Back
GeopolitikAmerika und Europa

Grönland, Panama & Kanada: Kann das Völkerrecht Donald Trump und J. D. Vance stoppen?

Vor dem Hintergrund der wiederholten Annexionsdrohungen des US-Präsidents Donald Trump gegenüber Grönland, Kanada und dem Panama-Kanal wirft aktuell der Besuch von US-Vizepräsident J. D. Vance nach Grönland zahlreiche völkerrechtliche und geopolitische Fragen auf. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen und historische Präzedenzfälle von Annexionen spricht August Reinisch, Völkerrechtler und ÖAW-Mitglied, im Interview.

24.03.2025
Ausschnitt einer alten Karte mit englischer Beschriftung vom Nordatlantik
Grönland auf einer alten Karte. © AdobeStock

Gebietsansprüche und Annexionsdrohungen sind kein neues Phänomen in der internationalen Politik, doch wenn sie von einem US-Präsidenten kommen, erregen sie besonderes Aufsehen. Speziell Donald Trumps jüngste Äußerungen über eine mögliche Aneignung Grönlands oder gar Kanadas und des Panamakanals werfen viele Fragen auf. Der nun angelaufene Besuch des US-Vizepräsidenten J. D. Vance und seiner Ehefrau nach Grönland verdeutlicht, wie vielfältig die Spielarten einer Annexionspolitik sein können, und nicht nur - wie zahlreiche historische Beispiele nahelegen - durch Krieg, Kauf oder diplomatische Abkommen erfolgen müssen.

In der heutigen internationalen Ordnung sind die Spielregeln zwar deutlich klarer definiert als in der Vergangenheit.  Doch was passiert, wenn sich eine Großmacht  wie die USA nicht an diese Regeln hält? August Reinisch, Professor für Völker- und Europarecht an der Universität Wien und Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), beleuchtet die rechtlichen, historischen und politischen Dimensionen des Themas und zeigt, warum Trumps Drohungen nicht nur juristisch unhaltbar, sondern auch sicherheitspolitisch brandgefährlich sind.

Eine Annexion ist völkerrechtlich nicht legitimierbar.

Herr Reinisch, der US-Präsident droht mit einer Annexion Grönlands durch die USA und begründet das mit Argumenten der internationalen Sicherheit. Wäre das völkerrechtlich legitimierbar?

August Reinisch: Nein, eine Annexion ist völkerrechtlich nicht legitimierbar. Im Völkerrecht versteht man unter einer Annexion die Eingliederung eines Gebiets gegen den Willen des betroffenen Territoriums. Dies steht im klaren Widerspruch zum Gewaltverbot der UN-Charta. Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verbietet explizit sowohl die gewaltsame Aneignung als auch die Androhung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates. Das Gewaltverbot gilt unabhängig von strategischen oder sicherheitspolitischen Erwägungen.

Selbstbestimmungsrecht der Völker

Welche Rolle spielt das Selbstbestimmungsrecht in diesem Kontext? Könnten sich die Grönländer:innen freiwillig dafür entscheiden, Teil der USA zu werden?

Reinisch: Grundsätzlich ja. Eine Annexion setzt voraus, dass sie gegen den Willen des betroffenen Gebiets erfolgt. Falls die Einwohner:innen Grönlands in einem Referendum mehrheitlich für die Unabhängigkeit von Dänemark stimmen und sich anschließend freiwillig den USA anschließen, wäre dies eine andere Situation. Das würde dem Dekolonisierungsgedanken der UN entsprechen, der eine freie Selbstbestimmung der Völker vorsieht. Allerdings gibt es derzeit keine politischen Bestrebungen in Grönland, sich den USA anzuschließen.

Historische Ansprüche auf Kanada gibt es nicht.

Die Drohungen in Richtung Grönland wirken bereits ziemlich skurril. Aber fast noch befremdlicher erscheint die Idee, dass die USA Gebietsansprüche auf Kanada oder den Panama-Kanal erheben könnten. Wie sehen Sie das aus völkerrechtlicher Sicht?

Reinisch: Kanada ist wirtschaftlich stark mit den USA verknüpft. Gerade unter der ersten Trump-Regierung wurde das USA-Mexiko-Kanada-Abkommen (vormals NAFTA, jetzt USMCA) als große Errungenschaft gefeiert. Jetzt klingt Präsident Trump ganz anders. Historische Ansprüche auf Kanada gibt es nicht. Kanada war lange Teil der britischen Krone und hat immer noch den britischen Monarchen als Staatsoberhaupt in Personalunion, während die USA selbst aus sezessionistischen Kolonien hervorgegangen sind. Eine Annektierung Kanadas ist völlig unrealistisch und widerspricht dem Völkerrecht.

Hoheitsrechte über Panama?

Und im Falle Panamas?

Reinisch: Auch beim Panama-Kanal ist die Lage klar: Die Regierung Panamas hat entsprechende US-Ansprüche sofort zurückgewiesen. Historisch betrachtet haben die USA den Kanal finanziert, allerdings erst, nachdem sie Panama durch einen inszenierten Putsch von Kolumbien abgespalten hatten. Hoheitsrechte, die sich die USA über die Panamakanalzone einräumen ließen, wurden von Präsident Carter vertraglich mit Ende des 20. Jahrhunderts wieder gänzlich an Panama zurückgegeben. 

Was, wenn Trump seine Drohungen wahr macht?

Reinisch: Das wäre eine Katastrophe. Eine gewaltsame Aneignung Kanadas oder des Panama-Kanals könnte einen internationalen Konflikt, möglicherweise sogar Krieg, auslösen. Historisch betrachtet wurden viele Drohungen von Präsident Trump später zurückgenommen. Aber je mehr solche Drohungen ausgesprochen werden, desto mehr leidet das internationale Vertrauen in die Verlässlichkeit der USA.

Ukraine und Taiwan

Lassen sich Trumps Annexionsdrohungen mit Chinas Anspruch auf Taiwan oder Russlands Vorgehen in der Ukraine vergleichen?

Reinisch: Diese Fälle sind schwer vergleichbar. Die Taiwan-Frage ist ein langanhaltender Konflikt zwischen den Regierungen der Volksrepublik China und der Republik China (Taiwan), die sich beide als legitime Vertreter Chinas sehen. Russland hingegen betrachtet den Zerfall der UdSSR als historische Tragödie und strebt an, ehemalige Sowjetrepubliken wieder enger an sich zu binden. Der Unterschied ist, dass sich Taiwan selbst nicht als unabhängiger Staat versteht, während die Ukraine ein international anerkannter souveräner Staat ist.

Gibt es historische Präzedenzfälle für Gebietsübertragungen oder Annexionen?

Reinisch: Ja, aber unter sehr unterschiedlichen Bedingungen. Die USA haben in der Vergangenheit Gebiete wie Alaska oder Louisiana durch Kauf erworben. Auch die US Virgin Islands wurden von Dänemark gekauft. Diese Fälle unterscheiden sich jedoch von einer Annexion, da sie auf einem völkerrechtlichen Vertrag und der Zustimmung beider Seiten basierten.

Lehren aus der Kolonialgeschichte

Das klingt nach Kolonialzeit.

Reinisch: In der Kolonialzeit gab es zahlreiche Fälle, in denen Territorien zwischen Großmächten getauscht oder annektiert wurden, ohne die betroffene Bevölkerung zu befragen. Heute verstößt das gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Auch gewaltsame Annexionen waren bis zum 20. Jahrhundert üblich, doch das Völkerrecht hat sich seither grundlegend verändert. Der Erste Weltkrieg führte zur Kriegsächtung, der Zweite Weltkrieg zur Einführung des Kriegs- und Gewaltverbots, um solche Handlungen zu verhindern.

 

Auf einen Blick

August Reinisch ist Professor für Völker- und Europarecht und Leiter der Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. International ist er u.a. als Mitglied der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen sowie als deren Spezialberichterstatter zu Streitbeilegungsthemen tätig. Seit 2018 ist er Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.