Die Sozialverträglichkeitsbestimmung von gentechnischen Produkten

Risiken bezüglich der Gesundheits- und Umweltverträglichkeit müssen in allen Industrieländern vor der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen und dem Inverkehrbringen entsprechender Waren abgeschätzt werden, Methoden hierfür sind seit Jahren etabliert.

Nach dem österreichischen Gentechnikgesetz durften solche Waren darüber hinaus nicht zu einer "sozialen Unverträglichkeit" führen. Wege, um diese Bestimmung umzusetzen, waren zu untersuchen. Die österreichische Rechtsordnung ergab keine einschlägigen Hinweise, die vage Formulierung führte aber zu einem Spannungsverhältnis mit Grundrechten der Verfassung. Da auch keine Verfahrensvorschriften angegeben wurden, erschien die direkte Umsetzung der Bestimmung rechtlich problematisch. Die entsprechende EU-Richtlinie verbot zwar Prüfungen anderer Aspekte als des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht, allerdings wären Verbote auf dieser Grundlage als Handelshemmnis unzulässig.

Um die Inhalte der Sozialverträglichkeitsbestimmung zu konkretisieren, wurden mit "Akzeptanz", "Akzeptabilität" und "Partizipation" unterschiedliche Konzepte der Sozialverträglichkeit untersucht, ebenso wie deren Beziehung zur Risikodiskussion und zu diskursiven Konfliktlösungsstrategien unter Hinweis auf andere Felder der Technikregelung. Hierfür wurde u.a. ein Symposium zum Thema "Sozialverträgliche Technikgestaltung" an der ÖAW abgehalten. Verläßliche Daten über die Akzeptanz gentechnischer Anwendungen in Österreich lieferte eine repräsentative Umfrage mit dem Wortlaut der Eurobarometer-Umfrage von 1993. Neben ersten Erfahrungen mit dem norwegischen Gesetz, das ebenfalls "transscientifische" Kriterien für die Akzeptabilität enthielt, wurden drei Beispiele partizipationsorientierter Konfliktlösungsmethoden bei landwirtschaftlichen Anwendungen der Gentechnik aus Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden diskutiert. Schließlich wurden Möglichkeiten und Grenzen für die Stimulierung gesellschaftlicher Diskurse einerseits und für die amtliche Bestimmung sozialer Unverträglichkeit andererseits erörtert.

Laufzeit

12/1994 - 12/1995