11.11.2019 | Rechtsgeschichte

Vielfältiges Recht – damals wie heute

Das Rechtverständnis von Antike und Mittelalter hinterließ Spuren bis in die Gegenwart. ÖAW-Mittelalterforscherin Claudia Rapp im Gespräch über Rechtsnormen, die in vielen Bereichen erstaunlich aktuell sind.

© Wikimedia Commons/The Yorck Project/Directmedia Publishing

Was haben antikes und mittelalterliches Recht mit dem Recht von Heute zu tun? Viel, meint die Byzantinistin Claudia Rapp von der ÖAW. Gemeinsam mit Expert/innen aus Recht, Philosophie, Papyrologie, Epigraphik und Byzantinistik widmet sie sich der Neuinterpretation des vielfältigen Rechtswesens der Antike und des Mittelalters.

„Wir hoffen, damit die antike und mittelalterliche Rechtsgeschichte stärker ins Bewusstsein zu rufen als einen Ort, wo auch aktuelle Fragestellungen behandelt werden können“, sagt Claudia Rapp, stellvertretende Direktorin des Instituts für Mittelalterforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und Professorin am Institut für Byzantinistik und Neogräzistik der Universität Wien. Sie ist eine der Hauptorganisator/innen der interdisziplinären Veranstaltungsreihe „Rechtspluralität in Antike und Mittelalter“. Über die vielseitige Rechtslage, die bis heute das Rechtssystem in Europa prägt, spricht die ÖAW-Forscherin im Interview.

Kirchenrecht, Gewohnheitsrecht und kaiserliche Gesetze: Vor rund 2.000 Jahren existierten verschiedene Rechtsnormen parallel. Was bedeutete diese Rechtspluralität für Recht und Unrecht?

Claudia Rapp: Es gab auch davor schon ein unterschiedliches Rechtsempfinden und daraus abgeleitete Rechtsnormen, auch zu Zeiten des Kodex Hammurapi im 18. Jahrhundert v. Chr., der ersten Kodifikation eines Gesetzes. Hier gibt der Herrscher zwar das Recht, beruft sich dabei aber auf göttliche Inspiration. Das heißt, weltliches, religiöses bis hin zu gewohntem Recht, das den gesellschaftlichen Umgang regelt, spielen seit jeher zusammen.

Tatsächlich wissen wir aus Überlieferungen auf Papyri, dass Menschen im spätantiken Ägypten des 2. bis zum 7. Jahrhundert zu unterschiedlichen Stellen gegangen sind, um ein Urteil einzuholen. In der Zeit der zunehmenden Christianisierung konnte man beispielsweise zum Bischof gehen und um Schlichtung eines Rechtsstreits, größtenteils nach christlichen Verhaltensnormen, bitten. Alternativ ging man zum Dorfältesten oder zum Provinzgouverneur. Letzterer vollstreckte den Willen des römischen Kaisertums.

Wie gut wusste man darüber Bescheid, was nun rechtens war und was nicht?

Rapp: Dafür gibt es wenig Belege. Man kann aber davon ausgehen, dass ein Großteil der Verwaltungsangestellten im Apparat des spätantiken und byzantinischen Reiches eine Grundausbildung in Römischem Recht hatte. Das sieht man auch in der Art und Weise wie Rechtstermini in der ganz normalen Alltagssprache verwendet wurden.

Der Codex Iustinianus aus dem Jahr 528 gilt als entscheidende Schwelle in der frühen Entwicklung des Rechts, die bis in die heutige Zeit wirkt. Was macht diesen kaiserlichen Gesetzestext von Justinian im Vergleich zu anderen so besonders?

Rapp: Kaiser Justinian lässt das damals geltende Kaiserrecht zusammenfassen und strukturieren. Es enthält Gesetze von der Zeit des Kaisers Hadrian (regierte von 117 bis 138 n. Chr.) bis ins 6. Jahrhundert. Aber auch neue Gesetze von Justinian selbst sind darin niedergeschrieben.

Bis heute ist der Codex Iustinianus aus dem Jahr 528 Grundlage für viele Rechtnormen und Grundsätze in verschiedenen Rechtssystemen Europas.

Der Kodex läutet vorerst den letzten Höhepunkt des antiken Römischen Rechts ein, ehe die Gesetzesbücher im Italien des 12. Jahrhunderts eine Renaissance erfuhren. Ausgehend von Bologna interessierte man sich für eine Wiederbelebung des Römischen Rechts. Fortan wurde das Werk immer wieder im Mittelalter rezipiert. Bis heute ist der Kodex Grundlage für viele Rechtnormen und Grundsätze in verschiedenen Rechtssystemen Europas. An den juristischen Fakultäten wird deshalb auch heute noch das Römische Recht als Basis gelehrt. 

Inwiefern macht sich die Rechtspluralität heute noch bemerkbar?

Rapp: Wir haben beispielsweise nach wie vor ein Vereinsrecht. Es gibt heute also auch Rechtsräume, wo man genau überlegen muss, was gilt: Muss eine Angelegenheit nach dem Vereinsstatut oder geltendem Staatsrecht geregelt werden? Private haben hier einen Gestaltungsspielraum, der auch Normen abseits der staatlichen Gesetze schafft.

Auf der anderen Seite wurden Institutionen aus der Tradition des Römischen Rechts in den letzten Jahrzehnten wieder aktiviert. So war es bereits in der Spätantike möglich, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Es gab also kein Urteil, vielmehr einigten sich beide Parteien auf einen Schlichter, der dann einen Kompromiss fand. Vor ein paar Jahrzehnten war das noch nicht so häufig.

Auf der Insel Lesbos hat man eine Säule entdeckt, die davon erzählt, wie die Bürgerversammlung sich gegen die Alleinherrscher auflehnte.

In Ihrer Veranstaltungsreihe werfen Sie einen besonderen Blick auf das Material, auf dem die Gesetze geschrieben stehen. Welche Bedeutung hat es, ob rechtliche Angelegenheiten aus Stein, Bronze oder Papyrus geschrieben wurden?

Rapp: Papyri sind von der Natur der Sache her ein leicht transportables Schreibmaterial. Aus diesem Grund findet man auf ihnen eher Korrespondenzen von einzelnen Personen oder Prozessakten und Mitschriften von Gerichtsverfahren. Inschriften hingegen waren in der Antike sozusagen wie Litfaßsäulen heute oder Poster an Wänden. Es war die Art der Bekanntmachung von wichtigen Dingen, die man auch für die Zukunft festhalten wollte.

So wurden auf Stein oder Bronzetafeln in der Regel Gesetzestexte geschrieben. Der Codex Hammurapi steht auf einer gut zwei Meter großen Steinsäule. Diese Praxis hat man über die Jahrhunderte hinweg beibehalten. Auch zu Zeiten Kaiser Justinians hat man die Gesetze noch auf diese Weise öffentlich zugänglich gemacht.

Es wurden aber auch andere wichtige Dokumente auf Stein festgehalten. Auf der Insel Lesbos hat man eine Säule entdeckt, die davon erzählt, wie die Bürgerversammlung sich gegen die Alleinherrscher auflehnte. In der Versammlung wurde letztlich entschieden, dass diese hingerichtet werden sollen. Das ist ein ganz seltener Beleg dafür, wie bereits damals eine Gruppe ihren Willen formte und durch eine Art Revolution dazu imstande war, soziale Umwälzungen auf den Weg zu bringen.

 

 

Auf einen Blick

Die Veranstaltungsreihe „Rechtspluralität in Antike und Mittelalter“ rückt bisher wenig beachtete Aspekte der Rechtsgeschichte in den Fokus. Nach einem Workshop zu „Normsetzung und Kommunikation auf Stein und Papyrus“ geht es mit „Rechtsliteratur und Rechtspraxis auf Papyrus und Stein“ weiter. Termine im Jänner und Mai 2020 folgen mit „Recht und Religion in mittelalterlichen Handschriften“ und „Recht und Ethnizität in mittelalterlichen Handschriften“.

Weitere informationen zur Veranstaltungsreihe

Institut für Mittelalterforschung der ÖAW