10.05.2023

Nanomaterialien in Kosmetika

Neues NanoTrust-Dossier: Regulierung und Sicherheitsbewertung in der EU

Die Kosmetikindustrie entwickelt laufend neue Produkte für unterschiedliche Anforderungen und greift dabei auf Entwicklungen neuester Forschung – auch aus dem Bereich der Nanotechnologie – zurück.

„Im Jahr 2009 wurde die EU-Kosmetikverordnung angepasst, wobei bereits besondere Bestimmungen für Nanomaterialien eingeführt worden sind. Da es sich bei Kosmetika um sogenannte verbrauchernahe Anwendungen handelt, ist ihre Sicherheit besonders wichtig“, streicht Anna Pavlicek, Ko-Autorin des Dossiers, hervor.

Um ein möglichst hohes Schutzniveau für Verbraucher:innen zu gewährleisten wurde 2009 die EU-Kosmetikverordnung angepasst, wobei besondere Bestimmungen für Nanomaterialien eingeführt wurden. Dazu gehören z.B. die Meldung von kosmetischen Mitteln mit Nanomaterialien an die Europäische Kommission, eine umfassende Sicherheitsbewertung sowie die Kennzeichnung von nanoskaligen Inhaltsstoffen am Produktetikett. Kosmetika sind bisher die einzigen Konsumgüter mit derartigen Vorschriften in der EU. In den USA etwa gibt es diese Regulierungen zum Schutz der Verbraucher:innen.

„Der rasante Technologiefortschritt macht nun eine Adaptierung und Aktualisierung der Regulierungen notwendig, um weiterhin ein möglichst hohes Schutzniveau für Verbraucher:innen zu gewährleisten“, so Pavlicek weiter.

Die Definition des Begriffs „Nanomaterial“ in der Verordnung, das Prozedere der Sicherheitsbewertung, das Notifizierungsverfahren und die Methode der Kennzeichnung sind nun Gegenstand der Überprüfung auf EU-Ebene.

Weiterlesen im NanoTrust Dossier Nr. 61:
Nanomaterialien in Kosmetika – Regulierung und Sicherheitsbewertung in der EU