Vergleich der Vorgangsweisen bei der Zulassung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Europa

In einem von der EU-Kommission geförderten Projekt wurde gemeinsam mit Partnern ein "Vergleich der Vorgangsweisen bei der Zulassung der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Europa" vorgenommen.

Obwohl durch die EU-Richtlinie 90/220 die Bedingungen für Freisetzungen und Inverkehrbringen geregelt waren, hatten sich deutliche Unterschiede bei der Umsetzung in der Praxis ergeben. Bei der Einführung einer herbizidresistenten Rapszüchtung etwa stützten sich die niederländischen Behörden ausschließlich auf den direkten Einfluß auf die natürliche Umwelt, die Dänen auf mögliche Einflüsse auf die agrarwirtschaftliche Praxis, wogegen die englischen Behörden darin ein rein agronomisches Problem sahen, das von der Richtlinie nicht betroffen worden wäre. Informationen für die Öffentlichkeit waren in den Niederlanden frei zugänglich, in Deutschland wurden sie restriktiv behandelt. Ebenso variierten Auffassungen über die Art des Risikos, über mögliche Vermeidungsstrategien oder über die Sinnhaftigkeit einer Risiko-Nutzen-Analyse.

Die Studie identifizierte ernsthafte Hindernisse für die Harmonisierung wegen unterschiedlicher Auffassungen über den Gegenstand des Risikos, dessen Akzeptabilität im Lichte herkömmlicher Umweltrisken sowie darüber, womit transgene Pflanzen zu vergleichen wären. Neben der naturwissenschaftlichen Expertise waren auch das politische Umfeld und die Tradition der jeweiligen Umweltgesetzgebung für die Entscheidungen relevant.

Laufzeit

12/1995 - 12/1996