„Arisierung“ war die Beraubung der jüdischen Bevölkerung durch Private und NS-Institutionen. Durch die Kontrolle der „Arisierungen“ durch die Vermögensverkehrsstelle erhielten die erzwungenen Transaktionen von Vermögen einen scheinlegalen Anstrich, der bei den Restitutionen nach dem Krieg zu Ungunsten der Geschädigten lange Zeit aufrechterhalten wurde. Ziel der „Arisierungen“ der Wirtschaft im Deutschen Reich und die Aneignung eines möglichst großen Teils ihres Vermögens. Binnen einem Jahr nach dem „Anschluss“ war die österreichische Wirtschaft „entjudet", das heißt, dass jüdische Geschäfte, Fabriken und andere Unternehmen sowie Grundbesitz, Wohnungen und Häuser, oft mit wertvollem Inventar wie Kunstsammlungen und antiken Möbeln, ihren jüdischen Besitzer/innen geraubt und „Arier/innen“ übergeben worden waren. Die Vorbesitzer erhielten für ihre Betriebe nur völlig unzulängliche oder gar keine Entschädigungen. Von diesen Entschädigungen mussten sie hohe Abgaben und Steuern leisten, vor allem wenn sie aus Österreich fliehen wollten. Ihre finanziellen Mittel lagen auf Sperrkonten, auf die sie nur sehr begrenzten Zugriff hatten.
 


„Arisiert“ wurden aber auch Wohnungen und Häuser, zum Teil mit ihrem Inventar.
Die ersten jüdischen MieterInnen, die aus ihren Wohnungen delogiert wurden, waren die BewohnerInnen von Gemeindewohnungen, da diese nicht unter Mieterschutz standen. Aber auch die Mieter/innen in Zinshäusern verloren ihre Mietrechte und mussten bald ihre Wohnungen verlassen. Wenn sie nicht bei Verwandten unterkommen konnten, wurden sie in andere, meist schlechtere Unterkünfte eingewiesen, die sie mit anderen jüdischen Parteien teilen mussten. BesitzerInnen von Häusern und Villen konnten diese manchmal bis 1941 behalten. Grund dafür war, dass diese Villen nun als Sammelunterkünfte für delogierte Jüdinnen und Juden verwendet wurden. 1941 wurden auch diese letzten jüdische Häuser „arisiert“ und die BewohnerInnen meist in „Sammelwohnungen“ in den ersten oder zweiten Wiener Gemeindebezirk umgesiedelt.

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