Der Reichshofrat gehört zu den wenigen Verfassungsinstitutionen, die das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Frühen Neuzeit auf Reichsebene hervorgebracht hat. Sein geographischer Einzugsbereich erstreckte sich über weite Teile Europas: von Norddeutschland bis nach Italien, vom Elsaß bis nach Böhmen. Am Kaiserhof lokalisiert und allein vom Kaiser besetzt und unterhalten, erfüllte der Reichshofrat vor allem drei Funktionen: 

(1) Als Höchstgericht des Reichs war er für Klagen gegen Reichsunmittelbare und Appellationen gegen Urteile territorialer Gerichte, außerdem für Klagen wegen Landfriedensbruchs, verweigerter bzw. verzögerter Justiz und für Nichtigkeitsbeschwerden zuständig. (2) Als kaiserliche Behörde bearbeitete der Reichshofrat in erster Linie Lehens- und Privilegienangelegenheiten. Darüber hinaus behandelte er die verschiedensten Ansuchen an das Reichsoberhaupt, beispielsweise wegen der Bestätigung von Testamenten und Verträgen, der Bestellung von Vormündern oder der Legitimation unehelich Geborener, außerdem Bitten Einzelner um Schutz und Hilfe. (3) Als mit im Reichsrecht kundigen und erfahrenen Juristen besetztes kaiserliches Ratsgremium zog das Reichsoberhaupt den Reichshofrat oder einzelne seiner Mitglieder zur Begutachtung juristisch relevanter Fragen heran.

Das Archiv des Reichshofrats befindet sich zum größten Teil im Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHStA) am Minoritenplatz in Wien. Die Akten enthalten eine Fülle von Informationen zur Rechtsgeschichte und allgemeinen Geschichte Österreichs, des Reichs und Europas. Die KRGÖ hat es sich zur Aufgabe gemacht, in Zusammenarbeit mit dem HHStA an der Erforschung und Erschließung dieses archivalischen Schatzes mitzuwirken.