Wir Joseph der Zweyte ... Wir finden zum gemeinschäftlichen Besten unserer Unterthanen für zuträglich, in unsern gesammten deutschen Erbländern eine allgemeine, für alle Stände ohne Unterschied gleiche Ordnung der gesetzlichen Erbfolge (successionis ab intestato) des freyvererblichen Vermögens einzuführen : Gegeben in unserer Haupt und Residenzstadt Wien den 11ten Tag des Monats May, im siebenzehnhundert sechs und achtzigsten, unserer Regierung, der römischen im ein und zwanzigsten, und der erbländischen im sechsten Jahre / Joseph. Leopoldus Comes à Kollowrat, Regis Boh.is Sup.us & A.A. pr.mus Canc.ius. Johann Rudolph Graf Chotek. Tobias Philipp Freyherr von Gebler. Ad Mandatum Sac. Cæs.o Regiæ. Majestatis proprium. Joseph von Sonnenfels
Saved in:
VerfasserIn: | |
---|---|
MitwirkendeR: | |
Place / Publishing House: | [Wien] : [Verlag nicht ermittelbar], [1786] |
Year of Publication: | 1786 |
Language: | German |
Subjects: | |
Classification: | 86.23 - Erbrecht 15.34 - Europäische Geschichte 1492-1789 |
Physical Description: | 6 ungezählte Blätter; 2° |
Notes: |
|
Tags: |
Add Tag
No Tags, Be the first to tag this record!
|
Similar Items
-
Wir Joseph der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Wir finden zum gemeinschäftlichen Besten unserer Unterthanen für zuträglich, in unsern gesammten deutschen Erbländern eine allgemeine, für alle Stände ohne Unterschied gleiche Ordnung der gesetzlichen Erbfolge (successionis ab intestato) des freyvererblichen Vermögens einzuführen : Gegeben in unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den 11ten Tag des Monats May, im siebenzehnhundert sechs und achtzigsten, ... Jahre / Joseph ; Leopoldus Comes à Kollowrat ; Johann Rudolph Graf Chotek ; Tobias Philipp Freyherr von Gebler, Joseph von Sonnenfels
Published: ([1786]) -
Der Röm. Kays. auch zu Hispanien, Hungarn und Böheim ... Majestät ... Herrn Caroli des Sechsten ... Neue Satz- und Ordnung vom Erb-Recht ausser Testament, und anderer letzter Willen ... in dero Erb-Hertzogthum Crain
by: Karl VI. Heiliges Römisches Reich, Kaiser
Published: (1737) -
Der Röm. Kais. auch zu Hispanien, Hungarn und Böheim Königl. Majestät Herrn (Herrn Caroli des Sechsten) ... Neue Satz- und Ordnung vom Erb-Recht ausser Testament. Und anderer Letzter Willen (auch was deme anhängig) In dero Ertz-Hertzogtum Oesterreich ob der Enns.
by: Karl VI. Heiliges Römisches Reich, Kaiser
Published: (1729) -
Wir Joseph der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien ... Entbieten allen und jeden Unsern nachgesetzten geistlich- und weltlichen Obrigkeiten, ... Wasmaßen Wir Uns entschlossen, und für das Künftige gesetzmäßig statuiret haben, daß ein jeder Ordensgeistlicher, welcher mit Dispensation seinen vorigen Orden verlassen, und in den Weltpriesterstand eintreten wird, ... : Gegeben in Unserer Haupt und Residenzstadt Wien den 9ten Tag des Monats November im siebenzehenhundert ein und achtzigsten, ... Jahre
Published: ([1781]) -
Wir Joseph der Zweyte, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien ... Entbieten allen und jeden Unsern nachgesetzten geistlich- und weltlichen Obrigkeiten, ... Wasmaßen Wir Uns entschlossen, und für das Künftige gesetzmäßig statuiret haben, daß ein jeder Ordensgeistlicher, welcher mit Dispensation seinen vorigen Orden verlassen, und in den Weltpriesterstand eintreten wird, ... : Gegeben in Unserer Haupt und Residenzstadt Wien den 9ten Tag des Monats November im siebenzehenhundert ein und achtzigsten, ... Jahre / [Joseph II.] ; Joseph Graf von Herberstein, Fred. Jos. von Sartori, Johann Baptist von Waldstätten, Ignaz Edler von Rüstel
Published: ([1781])