Die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) ist seit 1847 fest in der österreichischen Wissenschaftslandschaft verankert. Diese lange und ertragreiche Tradition basiert auf einer stetigen Erneuerung. Nun treibt Österreichs größte außeruniversitäre Einrichtung für Grundlagenforschung ihre Entwicklung weiter voran. Am XX Juni 2016 sind die Neufassungen von Satzung und Geschäftsordnung der ÖAW, nach der Bestätigung der Satzung durch Bundespräsident Heinz Fischer, in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Akademierat – Aufsichtsfunktion gestärkt
Der Akademierat wird durch eine Neustrukturierung in seiner Aufsichtsfunktion gestärkt. Alle 16 Akademieratsmitglieder werden von der Gesamtsitzung gewählt, damit die Autonomie der ÖAW gewahrt bleibt. Vier dieser Mitglieder – darunter zwei ausgewiesene Finanzexpert/innen – gehören nicht der Akademie an. Durch diese externen Mitglieder sowie durch die Bereinigung von potentiellen Interessenskonflikten können Aufsichts- und Beratungsfunktionen nun auch in finanzieller Hinsicht vollumfänglich vom Akademierat wahrgenommen werden. Deshalb wird das bisherige Finanzkuratorium als Gremium aufgelöst.
Präsidium – Aufgaben geschärft
Die Aufgabenbereiche des Präsidiums wurden mit folgenden Verantwortlichkeiten festgelegt: Für die Gesamtakademie ist das Präsidium als Kollegialorgan zuständig, die Agenden der beiden Klassen der ÖAW liegen bei den Klassenpräsident/innen, der Bereich des Forschungsträgers wird von Präsident/in und Vizepräsident/in verantwortet. Der Präsident bzw. die Präsidentin hat eine wichtige Klammerfunktion, er bzw. sie sorgt für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gesamtakademie, Klassen und Forschungsträger in der ÖAW.
Junge Akademie – Sichtbarkeit erhöht
Die bis dato „Junge Kurie“ genannte Mitgliedergruppe besteht, wie bisher, aus herausragenden Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachrichtungen. Mit der Umbenennung in „Junge Akademie“ wird die aktive Einbindung dieser neuen Generation von Forscher/innen in die nahezu alle Fächer vertretende Österreichische Akademie der Wissenschaften noch deutlicher hervorgehoben.
Verwaltungsstruktur – mehr Flexibilität
Die Verwaltungsstruktur der ÖAW wurde in der Geschäftsordnung insgesamt offener formuliert. Dadurch erhält die Verwaltung mehr Flexibilität, um auf neue Herausforderungen und Entwicklungen noch schneller und effizienter reagieren zu können. Der kaufmännische Bereich wird in Hinkunft von einem/einer „Direktor/in für Finanzen“ verantwortet.
Kommissionen – nachhaltige Perspektiven
Die wissenschaftlichen Kommissionen der ÖAW setzen sich aus Akademie-Mitgliedern verschiedener Disziplinen sowie externen Expert/inn/en zusammen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, innovative Forschungsfelder zu definieren und dadurch neue wissenschaftliche Bereiche zu eröffnen. Die Höchstdauer ihrer Einrichtung wird auf zehn Jahre erhöht, im Sonderfall ist auch eine unbefristete Laufzeit möglich.
ÖAW-Institute – qualitätsvolle Weiterentwicklung
Für eine weitere Optimierung von Abläufen wurden die Regelungen für Forschungsinstitute der ÖAW vereinheitlicht. Die Institutsdirektorenkonferenz unterstützt das Präsidium und den Forschungsträger mit der gemeinsamen Expertise der Institute beratend und wirkt bei der qualitätsvollen Weiterentwicklung der Akademie mit. Die bisherigen wissenschaftlichen Beiräte werden fortan modifiziert als wissenschaftliche Beratungsorgane des Präsidiums und des jeweiligen Institutes fungieren.