Richtlinien für die Beurteilung von Freisetzungen genetisch veränderter Organismen

Im Anhang II der EG-Richtlinie 90/220 zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wurden die für eine Vorabbewertung des Versuchs geforderten Informationen aufgelistet.

Dieser Katalog führte in der Praxis zu verschiedenen Interpretationen, außerdem bestanden Defizite bei der Abschätzung ökologischer Auswirkungen und Langzeitfolgen. Die Richtlinie war bereits laut EWR-Vertrag in Österreich inhaltlich umzusetzen, es blieb aber ein gewisser Spielraum in der Vorgangsweise.

Als Ergebnis eines Workshops im April 1992 wurden drei Arbeitsgruppen (für transgene Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere) gebildet, die einige Organismen, die für eine Freisetzung in Frage kamen, anhand des Anhangs II der EG-Richtlinie 90/220 untersuchten. Daneben wurden Möglichkeiten für ein Monitoring, um "seltene" und Langzeiteffekte besser abschätzen zu können, und Regelungen und Empfehlungen internationaler Organisationen untersucht, um Anhaltspunkte für eine österreichische Vorgangsweise zu erhalten.

Auf der Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden Vorschläge für Mikroorganismen, Pflanzen und Tiere erstellt. Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der Freisetzung transgener Mikroorganismen war es damals schwierig, eine einheitliche Vorgangsweise zu empfehlen. Allerdings sollten die Empfänger-organismen umfassender beschrieben und das genetische Umfeld (Phagen und Plasmide) miteinbezogen werden. Auf die "Vertrautheit" mit dem Organismus sollte mehr Wert gelegt werden.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe für Pflanzen erlaubten eine Interpretation des Anhangs II zumindest für transgene Nutzpflanzen. Auch hier sollte die Vertrautheit stärker berücksichtigt werden. Außerdem war auf das jeweils Neue, Charakteristische stärker hinzuweisen. Sich wiederholende Angaben (etwa für Empfängerorganismen) sollten durch Literaturverweise ersetzt werden . Daten über die Umwelt sollen stärkere Berücksichtigung finden, charakteristische Biotope in einem Kataster definiert werden. Die Datenanforderungen wurden neu gruppiert und experimentelle Freisetzungen in kleinem Rahmen von solchen in großem Maßstab schärfer abgegrenzt. Monitoring-Maßnahmen sollten integraler Bestandteil der Versuchsplanung sein.

Die Freisetzung großer transgener Nutztiere warf vor allem züchterische Probleme auf. Die Arbeitsgruppe für Tiere legte daher Wert auf eine eindeutige Charakterisierung. Derartige Tiere befänden sich nicht in einem geschlossenen System, obwohl ihre Rückholbarkeit gesichert wäre, weil unbeabsichtigte Fortpflanzung nicht ausgeschlossen werden könnte. Anders etwa transgene Fische oder Insekten, deren Rückholbarkeit äußerst fraglich wäre. Es wurden vier Kategorien von Tieren aufgestellt, die unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen bei Freisetzungen stellten.

Laufzeit

01/1993 - 12/1993