Recht am Bau

Große Bauprojekte erforderten auch in der Antike ein umfassendes Regelwerk, das die Verantwortlichkeiten festschrieb. Bauvergabe, Ausführung oder Haftungsfragen bei Mängeln sollten dadurch geordnet abgewickelt werden können.
Fragen wie diese werden beim 4. Kolloquium zur Antiken Rechtsgeschichte diskutiert. Zum Thema „Bau und Recht in der Antike“ kommen auf Einladung der Abteilung Documenta Antiqua des ÖAW-Instituts für Kulturgeschichte der Antike internationale Expert/innen zusammen. Den Festvortrag hält der Kölner Althistoriker Werner Eck, der die Struktur und die Organisation staatlich-städtischen Bauens in der Kaiserzeit vorstellt.