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Renaturierung: Warum es für Österreich jetzt ernst wird

Mit der EU-Renaturierungsverordnung sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt werden. Umwelthistorikerin und Sozialökologin Simone Gingrich erklärt anlässlich des Welttags des Naturschutzes, was das konkret bedeutet – und warum intakte Natur auch eine Frage von Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftlicher Resilienz ist.

27.07.2026
© Adobe Stock

Ein trockengelegtes Moor, ein begradigter Fluss, monotone Agrarflächen oder überhitzte Städte: Viele Ökosysteme in Europa sind stark geschädigt. Mehr als 80 Prozent der geschützten Lebensraumtypen befinden sich in schlechtem ökologischem Zustand. Genau hier setzt die EU-Renaturierungsverordnung an. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, geschädigte Ökosysteme wieder in einen besseren Zustand zu bringen.

Bis 1. September 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre nationalen Wiederherstellungspläne vorlegen. Darin sollen sie zeigen, wie sie die Ziele der Verordnung umsetzen wollen. Ein aktueller Commentary des European Academies Science Advisory Council (EASAC) - einem Zusammenschluss europäischer Wissenschaftsakademien mit Sitz an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) - beschreibt Renaturierung nicht nur als Naturschutzmaßnahme, sondern als strategische Investition in Europas Sicherheit, Gesundheit und wirtschaftliche Stabilität. Simone Gingrich, Mitglied des EASAC Environment Steering Panels und Sozialökologin an der BOKU University erklärt, was auf dem Spiel steht, wenn Europa bei der Umsetzung zögert.

Vom trockengelegten Moor zum begradigten Fluss

Frau Gingrich, bei der EU Nature Restoration Regulation geht es darum, geschädigte Ökosysteme in Europa wiederherzustellen. Was bedeutet „Wiederherstellung“ konkret?

Simone Gingrich: Das EU Nature Restoration Law geht von der Beobachtung aus, dass in Europa mehr als 80 Prozent der geschützten Lebensraumtypen in schlechtem ökologischem Zustand sind. Ein schlechter ökologischer Zustand bedeutet, dass sich ein Lebensraum stark von einem Referenzzustand unterscheidet, der als guter ökologischer Zustand bezeichnet wird – etwa in Bezug auf die Artenzusammensetzung oder auf ökologische Prozesse, die dort stattfinden. Wiederherstellung bedeutet dann, dass auf Flächen in schlechtem Zustand oder sogar auf zerstörten Flächen der ökologische Zustand verbessert wird. Man nähert sich also wieder diesem Referenzzustand, diesem günstigen ökologischen Erhaltungszustand, an.

Ich sehe die EU-Renaturierungsverordnung als eine Art Schirm, unter dem lokale Landnutzungsentscheidungen getroffen werden.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Gingrich: Ein trockengelegtes Moor ist ein gutes Beispiel. Moore sind Ökosysteme, in denen Wasser eine wichtige Rolle spielt. Dort wird Wasser gehalten. Wenn Moore trockengelegt werden, wird dieses Wasser gezielt aus dem Ökosystem entfernt. Wasser wieder zuzulassen und zur Trockenlegung angelegte Gräben zu blockieren, wären zum Beispiel Wiederherstellungsmaßnahmen. Ein anderes klassisches Beispiel wären verbaute Flüsse. Dort kann man Rückbaumaßnahmen setzen, damit in einem Gewässerökosystem wieder diversere Standorte nebeneinander existieren können. Auch das kann Renaturierung sein.

Ein europäischer Rahmen für lokale Entscheidungen

Warum braucht es dafür ein eigenes EU-Gesetz?

Gingrich: Gerade in der Landnutzung werden viele Entscheidungen sehr lokal getroffen. In Österreich sind zum Beispiel Gemeinden zentrale Akteure bei Flächenwidmungen. Auch in der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung spielen lokale und ökonomische Faktoren eine große Rolle. Es gibt viele Gründe, warum man lokal sagt, man will zum Beispiel Moorflächen trockenlegen: weil man Grünland intensiver nutzen oder mehr ökonomischen Wert daraus generieren kann. Genau deshalb ist ein größerer Rahmen wichtig. Der EU-Rahmen fragt nicht: Was ist lokal und kurzfristig die beste Lösung? Sondern: Was können und müssen wir uns als Europäische Union in Bezug auf funktionierende Ökosysteme leisten? Welche Grenzen müssen berücksichtigt werden? Ich sehe die EU-Renaturierungsverordnung daher als eine Art Schirm, unter dem lokale Landnutzungsentscheidungen getroffen werden.

Bis 1. September 2026 müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne vorlegen. Woran wird man erkennen, ob diese Pläne ambitioniert sind?

Gingrich: Eine wichtige Herausforderung in Österreich ist, dass Naturschutz Ländersache ist. Die Bundesländer sind für die Umsetzung von Naturschutz-Agenden zuständig. Gleichzeitig können mögliche Finanzierungsinstrumente aus dem Bund oder sogar von der EU kommen. Da braucht es eine sehr gute Abstimmung: Wer ist für die Umsetzung zuständig? Woher kommen die Mittel? Wie arbeiten Länder, Bund, EU und Gemeinden zusammen? Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch die Frage, wie die betroffene Bevölkerung mitgenommen wird. Trägt die Bevölkerung die Maßnahmen mit? Gibt es Beteiligungsverfahren oder sind diese vorgesehen? Das betrifft sehr stark die Land- und Forstwirtschaft, aber auch Gemeinden, Städte und die Menschen, die dort leben. Denn die Renaturierungsverordnung betrifft alle Land- und Wasserflächen, also alle Ökosysteme – nicht nur ausgewiesene Naturschutzflächen. Und dann ist natürlich entscheidend, wie konkret die Umsetzungspläne sind. Gibt es gesetzliche Grundlagen dafür? Orientieren sich die Pläne ausschließlich an den Mindestzielen der Verordnung oder gehen sie darüber hinaus? Das sind Fragen, die man sich ansehen muss.

Gesetz als „Versicherung“

Im EASAC-Commentary wird Renaturierung nicht als „ökologische Luxusfrage“ beschrieben, sondern als „strategische Investition“. Warum ist dieser Perspektivwechsel wichtig?

Gingrich: Man kann das gut mit einer Zahl aus dem Commentary illustrieren. Dort wird argumentiert, dass die Wiederherstellung von Ökosystemen rund 150 Milliarden Euro kostet, die durch verschiedene Stakeholder gedeckt werden müssen – also zum Beispiel Länder, Gemeinden oder die EU. Diesen Kosten stehen aber 1.800 Milliarden Euro an Nutzen gegenüber, die der Allgemeinheit zugutekommen. Dabei geht es etwa um Gesundheit, ökonomische Resilienz oder Schutz vor Naturgefahren. Die Argumentation in dem Commentary teile ich: Renaturierung ist eine Art Versicherung, die wir in Europa abschließen. Oder anders gesagt: Wenn wir sie nicht abschließen würden, wäre das ein riesiges Risiko. Es wäre ein bisschen so, als würde man den Anker eines Schiffes zerstören. Funktionierende Ökosysteme sind unsere Lebensgrundlage. Nicht nur für uns als menschliche Organismen, weil wir saubere Luft und sauberes Wasser brauchen, um gesund zu sein. Sie sind auch Grundlage für wirtschaftliche und gesellschaftliche Aktivitäten – von der Ernährungssicherheit bis hin zur Sicherheit von Infrastrukturen. Biodiversitätsschutz ist also nicht nur der Schutz einzelner Arten, die wir vielleicht beobachten, wenn wir mit dem Fernglas in die Berge gehen. Es geht um Kernfunktionen von Ökosystemen: um Klimaschutz, weil intakte Ökosysteme mehr Kohlenstoff aufnehmen können, etwa Moore oder Wälder. Es geht um Klimawandelanpassung, weil funktionierende Flusslandschaften oder Moore Wassermassen bei Hochwasser besser zurückhalten können als stark regulierte Flüsse. Und es geht letztlich auch um den Schutz der menschlichen Gesundheit. Gerade bei Hitzewellen merkt man: Je mehr Grünflächen es in städtischen Räumen gibt, desto eher kann man hohe Temperaturen aushalten.

In Österreich spielen zum Beispiel alpine Ökosysteme eine große Rolle, aber auch Wälder.

Land teilen statt Natur auslagern

Wo liegen aus wissenschaftlicher Sicht die größten Hebel?

Gingrich: Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Jedes Land in Europa hat andere Lebensräume, die besonders bedroht oder schutzbedürftig sind. In Österreich spielen zum Beispiel alpine Ökosysteme eine große Rolle, aber auch Wälder – fast die Hälfte der Landesfläche ist bewaldet. Eine Stärke der Renaturierungsverordnung ist aus meiner Sicht, dass sie alle Ökosysteme anspricht: Wälder, Flüsse, Moore, landwirtschaftliche Flächen, aber auch städtische Räume. Wichtig ist dabei der Gedanke des „Land Sharing“. Es geht nicht nur darum, einzelne Schutzgebiete auszuweisen und daneben intensive Landnutzung zu betreiben. Auch auf Flächen, auf denen Menschen wirtschaften oder leben, sollen ökologische Prozesse zugelassen und Biodiversität gefördert werden. In der Landwirtschaft können das zum Beispiel Hecken, Steinmauern oder andere kleine Strukturen sein, die die Vielfalt in der Landschaft erhöhen und zugleich Bodenerosion reduzieren. Ein wissenschaftlicher Begriff für Hebel in der Umsetzung der Renaturierungsverordnung ist „Nature-based Solutions“. Damit sind Lösungen gemeint, die für akute Probleme wie Hochwasser, Naturgefahren oder Hitze ökologisch funktionierende Antworten finden. Das kann der Rückbau regulierter Flüsse sein, damit sie Wasser besser zurückhalten, oder Begrünung in Städten, um Hitze abzumildern. Es geht also darum, Lösungen zu finden, die ökologische Prozesse erhalten oder fördern – in der Stadt, in der Landwirtschaft, in der Forstwirtschaft und in anderen Ökosystemen.

Wir würden uns eine große Chance verspielen, wenn wir Renaturierung jetzt nicht umfassend angehen.

Das Gesetz war politisch umstritten. Was steht auf dem Spiel, wenn die Umsetzung verzögert oder abgeschwächt wird?

Gingrich: Wir würden uns eine große Chance verspielen, wenn wir Renaturierung jetzt nicht umfassend angehen – ganz abgesehen davon, dass es eine verbindliche Verordnung ist, die wir verpflichtet sind zu erfüllen. Gerade im Biodiversitätsschutz spielt der Zeitfaktor eine sehr große Rolle. Maßnahmen brauchen oft sehr lange, bis sie sich auf die Artenzusammensetzung in Ökosystemen niederschlagen. Es gibt dafür in der Forschung den Fachbegriff „Extinction Debt“, der übersetzt sich mit „Aussterbe-Schulden“. Gemeint ist damit, dass Arten oft erst Jahrzehnte nach einer Intervention wirklich aussterben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die heutige Landnutzungsintensität kann noch Jahrzehnte in die Zukunft negative Effekte auf die Biodiversität haben. Deswegen ist es umso wichtiger, schnell zu handeln, damit sich diese Schulden der Zukunft nicht voll auswirken. Dabei geht es aber wie gesagt eben nicht nur um den Schutz einzelner Arten. Es geht um die Resilienz gesellschaftlicher Aktivitäten, um Gesundheit, wirtschaftliche Sicherheit, Versorgungssicherheit und den Schutz von Gebäuden und Infrastrukturen. Das ist kein Luxus, den wir uns leisten, weil wir gerne bunte Blumen und Vögel sehen oder Vogelgezwitscher hören wollen. Es geht wirklich um die Grundlagen unseres Lebens.

 

Auf einen Blick

Simone Gingrich ist Professorin für Umweltgeschichte an der BOKU University in Wien. Sie forscht am Institut für Soziale Ökologie zu langfristigen sozial-ökologischen Entwicklungen im Bereich Land- und Ressourcennutzung. Gingrich ist Mitglied der ÖAW-Kommission für Biodiversität in Österreich und des EASAC Environment Steering Panel. Sie war als Reviewerin am vom EASAC Environment Steering Panel verfassten-Commentary „Opportunities in Nature Restoration“ beteiligt, der die Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung als strategische Investition in Europas Sicherheit, Gesundheit und wirtschaftliche Resilienz beschreibt.

EASAC ist ein Netzwerk der (nationalen) Wissenschaftsakademien Europas und bringt Europas führende Wissenschaftler:innen zusammen, um den europäischen politischen Entscheidungsträger:innen unabhängige wissenschaftliche Beratung zu zentralen Fragen von Politik und Gesellschaft bereitzustellen. EASAC setzt sich dafür ein, dass Entscheidungen in den Institutionen der Europäischen Union auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.