Analyse ökologischer Effekte von Nutzpflanzen und eingeführter Arten als Basis für die Risikobeurteilung gentechnisch veränderter Pflanzen

Nach der EU-Richtlinie 90/220 müssen gentechnisch veränderte Pflanzen vor der Freisetzung einer Risikobeurteilung unterworfen werden; Kriterien hierfür berücksichtigen ursprünglich nur direkte Effekte der Pflanze und der neueingeführten Eigenschaften.

Um die Beurteilung auf eine breitere Basis zu stellen, waren nach dem "Konzept der Vertrautheit" der OECD die Erfahrungen mit der jeweiligen konventionell gezüchteten Nutzpflanze miteinzubeziehen. Um die Vorhersagekraft des EU-Kriterienkatalogs hinsichtlich der Beurteilung möglicher ökologischer Effekte von Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen zu untersuchen, wurden in der Praxis beobachtete ökologische Effekte aus dem Anbau von herkömmlich gezüchteten Nutzpflanzenarten (Mais, Weizen, Kartoffel, Raps, Sonnenblume, Topinambur, Apfel, Karotte, Knaulgras, Robinie, Fichte) mittels Experteninterviews und Literaturrecherchen erhoben.

In einem zweiten Schritt wurde versucht, Zusammenhänge zwischen den beobachteten Effekten und Eigenschaften der Pflanzen herzustellen. Solche Beziehungen ließen sich allerdings nur eingeschränkt aufstellen und nur dann erkennen, wenn Zeit und Fläche überschaubar waren. Primäre Effekte durch Eigenschaften der Pflanzen und sekundäre durch die agrarische Praxis erschienen voneinander in hohem Maße abhängig. Effekte aus Gentransfer und Verwilderung, die bei der Risikoabschätzung transgener Pflanzen im Vordergrund standen, waren allerdings eher theoretisch bedeutsam und erwiesen sich als wenig praxisrelevant. Drei Beispiele wurden ausgewählt und nach den Kriterien der EU-Richtlinien beurteilt. Empfehlungen zur (damals anstehenden) Modifizierung der EU-Kriterien beinhalteten die Aufnahme einer Frage zur möglichen agrarischen Praxis.

Das Projekt wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes und in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum Seibersdorf und dem Österreichischen Ökologie-Institut durchgeführt.

Laufzeit

12/1993 - 12/1996