Wissenschaftlich-technische Folgenanalyse einer Förderung der Fusionsforschung in Österreich

Mit dem Beitritt zur EU ist Österreich zwangsläufig an der europäischen Forschungsförderung und an ihrer Finanzierung beteiligt; das gilt auch für das Programm "Kontrollierte Kernfusion", das straffer organisiert ist als die übrigen Teile des 4. Rahmenprogramms:

Die Forschung erfolgt im Rahmen von Assoziationsverträgen, in die das jeweilige Land seine gesamte Fusionsforschung einbringen muß, und von deren Gesamtkosten die EU einen bestimmten Prozentsatz trägt. In den Assoziationsverträgen wird ein kohärentes, in das EU-Fusionsprogramm passendes Forschungsprogramm paktiert. In der gegenwärtigen Organisationsform und Finanzierungsstruktur der österreichischen Fusionsforschung wäre eine nennenswerte Finanzierung österreichischer Fusionsforschungsprojekte durch die EG und damit selbst ein wenigstens teilweiser "Rückfluß" der Beiträge wenig wahrscheinlich.

Demgemäß wurde die Frage gestellt, wie weit eine bessere Dotierung der österreichischen Fusionsforschung eine günstigere Ausgangslage für eine Beteiligung am europäischen Fusionsforschungsprogramm schaffen könnte. Die österreichische Fusionsforschung an Hochschulen und Forschungsinstituten ist nach Ansicht so gut wie aller Beobachter qualitativ gut, jedoch überaus zersplittert. Ihre Finanzierung ist bescheiden – die Ausgaben sind halb so hoch wie in Portugal – und die Mittel werden so vergeben, daß eine längerfristige Planung unmöglich ist. Die über lange Perioden schwache Finanzierung ließ aber auch erhebliche Mängel in apparativer und infrastruktureller Hinsicht entstehen. Die Fusionsforschung und -entwicklung der Industrie ist in Österreich auf sehr wenige Firmen beschränkt, die allerdings auf den Spezialgebieten Materialtechnik und supraleitende Magnete einen sehr guten und international anerkannten Standard aufweisen. Die übrigen Firmen haben sich mit Fusionstechnologie bisher nicht beschäftigt.

Die Gutachter schlagen eine Teilnahme Österreichs am europäischen Fusionsprogramm vor, und, als Voraussetzung dafür die Erstellung eines kohärenten Forschungsprogramms und die Aufstockung der gegenwärtigen projektbezogenen Aufwendungen um 7 Mio S pro Jahr für vorerst 5 Jahre.

Laufzeit

01/1994 - 12/1994