Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Österreichische Akademie der Wissenschaften

Die komplexe Stadt: das Beispiel Wien

Präambel

Aus Anlass des 150-jährigen Bestehens der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) im Jahr 1997 gründete die Stadt Wien den Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die Österreichische Akademie der Wissenschaften. Der Generalsekretär des Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die ÖAW, Mag. Daniel Löcker, und der Präsident der ÖAW, Univ.- Prof. Dr. Heinz Faßmann, laden zu Projekteinreichungen an den Jubiläumsfonds ein.

Zielsetzung

Städte und urbane Räume sind komplexe Orte dauerhafter Veränderung. Bevölkerungs­verdichtung und Durchmischung von Lebensweisen und Kulturen, Wandel von Arbeitswelt und Technologie, Gentrifizierung, Migration, Klimakrise oder Mobilität sind nur Beispiele für die tiefgreifenden, vielschichtig verflochtenen Prozesse, die im Raum „Stadt“ zusammen­laufen. In Österreich und weltweit prägen sie die Lebensrealitäten von immer mehr Menschen. Wien ist Ballungsraum im Wachstum und Österreichs größte Stadt. An ihrem Beispiel zielt die Ausschreibung auf die Förderung von Forschung zu dieser Herausfor­derung der komplexen Stadt.

Förderwürdige Forschungsprojekte können sich insbesondere etwa mit diesen Themen befassen:

  • Städtische Infrastruktur (z. B. Verkehr, Transport, Kommunikation)
  • Geodaten und Visualisierung
  • Wasser/Soziohydrologie
  • Stadtplanung und -architektur (z. B. Stadtteiltransformation, ökologisches Bauen, Stadt der kurzen Wege)
  • Digitalisierung und digitale Transformation
  • Klimakrise
  • Nachhaltigkeit (z. B. alternative Energiekonzepte, Ressourcenschonung)
  • Resilienzforschung

Förderwürdig können weiters auch Forschungsvorhaben sein, die die Nutzung vorhandener Daten bezwecken oder als Zusatz zu bereits verfolgten Fragestellungen konzipiert werden.

Zielgruppe

Die Ausschreibung wendet sich an Wissenschaftler:innen, die eine naturwissenschaftliche Forschungsperspektive einnehmen. Die trans- oder interdisziplinäre Einbeziehung von Technik-, Umwelt-, Sozial- oder etwa Geisteswissenschaften ist möglich und wünschenswert.

Dauer der Förderung

  • 1 Jahr

Höhe der Förderung

Für jedes der Projekte ist ein Budgetrahmen von bis zu EUR 90.000,- vorgesehen. Insgesamt stehen EUR 250.000,- zur Verfügung. Folgende direkte Kosten können beantragt werden:

  • Personalkosten (wenn beantragt, auch für die Projektleitung). Zur Berechnung der Personalkostensätze ist der an der Forschungsstätte gültige Kollektivvertrag zu verwenden. Falls ein solcher nicht existiert, sind die Kostensätze des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zu verwenden.
  • Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Sonstige Kosten (z. B. Nutzungsentgelte für Infrastrukturen, Reisekosten)
  • Overheads werden nicht bezahlt.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Das Projekt muss an einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
  • Eine Forschungsstätte kann mehrere Anträge unterstützen.
  • Antragstellende müssen einen akademischen Abschluss besitzen.
  • Antragstellende können jeweils nur einen Antrag einreichen.
  • Mehrere Antragstellende können gemeinsam einen Antrag einreichen. Die antragstellenden Personen (applicants) bilden zusammen die Projektleitung (principal investigators). Eine der antragstellenden Personen tritt als Koordinator/in des Antrags (des Projektes) auf. Bei der Zusammensetzung der einreichenden Gruppe sollte auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet werden.
  • Die Antragstellenden sind bereit, aktiv an der öffentlichen Darstellung des Programms mitzuwirken und an den diesbezüglichen Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.

Antragstellung

Die Anträge sind bis längstens 15. Mai 2023 an folgende E-Mailadresse zu richten: programmmanagement(at)oeaw.ac.at.

Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache durch Übermittlung folgender Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Bezeichnung: Projektakronym_Proposal),
  • vollständig ausgefülltes Budgetformblatt (Bezeichnung: Projektakronym_Costs),
  • Gantt Diagramm (Bezeichnung: Projektakronym_Workplan)

Unterlagen aller beteiligten Antragsteller:innen, bestehend aus CV, Publikationsliste und unterzeichneter Einverständniserklärung der Forschungsstätte (1 Datei pro Antragsteller:in, Bezeichnung: Projektakronym_(Nr.)_Name Antragsteller:in).

Downloads

Ablauf des Verfahrens

Start der Ausschreibung: Februar 2023

  • Alle Einreichungen, die die notwendigen formalen Antragsvoraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Antragstellung) erfüllen, werden einer unabhängigen internationalen Jury vorgelegt.
  • Die Jury trifft auf Basis ihrer Expertise und gegebenenfalls der weiteren Einholung von Fachgutachten eine Vergabeempfehlung.
  • Die Vergabeentscheidung durch das Kuratorium des Jubiläumsfonds wird voraussichtlich im 4. Quartal 2023 getroffen. Die Antragsteller:innen werden umgehend informiert.

Datenschutz und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis:

Die Antragsteller:innen nehmen mit ihrer Beteiligung an der Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Gutachter:innen weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung (siehe auch Datenschutzinformation der ÖAW).

Die ÖAW ist den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verpflichtet. Alle Anträge werden unter Verwendung der Software Similarity (Turnitin) auf Plagiate überprüft. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben den sofortigen Ausschluss des Antrages zur Folge.

Modalitäten der Förderung (Auszug)

  • Die ausgewählten Projekte müssen spätestens 4 Monate nach Übermittlung des Bewilligungsschreibens starten und haben eine Laufzeit von 12 Monaten. Mit den Projektleiter:innen wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit ist in begründeten Fällen für einen Zeitraum von max. 6 Monaten möglich.
  • Änderungen des Projektplans und der Projektleitung sind zustimmungspflichtig.
  • Nach Abschluss des Projektes ist ein umfassender Projektendbericht inklusive Abrechnung der verwendeten Fördermittel vorzulegen.

Kontakt

Österreichische Akademie der Wissenschaften
Abteilung Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme
Dr. Alexander Nagler
E-Mail: programmmanagement(at)oeaw.ac.at
Tel.: +43-1-515-81-1272; -1270