06.11.2020 | Diskussion

Die Coronakrise des Rechts

Die Corona-Pandemie stellt eine Herausforderung für den Rechtsstaat dar. Der Rechtstheoretiker Clemens Jabloner spricht im Interview über die Befugnisse der österreichischen Regierung. Und wie sie aus seiner Sicht bisher abgeschnitten hat im Umgang mit Covid-19. Das Ehrenmitglied der ÖAW war am 10. November bei einer Podiumsdiskussion der Akademie zu 100 Jahre Verfassung zu Gast.

Die Coronapandemie stellt auch das Rechtssystem auf eine harte Probe.
Die Coronapandemie stellt auch das Rechtssystem auf eine harte Probe. © Shutterstock

100 Jahre ist die österreichische Bundesverfassung heuer am 1. Oktober geworden. In ihrem Jubiläumsjahr wird sie durch Covid-19 auf die Probe gestellt. Im Lockdown wurden die Grundrechte der Bevölkerung eingeschränkt. Wer formuliert diese Corona-Verordnungen? Und wer trägt die Verantwortung? Eine virtuelle Podiumsdiskussion der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) mit führenden Rechtsexpert/innen und Rechtsphilosoph/innen diskutierte am 10. November über die Herausforderungen der Corona-Pandemie für den Rechtsstaat. Alma Zadić, Justizministerin Österreichs sprach die Grußworte. Die Debatte konnte im Livestream auf der ÖAW-Website verfolgt werden.

Am Podium waren zu Gast: Elisabeth Holzleithner (Universität Wien), Gertrude Lübbe-Wolff (Universität Bielefeld), Felix Uhlmann (Universität Zürich), Magdalena Pöschl (ÖAW und Universität Wien) sowie Clemens Jabloner, Rechtstheoretiker, ÖAW-Ehrenmitglied und  ehemaliger Vizekanzler Österreichs. Er erzählte im Vorfeld der Debatte, wie das aktuelle Krisenmanagement aus rechtlicher Sicht zu bewerten ist.

Wo ist geregelt, wann man Grundrechte einschränken darf?

Clemens Jabloner: Viele einschlägige Rechte, etwa jenes auf Achtung des Privat- und Familienlebens sind in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert, die in Österreich im Verfassungsrang steht, daneben finden sich in der österreichischen Verfassung noch andere Grundrechtsgarantien, etwa das Recht auf persönliche Freiheit, die Erwerbsfreiheit oder der Gleichheitssatz. Diese Grundrechte sind unter bestimmten Voraussetzungen einschränkbar. Der Schutz der Gesundheit beziehungsweise des öffentlichen Gesundheitssystems ist so ein Grund. Da muss man sehr subtil abwägen, ob das Mittel verhältnismäßig ist.

Diese Grundrechte sind unter bestimmten Voraussetzungen einschränkbar. Der Schutz der Gesundheit beziehungsweise des öffentlichen Gesundheitssystems ist so ein Grund. Da muss man sehr subtil abwägen, ob das Mittel verhältnismäßig ist.

Gibt es in Österreich die Möglichkeit eines Ausnahmezustandes?

Jabloner: Nein, wir haben Notstandsbefugnisse des Bundespräsidenten, die allerdings genau determiniert sind und die im gegebenen Fall auch gar nicht zur Anwendung gekommen sind. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen für alles. Diese wurden ja auch sehr rasch hergestellt im Frühling und inzwischen auch schon mehrfach novelliert.

Wie gut hat die Regierung bisher ihre Corona-Maßnahmen kommuniziert?

Jabloner: Wir haben eine Krise der Kommunikation über Recht. Die Pressekonferenzen der Regierung erzeugen oft ein eher diffuses Bild. Das hat sich im Frühling sehr deutlich gezeigt. Die berühmte Ausgehverordnung wurde anders kommuniziert, als ihr eigentlicher normativer Gehalt war. Man hat ja damals nicht gewusst, unter welchen Voraussetzungen man das Haus verlassen darf.

Wir brauchen gesetzliche Grundlagen für alles.

Was war der normative Gehalt?

Jabloner: Es wurde von der Regierung kommuniziert, dass man – neben der Hilfe für andere, der Deckung notwendiger Grundbedürfnisse und aus beruflichen Gründen – nur zu Erholungszwecken hinausgehen darf. Das war aber nicht der Fall, in Wirklichkeit ordnete die Verordnung nur an, dass man einen Mindestabstand zu anderen einhalten muss. Warum man die Wohnung verlässt, war irrelevant. Man konnte auch treffen, wen man wollte, man musste nur auf den Abstand achten. Das führte zu einer ziemlichen Verwirrung. Die Verordnung wurde dann letztlich – aus anderen Gründen – vom Verfassungsgerichtshof für gesetzwidrig erklärt. Im Nachhinein stellt sich die Frage, ob es bei den Strafen, die nach dieser Verordnung verhängt wurden, eine Amnestie geben muss.

Die berühmte Ausgehverordnung wurde anders kommuniziert, als ihr eigentlicher normativer Gehalt war.

Wie sieht es mit der Registrierungspflicht in Lokalen aus, die bis zum jetzigen, neuen Lockdown angewendet wurde?

Jabloner: Auch die ist sehr kompliziert. Der Kern ist, dass Gastwirte, wenn sie Daten über ihre Gäste haben, diese der Gesundheitsbehörde weitergeben müssen. Aber es gibt keine direkte Verpflichtung der Gastwirte, die Daten auch einzuheben.

Wer entscheidet überhaupt, was verordnet wird?

Jabloner: Es ist zunächst eine Aufgabe der Expert/innen, die Sachlage abzuklären und zu bewerten, dann muss die politische Ebene Entscheidungen treffen - und die müssen möglichst klar sein. Im Moment haben wir ein Hin und Her zwischen der Bundesregierung und den Ländern. Das ändert aber nichts daran, dass rechtlich die Verantwortung beim Gesundheitsministerium liegt. Diese ist natürlich nicht leicht wahrzunehmen, in einem Staat mit einem relativ starken föderalistischen Aufbau.

Im Nachhinein stellt sich die Frage, ob es bei den Strafen, die nach dieser Verordnung verhängt wurden, eine Amnestie geben muss.

Wie hat sich das Gesundheitsministerium in der Krise geschlagen?

Jabloner: Es hat schwach begonnen, aber sich dann sehr verbessert. Man gewinnt ja eine gewisse Routine. Wichtig ist, dass man in Zukunft die legistischen Dienste wieder besser ausstattet. Das sind jene Beamten, die in den Ministerien dafür zuständig sind, Rechtsnormen zu entwerfen. Da wurde in der Vergangenheit zu viel gespart, das hat einen Abbau von Expertise bewirkt. Im Gesundheitsministerium waren, als die Krise ausgebrochen ist, wesentliche Funktionen wie die Leitung der Rechtssektion, die Generaldirektion für die öffentliche Gesundheit oder der Oberste Sanitätsrat unbesetzt. Man braucht aber gerade an diesen Stellen Leute, die ihr Handwerk verstehen.

Diskussion "100 Jahre Bundesverfassung"

 

AUF EINEN BLICK

Clemens Jabloner war Präsident des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs und ist Universitätsprofessor für Rechtstheorie an der Universität Wien. Seit 2009 ist er Ehrenmitglied der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW). Er war von Juni 2019 bis Oktober 2019 Vizekanzler der Republik Österreich sowie von Juni 2019 bis Jänner 2020 Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.