go!digital Next Generation

Neuer Call

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften schreibt ein neues Digital-Humanities-Programm aus. Ziel dieses von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung finanzierten Programms ist die Fortsetzung und Intensivierung des Ausbaus der Digital Humanities in Österreich. Das Programm richtet sich primär an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im Rahmen von Kooperationsprojekten digitale Methoden anwenden und weiterentwickeln wollen.

Einreichfrist 15. Mai 2018, 12 Uhr  MEZ


Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Gruppen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Österreich, die noch am Beginn ihrer Karriere stehen. Ein Antrag soll von zumindest zwei Proponentinnen und Proponenten, die aus unterschiedlichen Disziplinen kommen, eingebracht werden. Partnerschaften zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Kulturerbeeinrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern von Forschungsstätten außerhalb der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften sind ausdrücklich erwünscht.


Zielsetzung
Das Programm soll die Rahmenbedingungen für datengestützte und -getriebene Forschung in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften (GSK) weiter verbessern, indem es

  • die Nutzung bestehender Infrastrukturen und existierender digitaler Daten und Tools intensiviert,
  • die Rolle der GSK in der Gesellschaft ins Zentrum des Interesses stellt,
  • kooperative Ansätze fördert,
  • jungen Forschenden Möglichkeiten bietet, wissenschaftlich innovative Fragestellungen mit innovativen digitalen Methoden zu verbinden,
  • auf mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Forschung hinarbeitet,
  • relevante Diskurse innerhalb der forschenden Community fördert und
  • auf die FAIR-Prinzipien als Grundlage für zeitgemäßes Datenmanagement baut.

Voraussetzungen für die Antragstellung

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Wissenschaftsdisziplinen bis max. 8 Jahre nach letztem akademischen Abschluss (gerechnet vom Datum der Ausstellung der Urkunde bis 1. Jänner 2018; die Urkunden aller Proponent/inn/en sind dem Antrag in Kopie beizulegen).
  • Einreichung als Gruppe von zumindest 2 Wissenschaftler/innen und ein annähernd ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei den Antragsteller/inne/n eines Antrags. Der Anteil an Wissenschaftlerinnen bei der Gruppe muss zumindest 50 % betragen. Bei ungerader Zahl müssen mehr Wissenschaftlerinnen vertreten sein.
  • Eine Wissenschaftlerin/ein Wissenschaftler tritt als Koordinator/in des Antrags auf.
  • Jede Wissenschaftlerin/jeder Wissenschaftler darf sich nur an einem Antrag beteiligen.
  • Die Antragsteller/innen sind bereit, aktiv an der öffentlichen Darstellung des Programms mitzuwirken und an den Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.
  • Das Projekt muss an einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
  • Die Zustimmung der Vertretung der beteiligten Forschungsstätten ist dem Antrag beizulegen.
  • Eine Forschungsstätte kann mehrere Anträge unterstützen.

Dauer der Förderung

  • Maximal 2 Jahre

Höhe der Förderung

Für jedes der Projekte ist ein Budgetrahmen zwischen min. EUR 150.000,- und max. EUR 220.000,- vorgesehen. Es werden bis zu 15 Projekte anvisiert. Der Förderbetrag soll Overheadkosten in Höhe von 10 % der direkten Projektkosten enthalten. Folgende direkte Kosten können beantragt werden:

  • Personalkosten
  • Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Reisekosten
  • Sonstige Kosten
    (Kosten, die den Personal-, Verbrauchsmaterial- und Reisekosten nicht zugeordnet werden können, wie zum Beispiel Kostenersatz für die Benutzung von Forschungsinfrastruktur; Angebote sind beizulegen)
  • Werkverträge

Verfahrensablauf

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular „Short Proposal“ (Vorhabensbeschreibung), CVs, Publikationslisten und Einverständniserklärungen inkl. Beilagen sind vom Koordinator/von der Koordinatorin bis 15. Mai 2018 per E-Mail an programmmanagement(at)oeaw.ac.at einzureichen (Stufe 1 des Auswahlverfahrens).
  • Alle Einreichungen, die die notwendigen formalen Antragsvoraussetzungen (siehe Voraussetzungen für die Antragstellung) erfüllen, werden einer unabhängigen internationalen Jury vorgelegt. Die Jury lädt im Sinne der Zielsetzung des Programms und auf Basis von wissenschaftlicher Exzellenz und Originalität des Forschungsvorhabens ausgewählte Projektleiter/innen ein, Vollanträge einzureichen. In dieser Phase werden keine Fachgutachten eingeholt. Nicht erfolgreiche Antragsteller/innen werden umgehend über die Ablehnung informiert.
  • Vollanträge sind bis 1. Oktober 2018 per E-Mail einzureichen (Stufe 2 des Auswahlverfahrens). Fachgutachten können eingeholt werden.
  • Im Herbst 2018 finden öffentliche Hearings aller zur Einreichung von Vollanträgen eingeladenen Projektgruppen statt.
  • Die Vergabeentscheidung durch die unabhängige internationale Jury wird voraussichtlich im Dezember 2018 per Email bekannt gegeben.
  • Die ausgewählten Projekte sollen spätestens am 1. Juni 2019 starten und haben eine Projektlaufzeit von max. 24 Monaten.

Die Antragsteller/innen nehmen mit ihrer Einreichung bei dieser Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Jurymitglieder und Gutachter/innen weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung.


Antragstellung für Stufe 1 des Auswahlverfahrens

Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind eingeladen, Projekte mit geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Fragestellungen zu entwickeln, in denen zeitgemäße Paradigmen wie Open Innovation und die weite Palette an Digital-Humanities-Methoden zur Anwendung kommen und bestehende Infrastrukturen und existierende digitale Daten und Tools genutzt werden. Besonders erwünscht sind auch Anträge, die dem Bewusstsein um die soziale Komponente der digitalen Forschungsparadigmen Rechnung tragen und die Verbindung von Wissenschaft und Gesellschaft (auch im Sinne von Citizen Science) sowie die sich gerade durch die zunehmende Digitalisierung schnell verändernde Rolle der Forschung in der Gesellschaft berücksichtigen.

Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache durch Übermittlung von 4 Dateien (keine geschützten oder gescannten elektronischen Dokumente):

Bezeichnung der elektronischen Dokumente:

  • Short Proposal_(Projektkurztitel/Akronym).pdf
  • CVs_( Projektkurztitel/Akronym).zip
  • Publications_( Projektkurztitel/Akronym).zip
  • Signatures_( Projektkurztitel/Akronym).zip

Nach Einreichung des Short Proposals sind keine Änderungen bei den Proponent/inn/en und den beteiligten Forschungsstätten mehr möglich.


Einreichfrist

Die Anträge sind bis 15. Mai 2018, 12 Uhr  MEZ, an folgende Adresse zu richten: programmmanagement(at)oeaw.ac.at 


Antragstellung für Stufe 2 des Auswahlverfahrens
(= Vollantragstellung, nur nach Jury-Einladung)

Inhaltliche Anforderungen

Die Vollanträge müssen mit dem Short Proposal vereinbar sein (siehe Antragstellung für Stufe  1 des Auswahlverfahrens) und insbesondere folgende Konkretisierungen aufweisen:

  • Umfang und Art der zu digitalisierenden Quellen respektive der geplanten Verfügbarmachung digitaler Materialien zur wissenschaftlichen Nutzung,
  • Beschreibung der Nutzung bestehender Infrastrukturen und existierender digitaler Daten und Tools,
  • Spezifische Methoden, die bei der Durchführung der Projekte zur Anwendung kommen. Die in der jeweiligen Disziplin geltenden Best Practises sind zu berücksichtigen und die international anerkannten Standards, wie beispielsweise TEI (Text Encoding Initiative), RDF (Resource Description Framework), SKOS (Simple Knowledge Organization System), DC (Dublin Core), CMDI (Component Metadata Infrastructure), SDI (Spatial Data Infrastructures) u. a., deren Einsatz geplant ist, sind anzuführen.
  • Detaillierte Informationen zu den geplanten Workflows, den angewandten Tools und den idealiter gemeinschaftlich genutzten Infrastrukturen (Scanner, Storage, Repositorium …),
  • Auskunft über die Art der Metadaten, mit denen die im Rahmen der Projekte erzeugten digitalen Ressourcen versehen werden,
  • Zeitpunkt der freien Verfügbarmachung der Daten,
  • Bekanntmachung der Repositorien für die Datenarchivierung (siehe u. a.: https://www.re3data.org ),
  • Sicherung der Zitierfähigkeit der Daten (siehe u. a.: https://www.force11.org/datacitation),
  • Klare Angaben hinsichtlich der geplanten möglichst restriktionsfreien Bereitstellung der Ressourcen für die Nachnutzung durch die nationale und internationale Forschungsgemeinschaft (siehe u. a.: http://www.dcc.ac.uk/sites/default/files/documents/publications/reports/guides/How_To_License_Research_Data.pdf). Es sind Strategien zur Sicherstellung der langfristigen Verfügbarkeit der Daten zu formulieren. Des Weiteren sind Angaben zur geplanten Lizensierung (vorzugsweise Creative Commons oder ähnliche freie Lizenzmodelle) und zu den Modalitäten der digitalen Publikation zu machen. Die Daten müssen spätestens bei Abgabe des Abschlussberichts zur Verfügung stehen.
  • Im Hinblick auf die im Projekt generierten Forschungsdaten sind grundsätzlich die FAIR-Prinzipien anzuwenden. Die oben genannten erforderlichen Antragsinhalte müssen Eingang in einen Datenmanagementplan finden mit:
    • Behandlung der Forschungsdaten während und nach der Projektlaufzeit
    • Beschreibung der gesammelten, verarbeiteten oder entwickelten Daten
    • Beschreibung der angewandten Methodik und Standards
    • Ausmaß und Art der Bereitstellung von Daten
    • Datensicherungsmaßnahmen (während des Projekts und danach)

Die Antragsteller müssen bereit sein, sich während der Projektlaufzeit im Kontext der Infrastrukturprojekte CLARIN-ERIC und DARIAH-EU zu verorten und gemeinsam mit CLARIAH-AT im Rahmen der geförderten Projekte auf österreichische In-kind-Kontributionen (Daten, Workflows, Best Practices) hinzuarbeiten.

Die Antragstellung erfolgt in englischer Sprache durch Übermittlung von 3 Dateien per E-Mail durch den Koordinator/die Koordinatorin an programmmanagement(at)oeaw.ac.at (keine geschützten oder gescannten elektronischen Dokumente):

  • Vollantrag bestehend aus:
    • Projektbeschreibung (Short Proposal, inhaltlich konkretisiert)
    • Datenmanagementplan
  • Aufstellung der beantragten Kosten gemäß Template
  • 1-seitige Zusammenfassung für die Öffentlichkeitsarbeit der ÖAW mit Titel des Projekts und Beschreibung in für Laien verständlicher Sprache.

Bezeichnung der elektronischen Dokumente:

  • Proposal_(Projektkurztitel/Akronym).pdf
  • Costs_(Projektkurztitel/Akronym).pdf
  • Summary_(Projektkurztitel/Akronym).pdf

Einreichfrist

Die Anträge sind bis 1. Oktober 2018, 12 Uhr  MEZ, an folgende Adresse zu richten: programmmanagement(at)oeaw.ac.at 

Kontakt

Dr. Alexander Nagler
Österreichische Akademie der Wissenschaften, Abteilung für Sonderprogramme
programmmanagement(at)oeaw.ac.at
T +43-1-515-81-1272

Frequently Asked Questions