Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich eine Person (= Auftragnehmer:in) gegen Entgelt verpflichtet, für eine andere Person (= Auftraggeber:in) ein genau definiertes Werk herzustellen.

Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung eines Werkvertrags führt zu einer Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz. Das Vertragsverhältnis endet dabei automatisch mit Erbringung der Leistung.

Die Auszahlung des Werkvertrags erfolgt nach Übermittlung einer Honorarnote an oeai-finanzen(at)oeaw.ac.at.

Bitte senden Sie uns mindestens 4 Wochen vor geplantem Beginn folgende Unterlagen an oeai-personal(at)oeaw.ac.at

  • Formular Werkvertrag (ausgefüllt, Word-Dok.)
  • Eigenerklärung (unterzeichnet, PDF)
  • Merkblatt Datenschutz und Vertraulichkeitserklärung (unterzeichnet, PDF)
  • Lieferantenstammblatt (unterzeichnet, PDF)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • GSVG/FSVG-Bestätigung, nicht älter als 2 Monate (nur bei inländischen Werkunternehmer:innen)

 

Formular Werkvertrag unter EUR 5000

Formular Werkvertrag über EUR 5000

Honorarnote Vorlage

 

Eigenerklärung      [dt]      [en]

Merkblatt Datenschutz und Vertraulichkeitserklärung bis EUR 5000      [dt]      [en]

Merkblatt Datenschutz und Vertraulichkeitserklärung über EUR 5000      [dt]     [en]

Lieferantenstammblatt      [dt]      [en]

 

Die Eigenerklärung und das Merkblatt Datenschutz & Vertraulichkeitserklärung sind ein Jahr gültig. Das Lieferantenstammblatt ist einmalig auszufüllen und zu unterzeichnen.