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Altersbeschränkung im Internet, aber wie?

Ob radikalisierende Botschaften, Pornografie oder Darstellungen von Gewalt: Das Internet ermöglicht Minderjährigen und Kindern Zugang zu potentiell schädlichen Inhalten. Das ITA untersucht, welche Möglichkeiten zur Altersbeschränkung es gibt und wie der Datenschutz dabei gewahrt werden kann.

27.08.2025
Zwei Kinder mit Smartphone (Andrej Lisakov, unsplash.com)
Ein Mädchen und ein Junge im Volksschulalter sitzen am Boden und schauen jeweils in ihr Smartphone. (Bildquelle: Andrej Lisakov, unsplash.com)

Durch Smartphones, soziale Medien und anderen Plattformen sind problematische Inhalte in einem neuen Ausmaß zugänglich. Die Einführung von Altersbeschränkungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird daher immer häufiger thematisiert.

Aber wie lässt sich dies in der Praxis umsetzten? Durch wen soll die Altersüberprüfung durchgeführt werden? Und wie kann, etwa beim Hochladen von Lichtbildausweisen oder Webcam-Aufnahmen, der Datenschutz gewahrt werden? Diese und weitere Fragen untersucht derzeit das Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der ÖAW in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Wien.

„Derzeit wird häufig debattiert, welche Inhalte oder Plattformen für Kinder und Jugendliche bzw. ab welchem Alter zugänglich sein sollen – aber wie und mit welchen Abwägungen eine entsprechende Altersbeschränkung umsetzbar wäre bleibt oft unklar. Ziel der Studie ist, einen Überblick über bestehende Möglichkeiten zu geben und zu untersuchen, wie diese sinnvoll angewandt werden können. Auch Risiken, besonders für den Datenschutz, werden untersucht. Denn erst dann lässt sich sinnvoll diskutieren, ob Altersbeschränkungen ein guter Weg zur Stärkung der Kinderrechte sind“, betont Fabian Fischer vom ITA, der gemeinsam mit Anna Pauls die Studie durchführt.

Weitere Informationen:

Projektseite „Altersfeststellung im digitalen Raum“