17.03.2017

Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Welche Formen der Korruption es in den Wissenschaften gibt und wie man dagegen vorgehen kann, darüber wurde bei einer öffentlichen Gesamtsitzung der ÖAW diskutiert.

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Darf man Wissenschaftler/innen sein uneingeschränktes Vertrauen schenken? Sind nicht auch sie nur Menschen, die gelegentlich ihren persönlichen Vorteil suchen – und damit selbst anfällig für Korruption sind? Es sind fundamentale Fragen wie diese, findet der Professor für Geschichte der Institutionen und ehemalige Rektor der Universität Basel Antonio Loprieno, die eine intensive Auseinandersetzung mit Korruption in den Wissenschaften erfordern. Im Rahmen der öffentlichen Gesamtsitzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) am 10. März 2017 lotete der Vorsitzende des Österreichischen Wissenschaftsrats gemeinsam mit Kriminologin und ÖAW-Mitglied Susanne Reindl-Krauskopf und dem Vorsitzenden der Kommission für Wissenschaftsethik der ÖAW, Helmut Denk, aus, wie man sich dem Problemfeld Korruption in den Wissenschaften sowohl theoretisch wie praktisch nähern kann.

„Obwohl in Westeuropa die Geschichte der Korruption als eine Einbahnstraße in Richtung weniger Korruption angesehen wird, ist die Realität historisch komplexer“, stellte Loprieno in der Diskussion mit den Mitgliedern der Akademie zunächst fest. Man müsse daher, zeigte sich der Wissenschaftler überzeugt, die Entwicklung von Korruption in der Gesellschaft als Pendelbewegung zwischen zwei Polen begreifen: Während auf der einen Seite die Kultur der Patronage, der Einhaltung familiärer, an der Tradition orientierter Strukturen stehe, sei demgegenüber die Kultur des Gemeinwohls mit all ihren Regeln und festen Konventionen des Zusammenlebens zu sehen. Beide idealtypisch konstruierten Formen kennen, wie Loprieno ausführte, ihre spezifischen Formen, aber auch Anfälligkeiten für Korruption.

Karrieremodelle mit Vor- und Nachteilen

Umgemünzt auf die Wissenschaften ließen sich diese Kulturen in divergierenden Modellen einer wissenschaftlichen Karriere wiederfinden. Einerseits existiere eine traditionelle Kultur der Patronage, die auf persönlichen Bindungen und Abhängigkeiten fuße und sich beispielsweise in Form einer Mentorenschaft zwischen Nachwuchsforscher/innen und etablierten Wissenschaftler/innen äußere. Korrumpierbar sei dieses System, wenn es zu einem Vertrauensverlust kommt, etwa durch den Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses durch den Mentor.

In der auf Evidenz und Nachprüfbarkeit orientierten Kultur des Gemeinwohls hingegen werde, wie Loprieno betonte, größter Wert auf ethische Standards gelegt. Jeder einzelne Forschende trage hier mit der Einhaltung dieser Regeln die Verantwortung für die Stabilität und Glaubwürdigkeit des Systems. Was dieses Modell allerdings kaum weniger anfällig für Korruption mache: So können sich Forscher/innen im Kampf um die wissenschaftliche Karriere Wettbewerbsvorteile durch illegitime Handlungen wie beispielsweise Plagiate oder das Vortäuschen falscher Evidenz verschaffen.

Juristische Möglichkeiten

Wie also kann man angesichts dieser verzahnten Modelle, die sich teilweise widersprechen, vielfach aber auch überlagern, der wissenschaftlichen Korruption Herr werden? Susanne Reindl-Krauskopf, Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien, wies dazu auf juristische Instrumente hin.

Da das Strafrecht Korruption primär unter dem Gesichtspunkt des Kaufs und Verkaufs von Amtsgeschäften mit dem Zweck der Erlangung eines persönlichen Vorteils erfasst, bestehen Möglichkeiten juristischer Handhabe bei Korruptionsverdacht unter anderem darin, dass Wissenschaftler/innen einer öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtung als Amtsträger betrachtet werden, die mit ihrer Forschung Amtsgeschäfte verrichten. Reindl-Krauskopf brachte dazu ein Beispiel: Ein Universitätsprofessor, der sich ein Empfehlungsschreiben mit der Nennung als Mitautor einer Publikation – ohne jegliche Beteiligung – abgelten ließ, verschaffte sich somit durch sein Amtsgeschäft Vorteile – und machte sich folglich strafbar. In ähnlicher Weise biete das Strafrecht, wie Reindl-Krauskopf betonte, durchaus auch Handhabe etwa in Fragen der Unvereinbarkeit bei Auftragsforschungen oder dem Vortäuschen falscher, erfundener Daten.

Ungeachtet aller juristischen Instrumente sieht Reindl-Krauskopf die besten Chancen auf eine wirksame Bekämpfung von wissenschaftlicher Korruption freilich in der Scientific Community selbst: „Wissenschaft verliert ihre Glaubwürdigkeit und Integrität durch jeden einzelnen korrupten Wissenschaftler. Ganz egal, ob er nun strafbar ist, oder bloß unmoralisch gehandelt hat.“

Dieser Verantwortung stellt sich etwa die ÖAW unter anderem mit der im Jahr 2010 eingesetzten Kommission für Wissenschaftsethik, wie deren Vorsitzender und ÖAW-Altpräsident Helmut Denk deutlich machte. Schließlich, so ein Resümee der Teilnehmer/innen der Podiumsdiskussion, steht und fällt das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft mit der Glaubwürdigkeit ihrer Wissenschaftler/innen – und ihrer Forschungsarbeiten.