Bitte richten Sie Ihre Anfrage an [email protected]

Neuanstellung

Ein Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn ein:e Arbeitnehmer:in seine/ihre Arbeitskraft für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellt und dabei unter der Leitung des Arbeitgebers (oder dessen Stellvertreters) in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit tätig ist. Arbeitnehmer:innen sind im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zeitlich und örtlich gebunden, sie sind auch verpflichtet, den Weisungen ihres Arbeitgebers Folge zu leisten. Sie sind in die Betriebsorganisation eingegliedert. Die Arbeitsmittel werden vollständig vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

Die wesentliche Verpflichtung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers aus einem Arbeitsvertrag besteht darin, die vereinbarten Arbeitsleistungen am richtigen Ort, zur richtigen Zeit und im vereinbarten Ausmaß zu erbringen.

Bitte senden Sie 6 Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn folgende Unterlagen an oeai-personal(at)oeaw.ac.at:

  • Neuanstellungsformular (ausgefüllt, Word-Dok.)
  • Neuanstellungsunterlagen laut Liste (PDF, einzeln gescannt)

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass Personen aus Drittstaaten schon im Vorhinein bei der Behörde MA35 die Rot-weiß-rot Karte bzw. eine Arbeits-/Aufenthaltsbestätigung beantragen müssen. Es ist empfohlen, den Antrag früh zu starten, um etwaigen Wartezeiten vorzubeugen.

Für die Anschaffung eines Notebooks, Zugriff auf Laufwerke etc. wenden Sie bitte direkt an oeai-edv(at)oeaw.ac.at

 

Neuanstellungsformular deutsch  

Liste der erforderlichen Neuanstellungsunterlagen deutsch

Liste der erforderlichen Neuanstellungsunterlagen englisch 

Antrag Bekanntgabe Kontodaten

Änderungen von Arbeitsverträgen

Bitte informieren Sie uns 6 Wochen vor der geplanten Änderung eines Arbeitsvertrages. Dazu zählen die Verlängerung des Arbeitsvertrags, Änderungen der Tätigkeit, Anpassungen des Beschäftigungsausmaßes etc.

Arbeitsvertrag kurz

Der »Arbeitsvertrag kurz« bezieht sich auf befristete Arbeitsverhältnisse mit einer maximalen Vertragsdauer von einem Monat. Eine Verlängerung des Arbeitsvertrages „kurz“ ist leider aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Bitte senden Sie uns 4 Wochen vor geplantem Beginn folgende Unterlagen an oeai-personal(at)oeaw.ac.at:

  • Arbeitsvertrag kurz (ausgefüllt, Word-Dok.)
  • Liste der erforderlichen Neuanstellungsunterlagen
  • Antrag Bekanntgabe Kontodaten

 

Arbeitsvertrag kurz

Liste der erforderlichen Neuanstellungsunterlagen

Antrag Bekanntgabe Kontodaten

Freier Dienstvertrag

Ein freier Dienstvertrag liegt vor, wenn sich eine natürliche Person für gewisse Zeit verpflichtet, einer anderen Person ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und Dienstleistungen zu erbringen. Dabei gelten die nachfolgenden Voraussetzungen:

  • Die freie Dienstnehmer:in ist nicht in die Organisation des Dienstgebers eingegliedert. Das bedeutet, sie untersteht keiner Führungskraft und hat sich nicht an die organisatorischen Abläufe im Betrieb zu halten.
  • Die freie Dienstnehmer:in ist von dieser Organisation auch persönlich nicht abhängig. Das bedeutet: die freie Dienstnehmer:in ist völlig weisungsungebunden hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort oder Verhalten bei der Arbeit.
  • Es besteht keine persönliche Arbeitspflicht, die freie Dienstnehmer:in kann sich auch vertreten lassen oder die Übernahme der Tätigkeit überhaupt ablehnen.

Bitte senden Sie uns 5 Wochen vor geplantem Beginn folgende Unterlagen an oeai-personal(at)oeaw.ac.at

  • Formular Freier Dienstvertrag (ausgefüllt, Word-Dok.)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldebestätigung
  • Antrag Bekanntgabe Kontodaten

 

Formular Freier Dienstvertrag Inland

Formular Freier Dienstvertrag Ausland

Antrag Bekanntgabe Kontodaten

Gastforscher:invertrag

Gastforscher:innenverträge dienen dem Austausch von Kenntnissen und Fähigkeiten im Zuge der eigenen Forschung, wobei die Infrastruktur und die Kontakte der ÖAW zur Verfügung gestellt werden können.

HINWEIS: der Gastforscherinnenvertrag dient nicht zur Fertigstellung von Projekten und sollte nicht unmittelbar nach einer Anstellung zur ÖAW abgeschlossen werden.

Bitte senden Sie uns 4 Wochen vor geplantem Beginn folgende Unterlagen an oeai-personal(at)oeaw.ac.at:

  • Formular Gastforscher:invertrag (ausgefüllt, Word-Dok.)
  • Reisepass oder Personalausweis (PDF)
  • Studienbestätigung (nur Studierende)

Bei Drittstaatsangehörigen ersuchen wir zusätzlich um eine Kopie eines gültigen Aufenthaltstitels. Bei einem Visum C/D ist zwingend der Zusatz ‚Erwerb‘ erforderlich. Bitte um Information, ob eine Freischaltung eines ÖAW-Accounts mit Zugriff auf VPN, WLAN und Exchange benötigt wird.

Gastforscher:innenverträge können für maximal 360 Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung setzen Sie sich mindestens 2 Wochen vor Ablauf des Vertrages mit uns in Verbindung.

Für den Zugriff auf Laufwerke etc. wenden Sie sich direkt an oeai-edv(at)oeaw.ac.at.

 

Formular Gastforscher:invertrag

 

Merkblatt Datenschutz und Vertraulichkeitserklärung      [dt]      [en]

Praktikum

siehe Neuanstellung

Volontariat

Volontär:innen betätigen sich im eigenen Interesse lediglich kurzfristig zu Weiterbildungszwecken in einem Betrieb, ohne dass dies von der Schule als Praktikum gefordert wird. Es besteht kein Arbeitsverhältnis. Die Initiative zur Beschäftigung geht in der Regel von der Volontär:in aus.

Das Volontariat ist vom Ausbildungszweck bestimmt. Die Aufgaben, die während des Volontariats übernommen werden, stehen daher in Zusammenhang mit der theoretischen Ausbildung und erweitern die bereits erworbenen Fachkenntnisse. Wesentlich ist, dass der im Interesse des Beschäftigten gelegene Lernzweck im Vordergrund steht, nicht aber der Vorteil der ÖAW. Volontariate dienen rein dem Ausbildungsinteresse der Volontär:innen. Dafür gebührt kein Entgelt.

Die Voluntär:in ist gegenüber dem Unternehmen ungebunden. Es sind keine Arbeitsverpflichtungen gegeben. Die Voluntär:in darf seine jeweilige Beschäftigung frei wählen und es ist keine Einordnung in den Betrieb (keine Weisungsgebundenheit, keine Arbeitgeberkontrolle) vorhanden. Die Gestaltung der Arbeitszeiten ist frei. Volontariate sind nur kurzfristig bis zu 3 bzw. maximal 6 Monate abzuschließen.

Bitte senden Sie uns 6 Wochen vor geplantem Beginn folgende Unterlagen an oeai-personal(at)oeaw.ac.at:

  • Formular Volontariatsvereinbarung (ausgefüllt, Word-Dok.)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Studienbestätigung
  • Formular Unfallversicherung (nicht erforderlich bei einem „ordentlichen Studium“ sowie bei einem Studium im EU-Ausland, unabhängig ob es sich um ein ordentliches oder außerordentliches Studium handelt)

 

Formular Volontariatsvereinbarung

Merkblatt Datenschutz und Vertraulichkeitserklärung      [dt]      [en]

Formular AUVA zur Unfallversicherung

 

Gehaltsverrechnung

Informationen zur Gehaltsverrechnung finden Sie hier

Zeiterfassung

Informationen zur Zeiterfassung finden Sie hier