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Von etwa drei Millionen „deutschen“ Bürgern der ehemaligen Tschechoslowakei, die zu Kriegsende hier lebten, wurden 240.000 nicht ausgesiedelt. Bis Juli 1947 emigrierten 96.000 Kommunisten und Antifaschisten.

Manche mussten bleiben, weil sie aus wirtschaftlichen Gründen unabkömmlich waren. Dem tschechoslowakischen Staat gegenüber loyale Antifaschisten sollten Bleiberecht und Staatsbürgerschaft erhalten. Doch gab es bald sehr unterschiedliche Kategorien von Antifaschisten. Kommunisten hatten gute Chancen, bleiben zu können. Den Mitgliedern der Deutschen Sozialdemokratischen Partei (DSAP) hingegen wurde bei den „wilden“ Vertreibungen, vor allem wenn sie nicht gut Tschechisch konnten, kaum Bleiberecht erteilt. „Bürgerlichen“ und besitzenden Gruppen wurde häufig keine dauernde Staatsbürgerschaft verliehen, auch wenn sie eindeutig NS-Verfolgte waren. Wer bei der Volkszählung 1930 die deutsche Nationalität angegeben hatte, was nichts über die Loyalität gegenüber dem tschechoslowakischen Staat aussagte, hatte schlechte Chancen.

Den Jüdinnen und Juden, die unter den Nazis von allen Tschechoslowaken am ärgsten gelitten hatten, wurde das Bleiben und die Wiederherstellung ihrer Existenz so schwer gemacht, dass die meisten von ihnen die Emigration wählten. Gegen die (einst) besitzenden und „bürgerlichen“ Juden machten kommunistische Politiker (etwa Václav Kopecký, späterer kommunistischer Informationsminister) antisemitische Propaganda.