Die Österreichische Akademie der Wissenschaften schreibt ein neues Digital-Humanities-Programm aus. Ziel dieses von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung finanzierten Programms ist die Fortsetzung und Intensivierung des Ausbaus der Digital Humanities in Österreich. Das Programm richtet sich primär an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Rahmen von Kooperationsprojekten digitale Methoden anwenden und weiterentwickeln wollen.
Einreichfrist 15. Mai 2018, 12 Uhr MEZ
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Gruppen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Österreich, die noch am Beginn ihrer Karriere stehen. Ein Antrag soll von zumindest zwei Proponentinnen und Proponenten, die aus unterschiedlichen Disziplinen kommen, eingebracht werden. Partnerschaften zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Kulturerbeeinrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern von Forschungsstätten außerhalb der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften sind ausdrücklich erwünscht.
Zielsetzung
Das Programm soll die Rahmenbedingungen für datengestützte und -getriebene Forschung in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) weiter verbessern, indem es
Voraussetzungen für die Antragstellung
Dauer der Förderung
Höhe der Förderung
Für jedes der Projekte ist ein Budgetrahmen zwischen min. EUR 150.000,- und max. EUR 220.000,- vorgesehen. Es werden bis zu 15 Projekte anvisiert. Der Förderbetrag soll Overheadkosten in Höhe von 10 % der direkten Projektkosten enthalten. Folgende direkte Kosten können beantragt werden:
Verfahrensablauf
Die Antragsteller/innen nehmen mit ihrer Einreichung bei dieser Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Jurymitglieder und Gutachter/innen weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung.
Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind eingeladen, Projekte mit geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Fragestellungen zu entwickeln, in denen zeitgemäße Paradigmen wie Open Innovation und die weite Palette an Digital-Humanities-Methoden zur Anwendung kommen und bestehende Infrastrukturen und existierende digitale Daten und Tools genutzt werden. Besonders erwünscht sind auch Anträge, die dem Bewusstsein um die soziale Komponente der digitalen Forschungsparadigmen Rechnung tragen und die Verbindung von Wissenschaft und Gesellschaft (auch im Sinne von Citizen Science) sowie die sich gerade durch die zunehmende Digitalisierung schnell verändernde Rolle der Forschung in der Gesellschaft berücksichtigen.
Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache durch Übermittlung von 4 Dateien (keine geschützten oder gescannten elektronischen Dokumente):
Bezeichnung der elektronischen Dokumente:
Nach Einreichung des Short Proposals sind keine Änderungen bei den Proponent/inn/en und den beteiligten Forschungsstätten mehr möglich.
Einreichfrist
Die Anträge sind bis 15. Mai 2018, 12 Uhr MEZ, an folgende Adresse zu richten: programmmanagement(at)oeaw.ac.at
Inhaltliche Anforderungen
Die Vollanträge müssen mit dem Short Proposal vereinbar sein (siehe Antragstellung für Stufe 1 des Auswahlverfahrens) und insbesondere folgende Konkretisierungen aufweisen:
Die Antragsteller müssen bereit sein, sich während der Projektlaufzeit im Kontext der Infrastrukturprojekte CLARIN-ERIC und DARIAH-EU zu verorten und gemeinsam mit CLARIAH-AT im Rahmen der geförderten Projekte auf österreichische In-kind-Kontributionen (Daten, Workflows, Best Practices) hinzuarbeiten.
Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache durch Übermittlung von 3 Dateien per E-Mail durch den Koordinator/die Koordinatorin an programmmanagement(at)oeaw.ac.at (keine geschützten oder gescannten elektronischen Dokumente):
Bezeichnung der elektronischen Dokumente:
Einreichfrist
Die Anträge sind bis 1. Oktober 2018, 12 Uhr MEZ, an folgende Adresse zu richten: programmmanagement(at)oeaw.ac.at
Dr. Alexander Nagler
Österreichische Akademie der Wissenschaften, Abteilung für Sonderprogramme
programmmanagement(at)oeaw.ac.at
T +43-1-515-81-1272
Nein. Die Antragsteller/innen müssen nicht zwingend an verschiedenen Forschungsstätten angesiedelt sein, wohl aber verschiedene Fachdisziplinen repräsentieren. D. h., es ist möglich, dass ein interdisziplinärer Antrag von (mindestens zwei) Antragsteller/innen aus einer Forschungsstätte eingereicht wird, sofern unterschiedliche 6-Steller zur Anwendung kommen.
Für die formale Prüfung der Interdisziplinarität der Projekteinreichungen orientieren wir uns an der 6-stelligen Systematik der Arbeitsgebiete der „Österreichischen Systematik der Wissenschaftszweige“: Die Antragsteller/innen sind gebeten, anhand dieser Systematik die auf sie zutreffenden 6-Steller im Antragsformular einzutragen.
Es zählen die 8 Jahre nach Doktorat bzw. alle akademische Abschlüsse davor (etwa Magister/Magistra, Master, Diplom, Bachelor). In diesem Sinne kein akademischer Abschluss ist bspw. eine Habilitation.
Berücksichtigt werden nachgewiesene Kindererziehungszeiten bis zu drei Jahre für jedes betreute Kind, Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten, Pflegezeiten, längere schwere Krankheiten, die zu einer Karriereunterbrechung geführt haben.