09.01.2020

Die neue Regierung nimmt sich viel Technikfolgen­abschätzung vor

ITA-Direktor Michael Nentwich: "Im Programm von ÖVP und Grünen wird konkret über die Notwendigkeit evidenzbasierter Politik bei technologie- und innovationspolitischen Entscheidungen gesprochen."

Foto: ITA

Besonders in Zusammenhang mit der Digitalisierung hat die neue Bundesregierung einiges vor: Öffentliche Digitalisierungsvorhaben sollen ebenso betreiberunabhängig auf ihre Technikfolgen evaluiert werden wie jene Materien, die aufgrund ihrer potentiellen Risiken verstärkt Regulierung erfordern. Genannt werden z.B. „intelligente Transportsysteme, selbstfahrende Fahrzeuge, Assistenz- und Leitsysteme etc.“.

Sogar auf die aktuell laufende Studie des ITA zu 5G und Gesundheitsrisiken der nächsten Mobilfunkgeneration wird Bezug genommen: Hier will man „wissenschaftliche Erkenntnisse, insbesondere die vom Parlament beauftragte Technikfolgenabschätzung zu 5G Mobilfunk und Gesundheit" berücksichtigen.

Die Ethik nicht aus den Augen verlieren

An zahlreichen Stellen ist auch von ethischer Begleitung bei der Einführung jener Technologien die Rede, die unsere Gesellschaft nachhaltig verändern. Genannt werden hier etwa autonome Fahrzeuge. Auch der Begriff der „Digitalisierungsethik“ und die mit der TA verwandten Begriffe „Umweltfolgenabschätzung“ und „Wirkungsfolgenabschätzung“ sowie das „Vorsorgeprinzip“ kommen vor.

Konkrete Themen für die TA sind etwa die Regulierung von Drohnen, Digitale Souveränität,  Datenschutz und Privatsphäre, „datenschutz- und grundrechtsfreundliche Technikgestaltung“ der Wirtschaft 4.0, die Aufwertung der Datenschutzbehörde und deren Ausstattung mit ausreichenden Ressourcen.

Diskussionsbedarf bei künstlicher Intelligenz

Das wichtige Zukunftsthema „Künstliche Intelligenz“ wurde von den Koalitionspartnern nicht nur als wirtschaftliche Chance begriffen. Sie erkennen auch den intensive Diskussionsbedarf in diesem Zusammenhang an: „Die Förderung von KI-Entwicklung und -Anwendung erfolgt unter anderem unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze (insbesondere in den Bereichen Datenschutz, Privatsphäre und unter Berücksichtigung sozialer Auswirkungen).“ Nicht zuletzt wird festgehalten: „Ethische Reflexion hat ein immanenter Bestandteil der österreichischen KI-Politik und Praxis zu sein (Human-Centered AI). KI-Entwicklung muss den Menschen und dessen Rechte im Blick haben, zum Beispiel hinsichtlich der Unterscheidbarkeit von Menschen und Maschine und des Schutzes von Konsumentinnen und Konsumenten.“ In diesem Zusammenhang will die neue Regierung auch „(n)otwendige Studien über geeignete Gestaltungs- und Einsatzkriterien für KI-Systeme und Algorithmen sowie für die Einbindung des Menschen in derartige Entscheidungsprozesse“ beauftragen.

Schließlich ist aus Sicht der TA der sich durchziehende Fokus auf Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien zu begrüßen, etwa im Zusammenhang mit dem Ziel der „Green-IT“ in der Bundesverwaltung, bei der Entwicklung von Konsumprodukten oder in den Bereichen Mobilität und Energie.

Von: Michael Nentwich