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Krise der Verfassungsgerichtsbarkeit – Was können wir tun?

Andreas Voßkuhle, Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts a.D erörtert bei einer Walter Berka-Lectures an der ÖAW Möglichkeiten zur Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Donnerstag 13.11.2025 06:11 Uhr
© Sascha Rheker

Mit der Renaissance eines politischen Autoritarismus geht die weltweite Entmachtung der Verfassungsgerichte einher.  Den Anfang machten Russland und die Türkei, es folgten Ungarn und Polen und mittlerweile stehen auch z.B. die Verfassungsgerichte in Brasilien, Bulgarien, Israel, Rumänien und Spanien unter Druck.

Diesen Befund nimmt Andreas Voßkuhle, Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts a.D, zum Anlass, um über Möglichkeiten zur Stärkung der Resilienz von Verfassungsgerichten nachzudenken. Im Rahmen einer Walter Berka-Lecture an der ÖAW mit dem Titel "Krise der Verfassungsgerichtsbarkeit – Was können wir tun" entwickelt er Perspektiven ausgehend von einer strukturellen Analyse bestehender Entmachtungsstrategien.

Walter Berka-Lectures an der ÖAW greifen als Teil der "Akademievorlesungen" aktuelle Fragen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften auf. Mit den Akademievorlesungen will die ÖAW die interessierte Öffentlichkeit auf neueste Forschungsergebnisse aufmerksam machen und das Bewusstsein für aktuelle wissenschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen sensibilisieren.

Einladung

Anmeldung

Informationen

 

Termin:
13. November 2025, 18:00 Uhr

Ort:
Österreichische Akademie der Wissenschaften, Festsaal
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
1010 Wien

Kontakt für Fragen, Anregungen, Feedback:
Andrea Windegger, BA MA 
T: +43 1 51581-1208
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Strategie und Organisationsentwicklung