Partei, die das wirklich zu ihrem Anliegen gemacht hätte.

Vieles an Liberalisierung in Österreich ist nicht durch Regierungsarbeit passiert, sondern durch Verfassungsgerichtsentscheide oder EU-Recht. Ein österreichisches Spezifikum?

Sulzenbacher: Ich denke eher nicht. Niemand wollte mit dieser Frage zu tun haben – das muss man klar sagen. Es gab immer nur einzelne Persönlichkeiten, aber nie eine größere Partei, die das wirklich zu ihrem Anliegen gemacht hätte. Entscheidend waren letztlich kleinere, junge Parteien – allen voran die Grünen, aber auch das Liberale Forum –, die diese Fragen wirklich ernst nahmen. Sie waren in einer Minderheitsposition, aber sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass diese Themen zu großen politischen Fragen wurden.

Denkmal im Resselpark

Erst 2023 wurde im Wiener Resselpark ein Denkmal für die Opfer der Homosexuellen-Verfolgung in der NS-Zeit eröffnet. Inwiefern hängen Erinnerungskultur und Rechtspolitik zusammen – also die Frage, wessen Leid offiziell anerkannt und entschädigt wird?

Sulzenbacher: Sie gehen weitgehend Hand in Hand. Aber ich glaube, Erinnerungskultur spiegelt noch mehr als die Rechtspolitik die tatsächliche gesellschaftliche Position einer Gruppe wider. Vor 1990 wäre eine öffentliche Anerkennung des Leids homosexueller KZ-Häftlinge undenkbar gewesen – sie galten schlicht als gesellschaftlicher Abschaum. Und wir sehen bis heute: Es gibt kein würdiges Bundesdenkmal für die Verfolgung der Roma und Sinti. Auch daraus lässt sich ablesen, wie weit die Anerkennung wirklich reicht. Erinnerungspolitik ist letztlich Geschichtspolitik – und damit auch Gegenwartspolitik. Man entscheidet, welche Gruppen man als vollwertige Teile der Gesellschaft anerkennt, und welche nicht.

Problematische Archivpolitik

Wie gut ist die Verfolgung homosexueller Menschen im NS-Regime in Österreich dokumentiert?

Sulzenbacher: Da der gesamte Forschungsprozess so spät begann, lässt sich diese Frage kaum gut beantworten. In Österreich kommt erschwerend hinzu, dass es kein Bundesarchivgesetz gibt – Archivrecht ist Ländersache. Und die einzelnen Bundesländer sind sehr unterschiedlich damit umgegangen. Im Regelfall war auf dem Umschlag eines Strafakts wegen „gleichgeschlechtlicher Unzucht“ ein kleiner Zettel mit dem Vermerk „ohne geschichtlichen Wert – nicht fürs Staatsarchiv" angebracht. Und man hat sich darangehalten: Die Akten wurden tatsächlich weggeworfen – jeweils 50 Jahre nach dem Akt, sobald die Persönlichkeitsschutzfrist abgelaufen war. Dann gab es Vorreiterinnen, vor allem das Wiener Stadt- und Landesarchiv, das 1986 entschied, diesen Vermerk in Frage zu stellen. Dadurch sind dort fast vollständig alle Strafakten ab 1936 erhalten. Andere Archive haben noch bis in die 2000er Jahre Akten vernichtet, obwohl längst evident war, dass dieses Thema wissenschaftlich aufgearbeitet werden würde. Man wollte vielleicht dieser Gruppe erneut Grenzen setzen – oder sich selbst als Institution positionieren, der das schlicht egal ist.

Manchmal liefern uns die Strafakten auch Einblicke in das Leben selbst.

Qwien wurde vor fast 20 Jahren gegründet – auch um die Verfolgung von queerem Leben in Österreich zu erforschen und zu dokumentieren?

Sulzenbacher: Bei Qwien haben wir 2013 das erste große Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Bestrafung im Nationalsozialismus eingereicht. Unsere Opferdatenbank, die mittlerweile auch schon viele Akten der Vor- und Nachkriegszeit beinhaltet, ist extrem detailliert: Jede Detailkategorie aus den Akten wird erfasst – Polizistennamen, Gerichtsgutachten, Angaben zur Subkultur oder auch zu den Selbst- und Fremdbezeichnungen der Beschuldigten. Wir wollten mit dieser Datenbank einerseits selber forschen, vor allem aber auch viele Ansätze für weitere Forschungen möglich machen.

Für mich persönlich standen die Strafakten und die nationalsozialistische Verfolgung im Vordergrund. Ich fand es schlicht ungeheuerlich skandalös, dass sich niemand damit befasste. Aber wir haben von Anfang an gesagt: Qwien soll queere Kulturgeschichte und queeres Leben dokumentieren, nicht nur Verfolgung. Das ist quelltechnisch schwieriger – Verfolgung hinterlässt mehr Spuren als gelebtes Leben –, aber manchmal liefern uns die Strafakten auch Einblicke in das Leben selbst.

 

Auf einen Blick

Zwischen Verfolgung und Sichtbarkeit
Termin:
10. Juni 2026, 17:30 Uhr
Ort: Österreichische Akademie der Wissenschaften
Collegium, Seminarraum 1+2
Bäckerstraße 13
1010 Wien

Weitere Informationen