Im jüngsten RESPOND-Report berichten Ivan Josipovic und Ursula Reeger über Grenzpolitik in Österreich. Die Grenzen Österreichs sind seit der Fluchtzuwanderung 2015 ein Dauerthema in der Politik. Damals stellten 89.098 Personen einen Antrag auf Asyl in Österreich. Schengen, also die Möglichkeit sich frei von Passkontrollen über die Bundesgrenzen hinwegzubewegen, wird bis heute an einigen Übergängen eingeschränkt. Zudem folgte eine Reihe restriktiver gesetzlicher Maßnahmen. Im vorliegenden Länderbericht des ISR werden entscheidende politische und rechtliche Entwicklungen der vergangenen Jahre im Bereich des Grenzmanagements und der Migrationskontrolle aufgezeigt.
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Asyl im Sinne einer Aufnahme und Gewährung von Rechten für Verfolgte, ist ein wesentlicher Eckpfeiler staatlich garantiert Grundrechte durch liberale Demokratien und in Österreich europarechtlich und verfassungsmäßig verankert. Die Prüfung eines Anspruchs auf internationalen Schutz ist (abseits von Familienzusammenführungen) allerdings an die Anwesenheit Betroffener im Bundesgebietes gebunden. Diese ist politisch umstritten aufgrund empirischer Annahmen über die Zusammensetzung der Gruppe von Eingewanderten, die, so das Argument, nicht alle unter die Kriterien des internationalen Schutzes fallen.
Während sich die politische Debatte stark auf eine Vorstellung vom Schutz heimischer Grenzen stützt, gibt es wenig empirische Evidenz dafür, dass die systematische Kontrolle von Grenzübergängen, die Errichtung von Zäunen, sowie der Assistenzeinsatz des Bundesheers im Hinterland zur sinkenden Zahl von Neuankünften beiträgt. Bei letzterem etwa standen 2018 insgesamt 817 SoldatInnen 673 Aufgriffen gegenüber, ebenso sind die Zahlen von Zurückweisungen an der Grenze nur minimal gestiegen von 649 im Jahr 2015 auf 463 im Jahr 2016 und dann auf 1.125 im Jahr 2018 (die Zahl der Asylanträge lag 2016 bei 42.285 und 2018 bei 13.746). Kritisch zu betrachten hingegen ist die Tatsache, dass eine Aussetzung von Schengen erst die Implementierung der sogenannten Asyl-Obergrenze ermöglicht – diese ist bis dato nie in Kraft getreten, wurde aber von RechtswissenschaftlerInnen kritisiert in Hinblick auf eine Erosion völkerrechtlicher und liberaldemokratischer Grundsätze. Während eine Überlastung des Asylsystems nach einem europäischen Burden-Sharing ruft, untergräbt die Domino-Logik, wonach die Grenzkontrollen eines EU Staates jene des Nachbarlandes bedingen, zudem mögliche Ansätze politischer Solidarität.
Abseits klassischer Grenzkontrollen, bei denen Regierungsakteure sich wiederholt bemüht zeigen Souveränität zu demonstrieren, liegen deutlich beachtlichere Probleme im Bereich der Irregularität in Folge abgelehnter Asylanträge. Obwohl es 2017 rund 28.818 letztinstanzlich negative Asylentscheidungen und 7.096 nicht-Asyl bezogene aufenthaltsbeendigende Entscheidungen gab, erfolgten lediglich 11.974 Abschiebungen. Eine Aufschlüsselung erzwungener Abschiebungen nach Herkunftsland zeigt zudem auf, dass die Betroffenen großteils EU-BürgerInnen sind und 2017 etwa nur 117 AfghanInnen und 219 NigerianerInnen abgeschoben wurden. Diese Zahlen spiegeln menschenrechtliche Hürden einer ethisch und politisch umstrittenen Praxis wider. Allerdings sind die Folgen von erhöhter ex-post Irregularität eine steigende Zahl von SchubhaftinsassInnen, die zunehmende Festsetzung von Personen in Rückführungszentren, sowie eine vermutlich erhöhte Sekundärmigration in andere EU-Staaten. Für jene Personen, die aufgrund äußerer faktischer oder rechtlicher Umstände nicht abgeschoben werden können, bleibt das Untertauchen – ein sozial zu tiefst problematischer Umstand, zumal politische Sichtbarmachungs- und Steuerungsinstrumente wie die Duldung kaum zum Einsatz kommen (in den vergangen Jahren wurden jährlich zwischen ca. 350 und 250 Duldungskarten ausgestellt).
Politische EntscheidungsträgerInnen stehen angesichts dieser Herausforderungen vor der Frage, inwieweit sie Irregularität nachträglich und bisweilen mit illiberalen Mitteln bekämpfen oder deren Produktion an der Stellschraube des Europäischen Asylsystems dämpfen wollen.
Ivan Josipovic
