Klimaklagen als Symptom politischer Untätigkeit
24.01.2025
Klimaschutz in der Verfassung verankern? Für Irmgard Griss ist das nicht der entscheidende Punkt. Vielmehr, so betont sie, mangelt es an politischem Willen, Klimaschutzmaßnahmen durchzusetzen. Im Interview spricht die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Ehrenmitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften darüber, warum Klimaklagen ein Symptom für das Versagen der Politik sind und die Verantwortung der Politik nicht auf die Gerichte abgewälzt werden darf.
Es gibt Forderungen, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. Halten Sie das für einen notwendigen Schritt, um Klimaziele konsequenter umzusetzen?
Irmgard Griss: Das Problem ist nicht, dass der Klimaschutz nicht verfassungsrechtlich abgesichert wäre. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zugunsten der Schweizer Klimaseniorinnen entschieden und aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention abgeleitet, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Es gibt ein Grundrecht, nicht durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen in seiner Gesundheit beeinträchtigt zu werden. Die Europäische Menschenrechtskonvention steht in Österreich im Verfassungsrang. Daran mangelt es also nicht. Was fehlt, ist der politische Wille, genug zu tun. Die Politik ist zu zögerlich, weil das natürlich bedeutet, dass es Einschränkungen und Veränderungen im Lebensstil geben wird.
Verantwortung für Klimaschutz
Apropos Schweizer Klimaseniorinnen. Klimaklagen nehmen weltweit zu. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung aus juristischer Sicht?
Griss: Wir erleben in vielen Bereichen eine fortschreitende Konstitutionalisierung. Die Menschenrechtskonvention wird so interpretiert, dass man für die verschiedensten Bedürfnisse der Menschen Grundrechte findet. Ich habe in meiner Zeit bei Gericht erlebt, dass wir auch im Zivilrecht oder im Verfahrensrecht immer mehr auf die Grundrechte Rücksicht genommen haben. Klimaschutz ist ein gutes Beispiel dafür. Aber es ist eine zweischneidige Entwicklung.
Zum Teil ist hier ein Abschieben der Verantwortung auf die Gerichte zu beobachten.
Inwiefern?
Griss: Diese Rechtsprechung bedeutet, dass die Gerichte die Aufgabe der demokratisch gewählten Organe, nämlich die Gestaltung unserer Zukunft, übernehmen. Tatsächlich muss aber die Politik dafür geradestehen, dass sie bestimmte Entscheidungen trifft, die für uns heute und auch in Zukunft wichtig sind. Zum Teil ist hier ein Abschieben der Verantwortung auf die Gerichte zu beobachten. Denn: Diese Fragen, wo wir uns als Gesellschaft darauf verständigen, was wir verändern wollen, wie wir unser Leben gestalten wollen, welche Einschränkungen wir bereit sind zu akzeptieren – sind originäre Aufgaben der Politik. Die Gerichte können hier nur einen Anstoß geben.
Klimaklagen: Symptom oder Korrektiv?
Sind Klimaklagen eher als Symptom einer Lücke oder als notwendiges Korrektiv in Sachen Klimapolitik zu betrachten?
Griss: Hätten wir eine zukunftsorientierte Politik, die bereit wäre, an Lösungen zu arbeiten, auch wenn sie im Moment auf Widerstand stoßen, auch wenn sie Wählerstimmen kosten, dann bräuchten wir diese Klimaklagen nicht.
Hinter uns die Sintflut, das ist buchstäblich die Haltung der gegenwärtigen Politik.
Schließlich haben wir bereits rechtliche Verpflichtungen, zum Beispiel das Pariser Klimaabkommen, den Green Deal und das europäische Klimagesetz. Wir wissen genau, wie viel CO2 wir pro Jahr einsparen müssen, wenn wir diese Ziele 2050 oder gar schon 2040 erreichen wollen. Wir wissen, wie viel Emissionen die einzelnen Sektoren verursachen, etwa der Verkehr, die Industrie oder die Gebäude. Österreich hat sich dazu verpflichtet, und wenn wir die Ziele nicht erreichen, werden hohe Strafzahlungen fällig. Zu sagen, wir zahlen einfach nicht, ist eine Argumentation, die eines denkenden Menschen unwürdig ist – und mit den Werten des Rechtsstaates unvereinbar.
Hinter uns die Sintflut, das ist buchstäblich die Haltung der gegenwärtigen Politik. Das ist für mich ein Ausdruck von Verantwortungslosigkeit, denn wir alle, vor allem aber die jungen Menschen werden die Leidtragenden sein.
AUF EINEN BLICK
Irmgard Griess, war von 2007 bis 2011 Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und die erste Frau in diesem Amt. Von 2017 bis zum 2019 war sie Abgeordnete zum Nationalrat. Die österreichische Juristin ist seit 2010 Ehrenmitglied der philosophisch-historischen Klasse der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW).
Veranstaltung:
Walter Berka-Lecture: Vortrag von Stephan Harbarth zum Thema „Klimawandel als Herausforderung für Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit“
Termin:
29. Jänner 2025, 18:00 Uhr
(Hinweis: Bei dieser Veranstaltung handelt es sich um die ursprünglich für Oktober 2024 geplante und nun nachgeholte Akademievorlesung.)
Ort:
Österreichische Akademie der Wissenschaften, Festsaal
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
1010 Wien


